Recht so * Ende einer Ich-AG
Der Angeklagte sei offensichtlich nicht solch ein typischer Betrüger, der es darauf anlegte, anderen Leuten durch raffinierte Manöver das Geld aus der Tasche zu ziehen, stellte Amtsdirektor Dr. Karl Keßelring am Ende der Hauptverhandlung gegen den Niedercunnersdorfer Jörn B. fest. Vielmehr sei dieser durch widrige Umstände in einen wahren Teufelskreis geraten, habe dies zu spät gemerkt und dann eben den falschen Weg gewählt, um den entkommen zu können.
Immerhin waren es insgesamt sieben Straftaten, darunter sechs Fälle von Betrug, die Staatsanwältin Heike Korowiak dem 50jährigen ehemaligen Gebrauchtwarenhändler zur Last legte, als er sich nun vorm Löbauer Amtsgericht verantworten musste.
Im der Zeit vom Juli 2009 bis Februar 2010 habe er immer wieder gebrauchte Möbel und Hausratsgegenstände in Kommission genommen, diese schließlich verkauft, aber den dabei erzielten Erlös für sich behalten, anstatt den Verkäufern ihren vertragsgemäß vereinbarten Anteil auszuzahlen. Dabei handelte es sich zwar meist um kleinere Summen, was aber nichts an der Unrechtmäßigkeit seiner Handlungsweise ändert.
Den Gebrauchtwarenhandel habe er bereits im Juni 2004 als sogenannte Ich-AG eröffnet, berichtete Jörn B. zu Beginn seines Geständnisses. Neben der Förderung habe er einen zuverlässigen Partner in der Hartz-IV-Stelle des Altkreises Löbau-Zittau gehabt. Das Amt half damals bedürftigen jungen Leuten bei der kompletten Einrichtung ihrer Wohnungen mit gebrauchten Möbeln. Diese lieferte der Angeklagte.
Mit der Schaffung des neuen Landkreises Görlitz im Zuge der Kreisreform 2008 brach diese Geschäftsverbindung ab. Man habe ihm geraten, sich an das soziale Möbelhaus in Görlitz zu wenden, sagte B., aber das war leider ohne Erfolg. Bis August/September 2009 hielt er sich und die beiden bei ihm angestellten Möbelträger noch einigermaßen über Wasser, aber im März 2010 gab er schließlich auf.
Was bis heute blieb, war ein großer Berg von rund 30.000 Euro an Schulden. Da war das in den sieben Anklagepunkten genannte, von ihm veruntreute Geld, insgesamt handelte es sich um etwa 1.100 Euro, wahrhaftig nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der ihn nie und nimmer hätte retten können.
Übrigens hatte der gelernte Fliesenleger 2009 versucht, sich ein zweites Standbein zu schaffen, indem er einen Service zu Aufbau Pflege und Wartung von Spielplätzen anbot. Doch auch diese Geschäftsidee ließ sich nicht so verwirklichen, wie es von ihm geplant war. Auch aus dieser Aktion hat er noch heute erhebliche Außenstände zu begleichen.
Am Ende der Beweisaufnahme stellte die Staatsanwältin fest, dass es an der Schuld des Angeklagten keine Zweifel gebe. Das belege auch sein freimütiges Geständnis. Zu seinen Gunsten spreche, dass er bisher einen unbescholtenen Lebenswandel führte. Aber er habe natürlich wissen müssen, dass selbst das in den sieben Fällen zurück behaltene Geld nicht zur Deckung seiner laufenden Ausgaben gereicht hätte. Immer lebte er aber in der irrigen Hoffnung, dass es irgendwann wieder einmal besser werden könne.
Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre verbunden mit der Auflage, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Auch für das Gericht war Jörn B. schuldig im Sinne der Anklage.
Allerdings gehe man nach reiflicher Überlegung davon aus, dass der Angeklagte nicht gewerbsmäßig vorgegangen sei, sondern einfach Pech hatte. Er versuche nun, in seinem alten Beruf als Fliesenleger wieder Fuß zu fassen. Diese Chance wolle man ihm nicht verbauen. Am Ende lautete das Urteil: Freiheitsstrafe von zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung von zwei Jahren. Außerdem hat er 100 Arbeitsstunden abzuleisten. Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an.
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