postheadericon Recht so: SMS-Stalking

1RechtSoLogo Für Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring war der Löbauer Bernd K. - trotz laut Aktenlage "sauberer Weste" - kein Unbekannter mehr. Schon zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres musste sich nämlich der 49jährige jetzt vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten. "Sachbeschädigung u. a." lautete diesmal der Tatvorwurf, wobei Letzteres wie so oft der ausschlaggebende Punkt war. Aus der von der Staatsanwältin verlesenen Anklageschrift wurde im Wesentlichen folgender Sachverhalt erkennbar:
Am 11. April vergangenen Jahres suchte der Angeklagte die Löbauer Wohnung seiner Ex-Lebensgefährtin auf. Diese hatte sich nach rund einem Jahr des Zusammenlebens bereits im Februar von ihm getrennt. Ein weiteres Mal schien hier der über die Maßen geflossene Alkohol eine große Rolle gespielt zu haben. Ob auf beiden Seiten, wie vom Angeklagten behauptet, sei dahingestellt. Jedenfalls wollte Steffi P. nun nichts mehr mit ihm zu tun haben, zumal sie inzwischen einen anderen Partner gefunden hatte.

Für Bernd K. war das offensichtlich so unbegreiflich, dass er am genannten Tag ausrastete und die vor ihm verschlossene Eingangstür mit dem Fuß eintrat. Der entstandene Sachschaden betrug rund 100 Euro.
Was nun auf diese Abfuhr folgte, war für die 52jährige der reinste Psychoterror. Unmittelbar nachdem der Abgewiesene das Haus verlassen hatte, begann er seine Ex mittels seines Handys durch SMS und Anrufe zu belästigen. Die Auflistung der einzelnen, täglich bis zu zehn Mal abgesendeten Botschaften durch die Staatsanwältin dauerte eine geraume Zeit. Dabei zeigte sich außerdem, dass deren Inhalt an Schärfe und Bedrohung zunahm. So fielen die Worte "Schlampe" und "Nutte" ebenso wie die makabere Versprechen: "Wenn ich Dich erwische, bist Du tot!" bzw. Pass auf, sonst breche ich Dir das Genick!" Das alles habe die Lebensqualität der Frau erheblich beeinträchtigt, stellte das Gericht fest.
Ja, er räume all diese Taten ein, sagte Bernd K. noch vor Beginn der Beweisaufnahme. Lediglich den Schaden an der Tür habe er nicht verursacht. Befragt nach den Gründen für dieses massive Stalking antwortete er, dass ihn die neue Situation eben überforderte. Überhaupt habe er psychische Probleme und sei deshalb derzeit arbeitsunfähig. Seit etwa einem halben Jahr befinde er sich in fachärztlicher Behandlung und nehme entsprechende Medikamente ein. Nun wäre aber für ihn die Sache endgültig abgeschlossen, versicherte er.
Inzwischen sei die Klägerin zu ihm nach Sohland an der Spree gezogen um weiteren Nachstellungen und Belästigungen zu entgehen, berichtete deren jetziger Lebensgefährte. Doch auch da erhielt sie noch SMS mit den Worten: "Du alte Schlampe, ich weiß, wo Du wohnst. Ich finde Dich."
Bereits am 11. Mai 2011 hatte das Familiengericht am Amtsgericht Löbau in dieser Angelegenheit getagt. Damals erging an den Angeklagten das Verbot, sich Steffi P. oder ihrer Wohnung näher als 50 Meter zu nähern. Kontaktversuche jeglicher Art wurden ihm ebenfalls strikt untersagt. Daran hielt er sich dann schließlich auch. Trotz allem habe sie aber noch immer Angst, dass Bernd K. trotz der gerichtlichen Weisung eines Tages auch hier aufkreuzen könnte.
Das bestätigte diese auch selbst als Zeugin. Sie sei fix und fertig gewesen. Tag und Nacht habe sie nur noch geheult. Auf Anraten der Polizei notierte sie alle SMS und Anrufe, so dass jetzt der lückenlose Nachweis da war. Begonnen habe das aber schon vor dem Einbruch.
Zwar wies der Auszug aus dem Bundeszentralregister noch keine Eintragung aus, aber unabhängig davon war zu berücksichtigen, dass Bernd K. erst im Oktober 2011 wegen Nötigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Da er diese bis jetzt nicht beglich, musste sie nun bei der Urteilsfindung mit berücksichtigt werden.
Für die Staatsanwältin war er, nicht zuletzt infolge seines umfassenden Geständnisses voll schuldig. Die Handlungen des Angeklagten hätten sein Opfer wirklich zermürbt. Eine derartige Häufung von Nachstellungen erfordere zwingend eine Freiheitsstrafe, betonte sie. Dabei hielt sie fünf Monate für Tat und Schuld angemessen. Diese könnten aber zur Bewährung ausgesetzt werden.
Dem schloss sich der Verteidiger ohne konkreten eigenen Antrag an. Das Gericht fällte folgendes Urteil: Bernd K. wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre, verurteilt. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem hat er 60 Stunden unentgeltliche Arbeit zu leisten und dem Gericht ein ärztliches Gutachten über seine psychischen Probleme und deren Behandlung zu erbringen. Noch im Gerichtssaal nahmen der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger das Urteil an, das somit umgehend rechtskräftig wurde.

 

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