Die Sache schien gar nicht der Rede wert zu sein. Lediglich 9,49 Euro betrug der Warenwert des Ringschlüssels, den der 26jährige Herrnhuter Christian A. am 5. August vergangenen Jahres bei OBI in Ebersbach zu stehlen versuchte. Die Geschäftsleitung hatte dennoch Anzeige gestattet, und so musste sich der junge Mann nun wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Löbau verantworten. Er habe den Schlüssel ja genau wie die anderen drei, vier Dinge regulär kaufen wollen, versicherte er. Das Teil war aber so sperrig, dass er es nicht mehr in der Hand halten konnte. So habe er es in der Innentasche seiner Jacke verstaut und an der Kasse ganz einfach nicht mehr daran gedacht.
Es sei ihm erst wieder eingefallen, als er hinter dem Kassenbereich vom Ladendetektiv angesprochen wurde, sagte er. Für den Staatsanwalt wohl mehr eine Schutzbehauptung. Der Angeklagte war nämlich keineswegs ein so „unbeschriebenes Blatt“, wie es seinem schüchternen Auftreten nach den Anschein hatte.
Das zeigte nicht zuletzt der vom Vorsitzenden, Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring, verlesene Auszug aus dem Bundeszentralregister. Drei Eintragungen standen da zu Buche, darunter auch bereits der Diebstahl eines Fahrrades und vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Das war zwar für die aktuelle Strafsache nicht relevant, gehörte aber zum Gesamtbild.
Ja, er konsumiere schon ab und zu Haschisch und Alkohol, bestätigte Christian A. auf eine entsprechende Frage des Staatsanwalts. Der ging, was die verhandelte Straftat anbelangte, vom Vorsatz aus. Zugunsten des Angeklagten wertete er dessen Geständnis, zog aber andererseits auch die einschlägige Vorstrafe in Betracht. Er schlug vor, ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro zu verurteilen. Dieses Strafmaß hielt auch das Gericht für Tat und Schuld angemessen. Man habe noch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen, betonte Dr. Keßelring, denn auch eine geringfügige Freiheitsstrafe auf Bewährung sei in diesem Falle denkbar gewesen.
Das Fazit: 100 Euro, die Christian A. bereits als „Fangprämie“ an OBI zahlen musste, nun 300 Euro Geldstrafe, dazu die etwa 120 Euro Gerichtskosten – nun durchaus keine Lappalie mehr. Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an, das damit bereits rechtskräftig wurde.
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