Hochwasserhilfe: Sächsische Staatsregierung lehnt Änderungen ab
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat in seiner Erklärung zum Augusthochwasser die Maßnahmen der Regierung als ausreichend bezeichnet. Zudem verglich er das Hochwasser 2002 mit dem jüngsten im August.
Tillich: "Damals waren 80.000 Menschen, drei von vier Flüssen und große Teile Sachsens vom Hochwasser betroffen. Dieses Jahr war etwa jedes vierte Fließgewässer betroffen, allerdings teilweise in Gegenden, die zum Glück relativ dünn oder gar nicht besiedelt sind."
Dazu der Görlitzer OB Paulick: "Auch wenn das Ausmaß des Hochwassers 2002 mit den jüngsten Ereignissen nicht vergleichbar ist, darf es zwischen den Betroffenen von damals und heute keine Unterschiede geben." Ihm geht es um die Gleichbehandlung dieser Geschädigten hinsichtlich der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen.
Als einen Schlag ins Gesicht der Betroffenen bezeichnet OB Joachim Paulick die Aussage Tillichs vor dem Landtag:
"Wenn es eine Lehre aus der Jahrhundertflut 2002 gibt, die jeder Bürger versteht, dann ist es die: Eine solche Welle der Solidarität wie 2002 wird sich nicht wiederholen. Besserer Hochwasserschutz und mehr Eigenvorsorge sind nötig. Deshalb steht auch jetzt wie 2006 und bei vergleichbaren Ereignissen an erster Stelle die Frage nach der Eigenvorsorge, nicht die nach staatlicher Hilfe. Wer ein Haus baut oder ein Unternehmen gründet, muss auch für Schadensfälle Vorsorge treffen. Angesichts sich häufender extremer Wetterereignisse kann es jeden treffen. Überschwemmungen und Starkregen sind Risiken, gegen die man sich in der Regel versichern kann. Die Kosten einer solchen Versicherung sind im Verhältnis zum Anschaffungspreis eines Hauses gering. Sie sind auch bei Objekten in exponierter Lage möglich und bezahlbar."
Gleiches gelte für Kommunen, wie MP Tillich ausführte. Die Umschichtung von Mitteln aus dem Ausbauhilfefond 2002 zur Finanzierung der Flutschäden und des Wiederaufbau lehnte der sächsische Regierungschef ab: "Dieser Fonds ist durch ein Bundesgesetz errichtet worden. Das Gesetz bindet die Mittel an die Beseitigung der Flutschäden von 2002. Sie sind damit zweckgebunden."
"Wir fühlen uns bei der Bewältigung der unvorhersehbaren Flutkatastrophe, die für Privatpersonen und Unternehmen mit erheblichen Sachschäden einherging, ganz zu schweigen von den psychischen Belastungen, im Stich gelassen von der Staatsregierung. Uns geht es vorrangig um Gleichbehandlung, Gerechtigkeit und schnelle Schadensregulierung, doch davon sind wir weit entfernt", stellt OB Paulick fest.
"Wenn Tillich vollmundig verspricht, dass niemand wegen des Hochwassers in Existenznot geraten solle, dann liegt er dabei insofern richtig, dass eine vernichtete Existenz nicht mehr gefährdet werden kann", sagt Paulick verbittert. Die aktuellen Entwicklungen bekräftigen ihn in seinem beharrlichen Bemühen, weiter für nicht rückzahlbare Entschädigungsleistungen an die Opfer der Flut zu kämpfen.
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Kommentare
Die sind eindeutig nicht mehr wählbar.
G. Lepper
Helfen wird es wohl nichts. Da müsste mehr Druck kommen.
LG
Maike
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