Recht so: Crystal macht schlagfertig...

Nicht zum ersten Mal stand Robert K. vor dem Strafrichter am Amtsgericht Löbau, weil er seine Fäuste nicht im Zaume halten konnte. Dabei ist der 22jährige Löbauer nicht nur im Kickboxen ausgebildet, sondern auch in einer chinesischen Selbstverteidigungstechnik, die es ihm möglich gemacht hätte, sich einen Angreifer vom Leibe zu halten, ohne diesen ernsthaft zu verletzen.
Genau das aber geschah am 11. Juni diesen Jahres zu nach mitternächtlicher Stunde im Löbauer Mandarin-Club. Dort nämlich ging der Angeklagte auf den in seiner Nähe wohnenden Ralf E. los, stieß ihn zuerst mit dem Kopf so heftig ins Gesicht, dass dessen Nasenbein brach, und versetzte ihm anschließend noch zwei gezielte Faustschläge, ebenfalls ins Gesicht.
Der Geschädigte habe ihn belästigt, erklärte der Angeklagte. Auf seine Warnungen reagierte E. angeblich nicht, sondern er packte ihn am Hals. Da stieß er zuerst mit dem Kopf, dann schlug er zu. Schließlich wurde er vom Ordner rausgeschmissen.
An diesem Punkt informierte Oberstaatsanwalt Hermann Jöst über ein, inzwischen aber eingestelltes Verfahren gegen den Angeklagten wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Ja, er nehme regelmäßig Crystal um sich zu beruhigen, räumte Robert K. ein. Das habe nach dem tragischen Unfall mit seiner Beteiligung auf der S 148, Höhe "Kühler Morgen", im September 2009 begonnen, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam.
Er selbst war damals der fahrlässigen Tötung angeklagt, wurde aber freigesprochen. In dieser Nacht der jetzt zur Verhandlung stehenden Straftat sei er aber clean gewesen und habe auch keinen Alkohol getrunken, da seine damalige Freundin mit dabei war, beteuerte er.
Trotzdem hielt ihm der Staatsanwalt noch einmal mit eindringlichen Worten die Folgen des regelmäßigen bzw. langjährigen Konsums gerade von Crystal vor Augen: "Die Nervenenden werden gekappt, und das Gehirn entwickelt große Lücken wie die Maschen eines Einkaufsnetzes", warnte er. Gleichzeitig wachse die Aggressivität und Gewaltbereitschaft.
Der Geschädigte und jetzige Zeuge Ralf E. schilderte die Sache in ruhigen Worten sinngemäß so: Er sei auf Urlaub vom Bund nach Hause gekommen, da habe ihm der Angeklagte im Vorüberfahren aus dem Auto zugerufen: "Da hast Du ja wieder schöne Scheiße gemacht."
Zufällig trafen sie sich am gleichen Abend im Club. Er ging auf Robert K. Zu, weil er wissen wollte, was er denn gemacht haben soll. Er habe diesem mit ausgebreiteten Armen gegenüber gestanden und auf ihn eingeredet, als K. Mit voller Wucht seinen Kopfstoß ansetzte. Es habe in der Vergangenheit bereits eine körperliche Auseinandersetzung zwischen ihnen beiden gegeben, berichtete der Zeuge weiter. Auch damals erhielt er Faustschläge, und ein Zahn wurde ihm ausgeschlagen.
Nun sollte eigentlich die ordnungsgemäß geladene Ex-Freundin des Angeklagten, Ellen W., ihre Aussage machen. Das wäre sicher aufschlussreich gewesen, denn sie war ja direkte Zeugin des Geschehens. Allerdings blieb die junge Dame der Hauptverhandlung unentschuldigt fern. Bereits zum vorher anberaumten Termin zur Vernehmung bei der Polizei war sie nicht erschienen. So erging auf Antrag des Staatsanwalts der Beschluss, sie mit einem Verwarnungsgeld von 150 Euro oder ersatzweise drei Tagen Ordnungshaft zu belegen.
Zweifel an der Aussage des Zeugen äußerte der Verteidiger. Da müsse noch mehr gewesen sein, mutmaßte er. Ralf E. sei vielleicht durch den Kopfstoß noch immer in seinem Erinnerungsvermögen gestört. Außerdem sehe man ihm ja auch jetzt noch deutlich seine eigene Aggressivität an. Deshalb schlug er eine Einstellung des Verfahrens gegen gewisse Auflagen vor.
Das brachte Oberstaatsanwalt Jöst in Rage und zu der Frage, was denn der Herr Verteidiger unter aggressivem Verhalten verstehe. Er selbst habe nämlich bei dem Zeugen nicht die geringste Spur davon feststellen können. Für ihn sei viel mehr charakteristisch, dass der Angeklagte genau so handelte wie bei seiner letzten Straftat, wo es auch um Kopfstoß und Nasenbeinbruch ging. Eine Einstellung sei völlig indiskutabel, noch dazu, weil das Vorstrafenregister von Robert K. immerhin sechs Einträge aufwies. Die beiden letzten bezogen sich auf vorsätzliche Körperverletzungen. Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring als Vorsitzender äußerte in diesem Zusammenhang seine eigenen Vorstellungen über ein mögliches Strafmaß - Bewährungsstrafe in Höhe von drei Monaten und eine Geldbuße, wobei die Hälfte der festzulegenden Summe dem Geschädigten als Schmerzensgeld zufallen sollte. Dann zog er sich mit dem Anklagevertreter und dem Verteidiger zur Beratung zurück.
Oberstaatsanwalt Jöst konnte sich danach natürlich relativ kurz fassen. Der Tatbestand stehe eindeutig fest, erklärte er. Leider sei Robert K. schon wegen derartiger Fälle, sogar nach dem gleichen Muster begangen, einschlägig vorbestraft. Selbst wenn er sich belästigt fühlte, war seine Reaktion völlig überzogen und durch nichts gerechtfertigt. Abschließend verwies er noch einmal auf das dem regelmäßigen Genuss von Crystal innewohnende Potential an Gewaltbereitschaft. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Außerdem solle der Angeklagte 2.000 Euro zahlen, davon die Hälfte an den Geschädigten. Dem habe er nichts hinzuzufügen, erklärte der Verteidiger. Das abschließende Urteil des Gerichts entsprach in allen Punkten dem Antrag des Staatsanwalts.
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