Görlitz wird zum sorbischen Heimatkreis - Das Landgericht Bautzen wird Außenstelle des Landgerichts Görlitz
Das hat der sächsische Landtag mehrheitlich beschlossen. Görlitz wird zugleich zum sorbischen Heimatkreis erklärt. Im Vorfeld hatte es heftige Proteste gegen diese Pläne gegeben. Stadt und Landkreis befürchteten eine Schwächung des Bautzener Standortes. Zuletzt hatten Sorbenvertreter protestiert, weil sie ihr Recht auf die sorbische Sprache gefährdet sahen.
„Sorbischer Heimatkreis bedeutet nicht Siedlungsgebiet“, stellte der Bautzener FDP-Abgeordnete Mike Hauschild in einer ersten Reaktion klar. Es bestehe keine Pflicht zur sorbischen Ausschilderung im Landkreis. Hingegen gebe es nun das Recht, am Gericht sorbisch zu sprechen. Auch für die Bürger ändere sich wenig. Sämtliche Kammern blieben in Bautzen, lediglich das Schwurgericht komme nach Görlitz und damit die Mordfälle und ähnlich schwere Verbrechen. „95 Prozent aller Verhandlungen bleiben in Bautzen“, betont Hauschild. Das treffe auch für sämtliche Richter zu.
Mit der Änderung sei aber gewährleistet, dass die Richter im Krankheitsfall in Görlitz einspringen könnten. Das sei nur innerhalb des Landgerichtsbezirks möglich. Zum Argument der Sorben gibt Mike Hauschild zu bedenken, dass deren Rechte sogar gestärkt würden. „Bisher war nur Bautzen Heimatkreis der Sorben, obwohl ihr Siedlungsgebiet mit der Region um Schleife auch im Kreis Görlitz liegt.“ Mit der Änderung könnten sie nun sowohl in Bautzen wie auch am Görlitzer Gerichtstandort sorbisch sprechen. Wichtig sei der Unterschied zwischen Siedlungsgebiet und Heimatkreis. Obwohl zum Beispiel Radeberg oder Arnsdorf zum Heimatkreis der Sorben zählen, werde man hier keine sorbische Beschilderung finden, da es sich nicht um das Siedlungsgebiet handle. „Genauso ist das in Görlitz“, meint Hauschild. Es sei unredlich, die Sorben vors Loch zu schieben, um das Standortortegesetz zu verhindern.
Der Bautzener CDU-Abgeordnete Marko Schiemann hatte sich bei der Abstimmung gegen seine Partei gestellt. Bei der namentlichen Abstimmung stimmte er mit einem weiteren Koalitionsmitglied gegen das Gesetz. Ein von ihm noch kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag wurde zuvor abgelehnt.
SPD-Abgeordneter Stefan Brangs sieht in der Entscheidung eine Gefährdung der verfassungsmäßigen Rechte der Sorben. "Völlig zu Recht hat der CDU-Abgeordnete Marko Schiemann aus Bautzen mit seinem Änderungsantrag zum Standortegesetz auf die spezifischen Belange der sorbischen Minderheit aufmerksam gemacht. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag unterstützt diese Forderung nach dem Erhalt des Landgerichtes in Bautzen. Wir bedauern sehr, dass Schiemanns eigene Fraktion seinem Änderungsantrag nicht gefolgt ist", heißt es in einer Mitteilung.
Die geplante Herabstufung des Landgerichtes Bautzen verletze nicht nur die historisch gewachsenen Rechte der Sorben, sondern stelle auch den Einstieg in die Abwicklung der sorbischen Gerichtsbarkeit dar.
Auch der Rat für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen kritisierte den Beschluss. "Die historisch falsche Entscheidung, das Landgericht Bautzen mit dem in Görlitz zusammenzulegen und damit das Landgericht aus dem Zentrum des sorbischen Siedlungsgebietes zu nehmen, wurde am Ende der Beratungen noch verstärkt, in dem das Sächsische Sorbengesetz in diesem Zusammenhang unnötigerweise gegen das Votum des Sorbenrates geändert wurde", erklärt dessen Vorsitzende Maria Michalk. 
Und weiter: "Die angebliche Klarstellung, dass sowohl vor dem Gericht in Bautzen als auch vor dem Gericht in Görlitz Sorben ihre Muttersprache anwenden können, ist unnötig, weil das bereits bestehende Gesetzeslage ist. Der Landtag selbst schreibt in seiner Beschlussempfehlung, dass dies nur deklaratorischen Charakter hätte. Wir bedauern diese mangelnde Sensibilität in Bezug auf Minderheitenschutz und muntern alle Sorben auf, in Zukunft konsequenter ihre Rechte zu nutzen."
Tatsächlich scheinen die Sorben selbst nicht auf ihre Sprache zu pochen. FDP-Abgeordneter Mike Hauschild gibt zu bedenken, dass "nach Auskunft des Justizministeriums es bisher noch keine sorbischsprachige Verhandlung" gegeben hat.
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