Nabu: Stuttgart 21 muss Warnung sein
♦ Stuttgart 21 muss Warnung sein -
Europas größte, derzeit äußerst kritisch diskutierte Infrastrukturvorhaben Stuttgart 21 im Süden und die feste Fehmarnbeltquerung ganz im Norden der Republik ähneln sich nicht nur in der vom Bundesrechnungshof massiv gerügten Kostenverdopplung. Auch die Art und Weise, wie die politische Zustimmung zu den Großprojekten zustande kam, folgt einem immer wiederkehrenden System.
"Erst preisen Baulobbyisten die Segnungen für die Wirtschaft. Dann werden Prognosen geschönt, Zahlen zurechtgebogen und Gutachten frisiert, um den politischen Entscheidern die Zustimmung abzuringen", sagte NABU Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Am Ende bezahle aber der ahnungslose Bürger mit Steuer-Milliarden die volkswirtschaftlichen und ökologischen Schäden.
Der NABU fordert die Politiker auf Bundes- und Länderebene auf, endlich den Mut aufzubringen, sich auch bei fortgeschrittenem Planungsstand von offenkundig schädlichen Vorhaben zu verabschieden. "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein ökologischer und ökonomischer Schrecken ohne Ende", sagt Malte Siegert, zuständig für das Thema Fehmarnbeltquerung beim NABU. Die Politik müsse sich ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung endlich bewusst werden.
♦ BP verschiebt Ölbohrungen -
nach der Ölpest im Golf von Mexiko ist BP vorsichtig: Der britische Energiekonzern hat den Start von Bohrungen im Mittelmeer verschoben. Man strebe den Beginn der Arbeiten vor der Küste Libyens für Ende des Jahres an, sagte ein Unternehmenssprecher. Ursprünglich sollten die Tiefseebohrungen in wenigen Wochen beginnen. Der Konzern steht nach der Ölkatastrophe unter Druck, wenn es darum geht, in ökologisch sensiblen Gebieten und an riskanten Orten neue Quellen anzuzapfen. Erst in der vergangenen Woche hatte sich BP aus dem Wettstreit um Bohrlizenzen vor der Küste Grönlands zurückgezogen.
♦ Übergabe der Petition -
am 24. August hat Reporter ohne Grenzen (ROG) eine Online-Kampagne zur sofortigen Freilassung der iranischen Bloggerin und Menschenrechtsaktivistin Shiva Nazar Ahari gestartet. Mehr als 3.000 Menschen haben bislang den internationalen Appell an die iranischen Behörden unterzeichnet. Am 2. 9. will ROG die gesammelten Unterschriften Vertretern der iranischen Botschaft in Berlin übergeben.
Shiva Nazar Ahari, das 26-jährige Gründungsmitglied der Menschenrechtsorganisation "Committee of Human Rights Reporters" (CHRR), wird seit dem 20. Dezember im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten. Nach den ROG vorliegenden Informationen wird die Verhandlung im Prozess gegen die Dissidentin am 4. September stattfinden. ROG ruft deswegen dazu auf, am 2. September vor der iranischen Botschaft die Freilassung von Shiva Nazar Ahari zu fordern und gegen die massenhafte Verfolgung von Medienschaffenden in der Islamischen Republik zu protestieren. Eine Zusage der iranischen Botschaft, die Petition entgegenzunehmen, steht bislang noch aus.
♦ Spurensuche nach Doppelmord -
nach dem Doppelmord im westsächsischen Groitzsch haben die Ermittler noch einmal akribisch die Fundorte der Leichen nach Spuren abgesucht. Ein 19jähriger war erschossen in einer Lagerhalle gefunden worden, sein 23 Jahre alter Bekannter lag tödlich verletzt neben seinem Auto an einem Bahnübergang. Die Fahnder erhofften sich auch Hinweise darauf, was die Männer auf dem Gelände zu tun hatten.
♦ Mutter und Junge umgebracht -
eine Mutter und ihr kleiner Sohn sind im bayerischen Rosenheim brutal getötet worden. Polizisten fanden die Leichen der 37jährigen und ihres drei Jahre alten Sohnes im Keller eines Wohnhauses in der Innenstadt. Gesucht wird nun der getrennt lebende Mann der Mutter. Die Ermittler wollten aber nicht sagen, ob der 48jährige tatverdächtig ist. Die Polizei richtete eine Sonderkommission mit 25 Mitarbeitern ein.
♦ Urteil gegen Tauss rechtskräftig -
der ehemalige SPD- Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss behält wegen des Besitzes kinderpornografischer Filme und Bilder weiter seine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Tauss war Ende Mai verurteilt worden. Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet. Tauss hatte die Taten damit zu rechtfertigen versucht, dass er in Ausübung seines Bundestagsmandats eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet gewinnen wollte.
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