Recht so: Schlüsselgewalt...
Sicher kommt es nicht sehr häufig vor, dass sich ein Hausbesitzer vor Gericht dafür verantworten muss, dass er unberechtigt in eine von ihm vermietete Wohnung eingedrungen ist und zudem noch des Diebstahls bezichtigt wird. Einer solchen Anklage sah sich jetzt der 50jährige Thomas H. aus Ebersbach-Neugersdorf gegenüber.
Am 27. November vergangenen Jahres soll er mit einem Nachschlüssel die Tür der von ihm an den 21jährigen Marcel G. vermietete Wohnung geöffnet und diese betreten haben, stellte die Staatsanwältin zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Löbauer Amtsgericht fest. Außerdem habe er aus der ebenfalls von G. angemieteten Garage dessen Minimotorrad, ein sogenanntes Pocket Bike, entwendet. Dem widersprach der Beschuldigte energisch.
Sein ehemaliger Mieter habe sich, obwohl der Vertrag bis einschließlich 30. November 2011 lief, bereits am 16. Oktober bei ihm abgemeldet mit den Worten: „Das geht mich alles nichts mehr an!“, sagte er. Für den letzten Monat zahlte G. außerdem keine Miete mehr. Die Wohnung sei leer gewesen und unverschlossen.
Das Garagentor habe er halb geöffnet vorgefunden, und das kleine Moped stand draußen an der Briefkastenanlage. Er wollte es nur sicher stellen in einem separaten Hausmeisterraum und die Garage danach verschlossen. Da er davon ausging, dass G. nicht wiederkomme, stellte er dessen noch vorhandenes „Gerümpel“ einfach vor die Tür und begann, die Räume renovieren zu lassen. Sowohl bei der Wohnung als auch bei der Garage lies er vor Ablauf des Mietvertrages die Schlösser wechseln.
Ganz so kann es aber nicht gewesen sein, will man den Zeugen glauben. Die 75jährige Nachbarin P. jedenfalls war sich sicher, gesehen zu haben, wie Thomas H. gebückt mit dem Moped aus der Garage herauskam und es wegfuhr. Außerhalb stand das nie, erinnerte sie sich.
Ihr 79jähriger Lebensgefährte H. versicherte, das Garagentor habe nie offen gestanden, auch an diesem Tage nicht. Er beobachtete aber, dass der Vermieter etwa 20 Minuten bevor er das kleine Zweirad wegfuhr mit einem zweiten Mann vor der verschlossenen Garage stand.
Als er am 28. November die Wohnung an Thomas H. übergeben wollte, fand er sich vor der Tür ausgesperrt, erklärte der inzwischen in Neusalza-Spremberg wohnende Marcel G. Beim letzten Mal wo er da war, habe er sowohl die Wohnung als auch die Garage ordnungsgemäß verschlossen.
Immer wieder sahen nun sowohl der Vorsitzende, Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring, als auch die Staatsanwältin und der Verteidiger in den entsprechenden Gesetzbüchern, Kommentaren usw. nach, um die Rechtslage zu klären.
Schließlich war man sich einig: Egal, ob die Wohnung noch genutzt wurde oder nicht und unabhängig von der gezahlten oder nicht gezahlten Miete war der Ablauf des Mietvertrages entscheidend. Also musste der Vermieter noch die paar verbleibenden Tage mit der Renovierung warten. Außerdem durfte er sich das Minimotorrad nicht aneignen, auch nicht als Pfand für die Kaution, wie er schließlich einräumte.
Am Ende dieser Überlegungen und Abwägungen schlug der Vorsitzende vor, das Verfahren gegen die Zahlung von 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein einzustellen. Damit zeigten sich sowohl die Staatsanwältin als auch der Angeklagte und sein Verteidiger einverstanden, so dass ein entsprechender Beschluss erging.
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