Es hatte ganz den Anschein, als nehme der 22jährige Neu-Stuttgarter Tommy S. die ganze Hauptverhandlung am Löbauer Amtsgericht und die in deren Mittelpunkt stehenden gleich zwei Anklageschriften recht leicht. Zumindest setzte er eine freundliche, ja fast belustigte Miene auf, als der Staatsanwalt mit seinen Ausführungen begann.
Allein die erste umfasste vier Straftaten. Demnach soll der früher im Altkreis Löbau-Zittau wohnende junge Mann im Juni vergangenen Jahres die Tür der Damentoilette in einem Löbauer Jugendclub mit den Worten „Fuck up“ besprüht haben. Wenige Tage später beschimpfte er einen Nachbarn als „Arschloch“ und „dummes Schwein“.
Weitaus schwerer aber war ein Zwischenfall Anfang Juli 2011. Hier bedrohte der Angeklagte im Drogenrausch seine eigene Mutter mit den Worten: „Ich schlage Dich tot!“ und „Ich steche Dich ab!“ Dabei wurde er ihr gegenüber auch handgreiflich, so dass sie sich seiner nur mit einem Pfefferspray zu erwehren wusste. Wutentbrannt bearbeitete er daraufhin den Pkw der Mutter mit einem Pflasterstein. Er schlug mehrere Fenster ein, beschädigte die Innenausstattung und verursachte so einen Schaden von etwa 2.000 Euro.
In der zweiten Anklageschrift der Staatsanwalt Tommy S. zur Last, er habe während seiner Therapie in der Suchtabteilung des Sächsischen Fachkrankenhauses Großschweidnitz im Juli und August 2011 zweimal von einer weiblichen Person Crystal empfangen und dieses unentgeltlich an mehrere, im Einzelnen nicht mehr zu ermittelnde Mitpatienten verteilt.
Bereits zu Beginn der Beweisaufnahme zeigte sich der Angeklagte in allen Punkten geständig. Es sei nun einmal passiert, sagte er hilflos lächelnd. Auf die Frage, wie denn die Sache in Großschweidnitz während der Entwöhnung überhaupt möglich sein konnte, lächelte er erneut und erwiderte, es sei auch dort alles möglich. Danach hatte er sich freiwillig einer weiteren Therapie zur Suchtentwöhnung in Dresden unterzogen. Seit deren Ende im Januar dieses Jahres sei er clean, versicherte er. Nun wohnt er in Stuttgart bei seinem Cousin und geht dort einer geregelten Arbeit nach.
Die Drogenabhängigkeit begann nach seinen Worten, wie fast bei jedem Süchtigen, nämlich mit eher harmlosen Dingen wie Joints und endete dann eben unweigerlich bei Crystal. Dass er damit insgesamt ziemlich zeitig begonnen hatte, zeigte der Auszug aus dem Bundeszentralregister. Darin war eine Jugendstrafsache aus dem Jahre 2006 enthalten, die gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Damals ging es um sage und schreibe 178 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zur Erinnerung – Tommy S. war zu diesem Zeitpunkt gerade mal 16 Jahre alt.
2011 hatte er einem Verkäufer auf dem Löbauer Altmarkt eine Geldkassette mit 80 Euro gestohlen, doch ein beherzter Bürger griff ein und verhinderte so die Vollendung der Straftat. Der Angeklagte kassierte dafür eine weitere Geldstrafe, die bis heute nicht beglichen ist.
Der Staatsanwalt würdigte einerseits das freimütige Geständnis des Angeklagten, wies aber auch darauf hin, dass dessen Straftaten, besonders die Weitergabe der Betäubungsmittel innerhalb der Suchtabteilung des Sächsischen Fachkrankenhauses, nicht gerade „von Pappe“ waren.
Positiv wertete er auch den jetzigen Lebenswandel des jungen Mannes. Unter Einbeziehung der noch offenen Geldstrafe beantragte er eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre. Dem schloss sich das Gericht im Urteil an.
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