postheadericon Recht so: Menschenverachtend und ekelhaft

1RechtSoLogo Die Staatsanwältin zeigte sich sichtlich empört: "Das Verhalten der Täter war menschenverachtend und zudem ekelhaft hoch drei", erklärte sie während ihres Abschlussplädoyer am Ende des Verfahrens gegen den 20jährigen Patrick L. Der heute bei seinem Vater in Pulsnitz lebende junge Mann hatte sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht am hiesigen Amtsgericht zu verantworten. Am 10. Juli 2010, so hieß es in der Anklageschrift, soll L. gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Kumpels in der Wohnung des einen im Alkoholrausch den weitaus älteren, geistig behinderten Mario mehrfach ins Gesicht und in die Seite geschlagen haben, so dass dieser erhebliche Verletzungen erlitt und schließlich zu Boden ging. Doch damit nicht genug, urinierten die Täter noch wie zum Hohn auf ihr völlig hilflos in der Duschkabine liegendes Opfer.

Als Mario L. schließlich wieder zu Bewusstsein kam, schmissen sie ihn kurzerhand raus und überließen ihn seinem Schicksal. Zum Glück konnte er sich aus eigener Kraft nach Hause schleppen. Erst am 12. Juli suchte er seine Hausärztin auf. Diese stellte u. a. ein Brillenhämatom am Auge, eine Nasenbeinfraktur sowie eine gebrochene Rippe auf der linken Seite fest. Sie überwies ihn deshalb umgehend in das Ebersbacher Klinikum, wo er vier Tage stationär behandelt wurde. Dabei kam auch ans Tageslicht, dass es ähnliche Vorfälle bereits am 18. Juni und 1. Juli gab, an denen der Angeklagte zwar nicht beteiligt war, wohl aber die beiden anderen. Dabei sei es immer um Geld gegangen, hieß es.
Patrick L. gestand zwar seine Mitschuld ein, wies aber den Vorwurf des Urinierens auf den Geschädigten zurück. Zuerst habe man im Fernsehen ein Fußballspiel verfolgt. Was dann war, wisse er aufgrund des reichlich geflossenen Alkohols nicht mehr genau. Er könne sich nur daran erinnern, das Opfer mehrmals in die linke Seite geboxt zu haben.
Das bestätigte auch Mario L., dem es infolge seiner Behinderung sichtlich schwer viel, sich an alles genau zu erinnern und dies dann eindeutig auszusagen. Er wisse aber noch, dass man ihm mit einem Topf auf den Kopf schlug, diesen dann in das Toilettenbecken steckte und die Spülung zog. Damals habe er noch im Löbauer Wohnheim für geistig Behinderte gelebt und auch in der Stadt gearbeitet. Nach dem Krankenhausaufenthalt wechselte er die Arbeitsstelle zur Geschützten Werkstatt in Herrnhut und zog nach Strahwalde. Seitdem gab es keine Zwischenfälle mehr, da man sich nun nicht mehr über den Weg lief.
Dass Patrick L. trotz seiner in diesem Fall wohl relativ gering erscheinenden Mitschuld kein "unbeschriebenes Blatt" ist, zeigte der vom Vorsitzenden, Dr. Holger Maaß, verlesenen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Hier standen bereits zwei Diebstähle und eine Beleidigung zu Buche. So hatte er selbst seiner Mutter 100 Euro gestohlen und wanderte für einige Monate in den Jugendarrest. Im letzten Fall beschimpfte er unter starkem Einfluss von Alkohol (1,8 Promille) zwei Beamte der Bundespolizei als "Bullenschweine" und handelte sich dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung ein.
Leider habe der Angeklagte aus der Vergangenheit nicht viel gelernt und z. B. alle ihm auferlegten Jugendmaßnahmen immer wieder abgebrochen, berichtete die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Angebotene Trainingsmaßnahmen sowie eine Suchtbehandlung ignorierte er ebenfalls. Er wolle zwar seinen Alkoholkonsum reduzieren, strebe aber keine Abstinenz an. Während der Schule und Ausbildung glänzte er mehrfach durch selbst verursachte Fehlstunden. So hat er noch immer keinen Hauptschulabschluss.
Natürlich sei Patrick L. trotz seines geringen Schuldanteils insgesamt für das Geschehen mitverantwortlich, sagte die Staatsanwältin. Der Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen  Körperverletzung habe sich im Verlaufe der Hauptverhandlung eindeutig bestätigt. Hauptübel sei wie so oft der Alkoholkonsum. Straftaten mit 1,8 Promille deuteten schon auf eine beginnende Alkoholkrankheit hin. Es sei überhaupt schlimm, wenn er als Jugendlicher schon im Arrest gesessen hatte und trotzdem wieder straffällig wurde. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem solle L. 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und schleunigst seinen Hauptschulabschluss nachholen.
Dem hatte der Verteidiger kaum etwas hinzuzufügen. Ihm erscheine eine Suchtberatung sehr angebracht, erklärte er. Das Jugendschöffengericht folgte im Urteil dem Vorschlag der Staatsanwältin. Außerdem erlegte es dem Angeklagten auf, seine begonnene Ausbildung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses planmäßig zu beenden. Für jede auftretende Fehlstunde solle er eine Arbeitsstunde leisten. Außerdem wurden auch die von der Anklagevertreterin vorgeschlagenen 80 Stunden einbezogen. Diese allerdings werden beim erfolgreichen Schulabschluss um die Hälfte reduziert.       
   

 

 

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