Es muss für den 31jährigen Löbauer Patrick R. ziemlich unerwartet gewesen sein, als am 30.August vergangenen Jahres plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor seiner Wohnungstür stand. Und ausgerechnet in dem Zimmer, wo er sich schnell noch umziehen durfte, wurden die Beamten fündig. Es war ein USB-Stick, der ihre Aufmerksamkeit erregte.
Nachdem der vermeintliche Besitzer durch Unterschrift sein Einverständnis gegeben hatte, nahmen sie den Datenspeicher mit. Man staunte nicht schlecht, als die insgesamt neun vorhandenen Dateien von Amts wegen geöffnet wurden.
Sie zeigten unbekleidete Männer und minderjährige Mädchen bei eindeutig sexuellen Handlungen bis hin zum Geschlechtsverkehr mit diesen Kindern.
Nachdem Patrick R. im polizeilichen Ermittlungsverfahren keine Angaben zum Sachverhalt gemacht hatte, musste er sich nun wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsgericht Löbau verantworten. Immer wieder beteuerte er, dass dieser Stick nicht sein Eigentum war. Er sei nie an Kindern sexuell interessiert gewesen, auch heute noch nicht. Er besitze ja außerdem gar keinen Computer.
Hätte er gewusst, was sich auf diesem Stick befindet, hätte er ihn durchaus beim Umziehen noch verstecken oder aus dem Fenster werfen können, argumentierte er. Warum er dann aber das Protokoll unterschrieb, wollte der Staatsanwalt wissen. Er sei damals so aufgeregt gewesen, erklärte der Angeklagte. In diesem nervlichen Zustand hätte er wohl alles unterschrieben, was ihm die Polizei vorlegt.
Bereits im Vorfeld hatte die Polizei bei einem Miteigentümer der Wohnung des Angeklagten, der sich berufsbedingt in Dresden aufhält, dessen dortige Räume unter die Lupe genommen und war ebenfalls fündig geworden. Mehrere Datenspeicher mit eindeutig kinderpornographischem Inhalt wurden sichergestellt. Der Mann hatte infolgedessen eine Geldstrafe bekommen. Erst durch ihn war man auf die Spur von Patrick R. gekommen und dieser nachgegangen.
Der blieb inzwischen standhaft bei seiner Aussage, der Stick gehöre ihm nicht und habe ihm nie gehört. Weder der Staatsanwalt noch Richter Dr. Holger Maaß waren in der Lage, ihm das Gegenteil zu beweisen. Somit konnte auch seiner Schuld nicht so zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass es für eine Verurteilung ausgereicht hätte.
Trotz allem führte der Staatsanwalt dem Beschuldigten noch einmal vor Augen, dass die Bilder als solche zwar mehr als verwerflich, aber eben nur die eine Seite der Medaille waren. Als weitaus schlimmer bezeichnete er die Folgen für die Psyche der Kinder, die zu solchen Dingen gezwungen bzw. missbraucht werden. Sollte er also, entgegen seinen Beteuerungen, doch bisher Interesse an Darstellungen solchen Inhalts gehabt haben, so sei es nun dringend geboten, damit Schluss zu machen. Im Übrigen beantragte er, den Angeklagten freizusprechen. Dieser Argumentation schloss sich auch das Gericht an.
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