Recht so: Günstige Prognose
Es waren gleich zwei Delikte, die dazu führten, dass sich der 24jährige Löbauer Jarno W. vor dem Strafrichter am hiesigen Amtsgericht verantworten musste – Diebstahl und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Exakt wegen genau solcher Straftaten war er bereits 2009 straffällig und verurteilt worden. Doch das nur am Rande.
Am 5. Juni vergangenen Jahres stahl der Angeklagte in der Edeka-Filiale an der Löbauer Sachsenstraße Waren im Wert von sechs Euro und wurde dabei geschnappt. Bereits drei Tage später geriet er in eine Polizeikontrolle, bei der die Beamten 4,49 Gramm Marihuana und 0,28 Gramm Crystal sicherstellten. Freimütig gab der junge Mann beide Taten zu.
Er habe in der Vergangenheit echte, immer stärker werdende Probleme mit dem Drogenkonsum gehabt, berichtete er. Das führte auch mit dazu, dass er in seinem Beruf als Einzelhandelskaufmann keine Anstellung mehr fand. Er habe erkannt, dass es so nicht mehr weitergehen konnte, sagte er. Deshalb begab er sich schließlich aus freien Stücken zur sechsmonatigen Therapie in eine Suchtklinik. Diese stationäre Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. Wenn alles vorbei sei, wolle er zu seiner Mutter in den Raum Stuttgart ziehen, um sich dort Arbeit zu suchen und sich eine neue Existenz aufzubauen.
Natürlich sei das Geständnis des Angeklagten ebenso zu Gunsten des Angeklagten zu werden wie seine gegenwärtigen Bemühungen, in der Klinik von der Sucht wegzukommen und auch im weiteren Leben clean zu bleiben. Schließlich habe Jarno W. am eigenen Leib gespürt, wie die Drogenabhängigkeit sowohl seine psychische, physische und auch soziale Existenz zu vernichten drohte. Andererseits stand da laut Auszug aus dem Bundeszentralregister die Vorstrafe wegen der einschlägigen Vergehen im Jahre 2009 zu Buche.
Unter Abwägung allen Für und Widers beantragte Staatsanwalt Jürgen Ebert eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro. Dem entsprach das Gericht in seinem Urteil, wobei Dr. Holger Maaß als Vorsitzender ausdrücklich betonte, dass diese Straftaten auch eine Freiheitsstrafe gerechtfertigt hätten. Ausschlaggebend für seine Entscheidung sei die deutlich erkennbare günstige soziale Prognose gewesen.
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