Recht so: Straßenkampf...
Es erinnert ein wenig an den kleinen, stets zornigen, dabei aber umwerfend komischen Louis de Funés, der in einem seiner Filme inmitten der Fahrbahn vor seinem Haus aufgebracht mit dem Fuß aufstampfte und dabei ausrief: "In meiner Straße bin ich der Erste!"
In der Realität ging es "nur" um eine der leider recht häufigen, bei etwas gutem Willen aber wohl zu vermeidenden Reibereien zwischen Nachbarn, wegen der sich der 45jährige Michael K. vorm Strafrichter des Löbauer Amtsgerichts zu verantworten hatte.
Am Morgen des 15. Juni letzten Jahres, so Staatsanwalt Jürgen Ebert sinngemäß, sei der Angeklagte mit dem Pkw am Spreeufer in seiner Heimatstadt Neusalza-Spremberg unterwegs gewesen. Dabei habe er neben dem dort wohnenden Bürger M. angehalten, diesen beschimpft und sei dann weiter gefahren.
Ganz so schilderte Michael K. die Sache nicht. Nach seiner Aussage war er auf dem Weg nach Hause und benutzte dazu die enge öffentliche Einbahnstraße. Diese werde von M. wohl als eine Art Privatweg betrachtet. So versuche er ständig, andere an der Durchfahrt zu hindern. Er sei ihm einfach vor das Auto gesprungen, so dass er anhalten musste. Dabei habe er etwas vor sich hin geflucht und fuhr, nachdem der Andere schimpfend die Fahrbahn verlassen hatte, weiter. Die angebliche Äußerung "Halt die Gusche!" - so hatte es M. gegenüber der Polizei angegeben - könne dieser gar nicht gehört haben, da der Motor lief, das Autoradio eingeschaltet und die Scheiben verschlossen waren.
Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring, der den Vorsitz führte, erinnerte daran, dass es in der Vergangenheit schon mehrfach zu derartigen Reibereien gekommen sei, von denen einige durchaus auch auf das Konto des Klägers gingen. Deshalb regte er eine vorläufige Einstellung des Verfahrens an. Zuvor aber hörte das Gericht den Zeugen S. Dieser hatte zwar den Vorfall nicht erlebt, bestätigte aber die zeitweilige Aggressivität des etwa 65 bis 70 Jahre alten M. Der habe in einem kürzlichen Wutausbruch auf "seiner Straße" sogar einen Feuerwehrmann vom Moped gezerrt. Auch ihn selbst habe der Kläger schon beschimpft.
Mit dem Einblick in das Bundeszentralregister, das keine Eintragungen bezüglich Michael K. aufwies, wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Am Ende folgten Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter der Anregung des Vorsitzenden, und so wurde das Verfahren gegen die Zahlung von 50 Euro vorläufig eingestellt.
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