Sicher kommt es nicht sehr häufig vor, dass sich ein Hausbesitzer vor Gericht dafür verantworten muss, dass er unberechtigt in eine von ihm vermietete Wohnung eingedrungen ist und zudem noch des Diebstahls bezichtigt wird. Einer solchen Anklage sah sich jetzt der 50jährige Thomas H. aus Ebersbach-Neugersdorf gegenüber.
Am 27. November vergangenen Jahres soll er mit einem Nachschlüssel die Tür der von ihm an den 21jährigen Marcel G. vermietete Wohnung geöffnet und diese betreten haben, stellte die Staatsanwältin zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Löbauer Amtsgericht fest. Außerdem habe er aus der ebenfalls von G. angemieteten Garage dessen Minimotorrad, ein sogenanntes Pocket Bike, entwendet. Dem widersprach der Beschuldigte energisch.
„Dem Amte wohlbekannt“, resümierte dereinst der Dorfrichter Adam in Heinrich von Kleists „Der zerbrochene Krug“. Das hätte gut und gerne auch auf den 26jährigen Löbauer Marco H. zutreffen können, lag es doch erst wenige Monate zurück, dass er sich wegen Diebstahl und Trunkenheit im Straßenverkehr, mit dem Fahrrad, vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten musste. Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring, der auch diesmal den Vorsitz der Hauptverhandlung führte, zeigte sich nun recht angenehm überrascht, hatte er doch den Angeklagten vom letzten Mal noch als zornig und uneinsichtig in Erinnerung. Übrigens spielten nun wiederum die damals verhandelten Delikte eine Rolle, aber insgesamt waren es gleich sechs Delikte, die ihm nun zur Last gelegt wurden.
Der Sachverhalt - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - war diesmal anhand eines Videos klar erwiesen, die Angeklagte obendrein geständig. So gesehen hätte es also gar nicht zur Hauptverhandlung gegen Gerlinde H. am Amtsgericht Löbau kommen müssen. Doch zuerst einmal zum Gegenstand der Anklage. Am 9. Februar vergangenen Jahres, gegen 12 Uhr, stieg die 54jährige Ebersbach-Neugersdorferin auf dem Personalparkplatz des dortigen Klinikums in ihren Pkw Golf, um nach Hause zu fahren. Beim Zurückstoßen rammte sie einen hinter ihr abgestellten BMW. An diesem entstand dabei ein Sachschaden von rund 1.300 Euro.
Es erinnert ein wenig an den kleinen, stets zornigen, dabei aber umwerfend komischen Louis de Funés, der in einem seiner Filme inmitten der Fahrbahn vor seinem Haus aufgebracht mit dem Fuß aufstampfte und dabei ausrief: "In meiner Straße bin ich der Erste!" In der Realität ging es "nur" um eine der leider recht häufigen, bei etwas gutem Willen aber wohl zu vermeidenden Reibereien zwischen Nachbarn, wegen der sich der 45jährige Michael K. vorm Strafrichter des Löbauer Amtsgerichts zu verantworten hatte.
Die Staatsanwältin zeigte sich sichtlich empört: "Das Verhalten der Täter war menschenverachtend und zudem ekelhaft hoch drei", erklärte sie während ihres Abschlussplädoyer am Ende des Verfahrens gegen den 20jährigen Patrick L. Der heute bei seinem Vater in Pulsnitz lebende junge Mann hatte sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht am hiesigen Amtsgericht zu verantworten. Am 10. Juli 2010, so hieß es in der Anklageschrift, soll L. gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Kumpels in der Wohnung des einen im Alkoholrausch den weitaus älteren, geistig behinderten Mario mehrfach ins Gesicht und in die Seite geschlagen haben, so dass dieser erhebliche Verletzungen erlitt und schließlich zu Boden ging. Doch damit nicht genug, urinierten die Täter noch wie zum Hohn auf ihr völlig hilflos in der Duschkabine liegendes Opfer.
* Hartz IV Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger steigt um zehn auf 374 Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils neun auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von vier auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert.
* Verkehr Die Luftverkehrssteuer für Starts von deutschen Flughäfen wird zum 1. Januar gesenkt. Weil die Airlines dann in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten einbezogen werden, sollen die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze prozentual reduziert werden.
* Pfändungsschutz Ein automatischer Guthabenschutz vor Pfändungen besteht ab dem 1. Januar nicht mehr auf dem normalen Girokonto. Dafür muss bei der Bank die Umwandlung in ein "Pfändungsschutzkonto" beantragt werden. Dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1.028,89 Euro sicher. Bisher konnten Bankkunden Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang abheben, auch wenn schon eine Pfändung lief. Diese Sonderregelung endet am 31. Dezember.
* Rente Ab 2012 beginnt der Einstieg in die Rente mit 67. Wer 1947 geboren wurde und 2012 65 wird muss einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren.
Eigentlich sollte der zweite Verhandlungstag am Löbauer Amtsgericht gegen die 26jährige, des zweifachen Diebstahls angeklagte Peggy B. mit der Vernehmung ihrer Schwester Anja beginnen, doch diese machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. So folgten nun die Ausführungen des Sachverständigen, Oberarzt Dr. Sven Richter aus der Psychiatrie des Sächsischen Fachkrankenhauses Großschweidnitz. Er war am Ende des ersten Prozesstages vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden, das Aufschluss über eine verminderte oder völlige Schuldunfähigkeit der Angeklagten geben sollte. Wie festgelegt hatte sie sich bereits am nächsten Tag in das Fachkrankenhaus begeben und zehn Tage stationär dort verbracht.
Man hatte gleich zu Beginn der Hauptverhandlung gegen die 26jährige Löbauerin Peggy B. das Gefühl, dass mit der jungen Frau irgendetwas nicht stimmen könne. Das betraf nicht nur ihr verspätetes Eintreffen, sondern auch ihr ganzes Auftreten - sowohl ihre Mimik als auch die Motorik waren von Unruhe und unkontrollierten Bewegungen gekennzeichnet. Doch dazu später. Warum sie sich, obwohl unter Bewährung stehend, nun erneut vor dem Strafrichter am hiesigen Amtsgericht verantworten musste, ging aus der von Staatsanwältin Heike Korowiak verlesenen Anklageschrift hervor. Am 28. Mai diesen Jahres, gegen 14:15 Uhr, habe sie in der Netto-Filiale an der Ahornallee versucht, ein Päckchen mit Fleisch- und Wurstwaren im Wert von 18,79 Euro ohne Bezahlung heraus zu schmuggeln. Sie war aber dabei beobachtet worden, als sie es in ihren Rucksack steckte und durch die Kasse ging, denn dort kannte man sie seit längerer Zeit.
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