Es muss wohl ziemlich „haarig“ zugegangen sein an jenem 7. September 2010 in Niedercunnersdorfer Ortsteil Ottenhain. Nun stand das damalige Geschehen im Mittelpunkt einer Hauptverhandlung am Löbauer Amtsgericht. Der Staatsanwalt schilderte es sinngemäß so:
Am diesem Tage kam es zu einem heftigen Streit zwischen, dem trotz relativ früher Stunde schon stark alkoholisierten 39jährigen David M., dem nunmehrigen Angeklagten, und seiner damaligen Ehefrau.
Im Verlaufe der verbalen Auseinandersetzung bedrohte er sie mit solchen Worten wie: „Ich mach Dich kaputt!“ und „Ich zünde die ganze Bude an, da sind wir wenigstens dann alle weg!“ Damit war offensichtlich auch die gemeinsame Tochter gemeint. Schließlich griff die herbeigerufene Polizei ein und brachte ihn wieder zur Ruhe.
Bei dieser Gelegenheit fanden die Beamten in der Wohnung einen Dolch, eine selbst gebaute Machete mit in den Griff eingeritztem Hakenkreuz, eine Luftdruckpistole sowie mehrere scharfe Gewehr- und Revolverpatronen. Selbstverständlich wurden all diese Gegenstände umgehend sicher gestellt.
An die Einzelheiten der Auseinandersetzung selbst könne er sich nicht mehr erinnern, erklärte der Angeklagte jetzt recht kleinlaut. Er sei ja wirklich ziemlich betrunken gewesen. Das bestätigte die damals anwesende Polizeibeamtin in ihrer Zeugenaussage. Die sofortige Atemalkoholkontrolle ergab nach ihren Worten einen Wert von 2,4 Promille. Genauer ermittelte man es bei der Blutprobe im Sächsischen Fachkrankenhaus Großschweidnitz etwa vier Stunden später. Das Ergebnis: 1,68 Promille.
Die Munition habe er bei seiner Tätigkeit als Dachdecker gefunden und einfach als Souvenir behalten, räumte der David M. Auf Fragen des Staatsanwalts ein. In diesem Zusammenhang wies ihn der Vorsitzende, Richter Dr. Holger Maaß, darauf hin, dass es sich dabei ja streng genommen um Diebstahl handelte.
Übrigens war die Ehe im September vergangenen Jahres geschieden worden. Dabei hatte das Familiengericht auch eine Abstandswahrung gegenüber der Ex-Frau und der Tochter verfügt. Es bestehe kein Kontakt mehr zu seiner Ex-Gattin, sagte der Angeklagte, und versicherte gleichzeitig, er habe aber auch während der ganzen Ehejahre weder der Frau noch der Tochter etwas angetan. Das könne er einfach nicht. Er wohne jetzt in Obercunnersdorf und habe auch die gerichtlich angewiesene Auflagen stets eingehalten.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es in den Akten lediglich eine Eintragung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr gab, die mit Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wurde, aber keine einschlägigen Vorstrafen, zeigte sich der Staatsanwalt geneigt, eine Einstellung des Verfahrens vorzuschlagen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der Angeklagte auf die Rückgabe der damals eingezogenen Waffen und Munition verzichte.
Das wolle er gern tun, erwiderte David M., bis auf eine Ausnahme. Mit der Luftdruckpistole habe er dereinst die Löbauer Meisterschaft gewonnen. Die möchte er deshalb gern zum Andenken behalten. Dem wurde unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsbestimmungen zugestimmt. So erging schließlich der Beschluss, das Verfahren einzustellen.
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