Editorial: In Deutschland gibt es das Bedingungslose Grundeinkommen
Und zwar schon sehr lange. Leider nur für einen kleinen Teil der Bundesbürger. Dafür weit höher, als das BGE, welches für alle Bundesbürger gefordert wird. Eigentlich wissen wir das alle. Es ist uns bisher nur nicht bewusst (gemacht worden). Wir sehen halt oft den Wald vor lauter Bäumen nicht. Es sei denn, irgendetwas geschieht in diesem Wald, was wir dort so nicht erwartet haben.
Im BGE-Wald war das aktuell der Erfolg der Piraten-Partei bei den Berlinwahlen. Plötzlich gab es 15 neue Bäume im Berliner Parlamentswald. Und bei aller Wahlberichtserstattung kam es unterm Strich zu der Frage „Was machen die jetzt?“. „Nichts“, wurde häufig als Antwort der etablierten Parteien kolportiert. „Lernen“, antworteten einige Piraten. „Was sie wollen“, meinte unser Hausmeister Willy, und lag dabei genau richtig.
Denn das ist die Freiheit unserer Parlamentarier. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Und dann gibt es noch die moralische Verpflichtung ihren Wählern gegenüber. Was das in der Praxis bedeutet soll hier nicht Thema sein. Das sehen Sie tagtäglich.
Was das mit dem BGE zu tun hat? Wenn Sie einen Moment mitdenken, dann ist das ganz offensichtlich. Götz Werner hat das vor ein paar Wochen bei seinem Besuch beim Görlitzer Oberbürgermeister Paulick so schön gesagt. Arbeit sei wichtig, um sich zu entwickeln, nicht für das Einkommen. Einkommen ermögliche erst Arbeit. Das sei auch seine persönliche unternehmerische Erfahrung.
Und genau auf dieser Basis sind unsere Parlamentarier tätig. Sie erhalten ein Einkommen, und mehr als das, und können dann ohne Existenzangst tun, was ihnen richtig erscheint. Also genau das, was die BGE-Vertreter für das ganze Volk fordern. In Berlin erhält ein Parlamentarier dafür 3.233.- Euro plus eine monatliche steuerfreie Kostenpauschale von 955 Euro.
Die Daten für den Bundestag zitiere ich aus Wikipedia:
Abgeordnetenentschädigung (Diät): 7.646,99 Euro brutto/Monat
Steuerfreie Kostenpauschale: 3.969 Euro/Monat (Kosten für die Ausübung des Mandates sind durch die Kostenpauschale abzudecken. Höhere Ausgaben sind weder erstattbar, noch können sie steuerlich abgesetzt werden, es gibt für Abgeordnete keine Werbungskosten.)
Zuschuss zur Krankenversicherung: ca. 250 Euro/Monat (50 % des an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse ausgerichteten Höchstsatz, „Arbeitgeberanteil“).
Übernahme der Dienstreisekosten und Bereitstellung einer Netzkarte für die Deutsche Bahn AG, die jedoch nicht privat genutzt werden darf.Innerhalb Berlins ist die Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages kostenfrei.
Übernahme von bis zu 15.053 Euro/Monat (ab dem 1. August 2011) für die Gehälter der Angestellten des Abgeordneten. Die Gehälter werden von der Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiter gezahlt. Sind die Angestellten des Abgeordneten mit ihm verwandt oder verschwägert, muss er die Kosten selbst tragen.
Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensions-Anspruch auf 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz von 67,5 Prozent wird nach 27 Jahren Abgeordnetentätigkeit erreicht. Wenn ein Abgeordneter zwei vierjährige Legislaturperioden Mitglied des Bundestags war, so erhält er 0,025 x 8 x 7.668 € = 1533,60 € Pension. Der Beginn der Pensionszahlung erfolgt grundsätzlich mit Erreichen des 67. Lebensjahres. Nach acht Jahren Mitgliedschaft im Bundestag reduziert sich die Altersgrenze um je ein Jahr pro weiterem Jahr Mitgliedschaft (bis max. dem 18. Jahr).
Wenn Ihnen also künftig ein Politiker erklären will, dass es nur Geld für Leistung gibt und Einkommen an Produktivität gekoppelt werden muss, dann weisen Sie ihn auf die Praxis der Entlohnung unserer Parlamentarier hin. Und vergessen Sie nicht, auf die automatischen Diätenerhöhungen hinzuweisen, die in allen Parlamenten der Bundesrepublik üblich sind, wenn jemand Mindestlöhne von 6,50 Euro für ausreichend hält.
Nennen Sie sich als BGE-Befürworter künftig Gleichstellungsbeauftragter des Volkes, das nur so behandelt werden will, wie seine Repräsentanten.
Sie dürfen jetzt weitermachen.
Ihr
Christopher Ray
LeseTipp:
Das Bedingungslose Grundeinkommen - eine Chance zum Leben?
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Kommentare
Danke Christopher
Rechte:
Immunität gegen Strafverfolgung . Diese kann vom Bundestag aufgehoben werden.
Indemnität für Äußerungen, die ein Abgeordneter im Bundestag tätigt.
Zeugnisverweige rungsrecht Die Abgeordneten haben das Recht, gegenüber Ermittlungsbehö rden oder Gerichten, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweige rungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.
Pflichten:
Der Abgeordnete hat während einer Sitzung des Parlaments im Gebäude des Bundestags anwesend zu sein. Er muss jedoch nicht im Plenarsaal sitzen, sondern kann sich auch zum Beispiel in seinem Büro aufhalten und arbeiten, da er die Sitzung über das Bundestag-interne Fernsehen verfolgen kann. Bei unentschuldigte m Fehlen an Sitzungstagen wird die Kostenpauschale gekürzt (§ 14 Abgeordnetenges etz).
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