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RechtSoLogo Ursprünglich war man bei der Staatsanwaltschaft Görlitz und am Amtsgericht Löbau davon ausgegangen, dass es gar keinen Prozess gegen Imke W. geben würde, war doch der Sachverhalt, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehr und fahrlässige Körperverletzung, von keiner Seite aus angezweifelt worden. Deshalb erging ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 20 Euro, und dazu wurde ein längerfristiges Fahrverbot verhängt.
Genau dieser Punkt war schuld daran, dass die 53jährige aus Schlegel form- und fristgemäß Einspruch einlegte. So sah man sich nun eben doch im Verhandlungssaal wieder. Noch einmal schilderte Staatsanwalt Uwe Schärig den Sachverhalt:

Anfang November vergangenen Jahres befuhr die Angeklagte mit ihrem Pkw die S 128. Im Rosenbacher Ortsteil Bischdorf setzte sie an einer Bergkuppe zum Überholen eines vor ihr fahrenden Lkw an. Dabei schätzte sie nach eigenen Angaben die Verkehrssituation falsch ein. Als sie einen entgegenkommenden VW Golf bemerkte, machte sie eine Vollbremsung. Auch dessen Fahrerin hielt an. Allerdings gelang das dem nachfolgenden Kraftfahrer nicht. Es kam zum Auffahrunfall. Dabei wurde der gerammte Golf heftig nach vorn geschoben und prallte mit dem Pkw der Angeklagten zusammen. Es entstand erheblicher Sachschaden an allen drei Fahrzeugen, und außerdem wurden zwei Personen verletzt.

 

Das Gesetz verlange grundsätzlich, dass jemand in einem solchen Delikt – auch bei Fahrlässigkeit – nicht mehr in den Straßenverkehr gehört, erklärte Richter Dr. Holger Maaß als Vorsitzender der Hauptverhandlung. Natürlich müsse man da von Fall zu Fall sehr differenziert vorgehen und die Gesamtpersönlichkeit des Unfallverursachers sorgfältig einschätzen. Imke W. habe von Anfang an ihre Schuld eingeräumt. Außerdem gebe es weder im Bundeszentralregister noch im Bundesverkehrsregister irgendeine Eintragung bezüglich ihrer Person. All das spreche natürlich für die Angeklagte.

Sie sei kein Verkehrsrowdy, versicherte diese glaubhaft. Zur Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten müsse sie täglich bis zu 300 Kilometer fahren und habe sich dabei wirklich bisher noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Über die angedrohte Geldstrafe diskutiere sie nicht, betonte sie erneut. Sie trage schließlich die Schuld an dem Unfall und der fahrlässigen Körperverletzung. Allerdings habe ihre Arbeitgeberin klar zum Ausdruck gebracht, dass sie im Falle eines langfristigen Fahrverbotes ihren Arbeitsplatz verlieren werde. Ein entsprechendes Schreiben legte sie dem Gericht vor. Das wäre für sie als Mutter zweier Kinder natürlich sehr bitter, fügte sie hinzu.

Auch er erkenne durchaus an, dass die Angeklagte zu ihrer Verantwortung steht, betonte der Staatsanwalt. Ihre bisherige Unbescholtenheit spreche – trotz dieser fahrlässigen Handlungsweise – nicht dafür, dass sie ständig zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Er plädierte dafür, die Geldstrafe in der ursprünglichen Höhe – 25 Tagessätze zu je 20 Euro – beizubehalten, das Fahrverbot aber auf einen Monat zu beschränken. Das hielt auch das Gericht für angemessen, und fällte ein entsprechendes Urteil. Da es von allen Prozessbeteiligten angenommen wurde, ist es inzwischen rechtskräftig.

 

 

 

 

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