Recht so: Geld und Alkohol

Es war ein tragischer Fall, und er wird es sicher – trotz Urteil – auch noch bleiben. Aber dazu später. Räuberische Erpressung wurde dem 26jährigen Daniel W. aus Löbau zur Last gelegt, weshalb er sich nun vor dem Schöffengericht am hiesigen Amtsgericht verantworten musste. Am 28. Juni und am 29. Juli vergangenen Jahres habe er den 43jährigen Oppacher Andreas K. unter Gewaltandrohung gezwungen, bei der Sparkasse Geld abzuholen und es ihm zu übergeben. Dabei soll es sich um 400 bzw. 150 Euro gehandelt haben.
Das bestritt der Angeklagte energisch. Er habe dem Geschädigten nie Prügel angedroht. Allerdings räumte er ein, von diesem zweimal je 50 Euro geborgt zu haben. Aber das war vor Antritt seiner Jugendstrafe, die er von Februar bis August 2009 verbüßte. Damals sei er alkoholabhängig gewesen und habe deshalb immer Geld gebraucht. Nun trinke er schon ein Jahr lang nicht mehr.
Er zahlte das geborgte Geld allerdings nicht in bar zurück, sondern in „Naturalien“, sprich Schnaps und Bier. Durch den gemeinsamen, wie sich zeigte, weit über das normale Maß getrunkenen Alkohol nahm diese seltsame Männerbekanntschaft überhaupt erst ihren Anfang. Aus ärztlicher Sicht wurden im vergangenen Jahr bei dem Daniel W. schwere physische und psychische Verhaltensstörungen diagnostiziert, weshalb für ihn schließlich eine ständige Betreuung angeordnet wurde.
Weitaus schlimmer hatte es aber Andreas K. erwischt, das wurde sehr schnell sichtbar, als er mit seiner Aussage als Hauptbelastungszeuge begann. Er befindet sich seit mehreren Wochen in einer Leipziger Reha-Klinik und wird wahrscheinlich mindestens ein Vierteljahr dort verbleiben müssen. Doch bei aller Fürsorge und Betreuung dürften die Schäden, die sich dieser Mann durch seinen jahrelangen Alkoholmissbrauch an Körper und Geist zugefügt hat, nicht wieder rückgängig zu machen sein. Auch für ihn läuft ein Betreuungsverfahren.
Mit unbeholfenen Worten schilderte der Geschädigte, dass ihn der Angeklagte zuerst um fünf Euro angepumpt habe. Die zahlte er nie zurück, sondern wollte immer mehr. Eines Abends kam es, so berichtete er mit ungelenken Worten, nach gemeinsamem Saufgelage sogar dazu, dass Daniel W. ihn zu Boden stieß und ihn dann noch mit Fußtritten traktierte. Seitdem fürchte er sich vor ihm und erfülle all seine Forderungen. Dabei erzählte er von weitaus mehr Fällen als den beiden, die in der Anklageschrift genannt waren. Es ging nach seinen Angaben um 100, 150, 200, 300 und 400 Euro, bis er am Ende selbst nichts mehr von seinem ALG II übrig hatte und nun Unterstützung bei seiner Mutter suchen musste.
Für das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring und den Staatsanwalt war es eine wahre Sisyphusarbeit, die Aussagen des Andreas K. im Einzelnen unter die Lupe zu nehmen, um die Wahrscheinlichkeit eines Wahrheitsgehaltes festzustellen. Immer wieder wurde mit den Protokollen der polizeilichen Vernehmung verglichen, denn immer wieder fielen die Worte „das weiß ich nicht mehr.“
Hilfreich war da die Aussage des Zeugen A., der bestätigte, den Angeklagten mehrfach nach Oppach zu seinem „Onkel“ gefahren zu haben, da dieser ihm wohl noch viel Geld schulde. Dabei handelte es sich erwartungsgemäß um Andreas K., den der Zeuge wiedererkannte. Es blieb trotz allem ein Puzzle-Spiel.
Natürlich seien die Aussagen des Zeugen K. in dieser komplizierten Hauptverhandlung äußerst widersprüchlich gewesen, räumte der Staatsanwalt ein. Dieser habe aber nicht bewusst gelogen, sondern er bekomme eben einfach „nicht mehr alles auf die Reihe.“ Für ihn sei trotz ausgefeilter Details klar, dass Daniel W. den Geschädigten über einen längeren Zeitraum abkassierte. Zumindest in einem Fall habe dieser erklärt, er erinnere sich noch genau an die Bedrohung. Das reiche aus. Was hier geschah, war aus seiner Sicht menschlich zutiefst verachtenswert.
Er beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Zudem solle der Angeklagte 500 Euro an Andreas K. zahlen, da er diesen jahrelang an das Existenzminimum gezwungen habe. Anders sah es der Verteidiger. Sicher habe es Geldübergaben gegeben, räumte er ein, aber das allein sei ja nicht strafbar. Die verwirrenden Angaben des Geschädigten seien so wacklig, dass sie für eine Verurteilung kaum ausreichen dürften. Deshalb beantragte er Freispruch. Das Gericht jedoch schloss sich der Argumentation des Staatsanwalts an. Es erkannte Daniel W. als schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Bewährungszeit beträgt zwei und ein halbes Jahr. Außerdem hat er 500 Euro in Raten an den Geschädigten zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das wird es wohl auch nicht werden, denn es ist anzunehmen, dass der Verteidiger, Rechtsanwalt David, und sein Mandant in Berufung gehen werden.
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