Recht so: Immer wieder...
„Wenn Sie auf diesem Wege weiter machen, landen Sie unweigerlich im Knast“, prophezeite Jugendrichter Dr. Holger Maaß dem 18jährige Löbauer Fernando K., der sich nun schon zum dritten Mal vor dem Löbauer Amtsgericht verantworten musste. Dabei zeugten die beiden, ihm diesmal zur Last gelegten Straftaten, genau wie sein gesamtes bisheriges Leben, eindeutig von geistigen Defiziten.
Doch zur Sache: Ende März diesen Jahres soll er am Beruflichen Schulzentrum „August Förster“ in Löbau zwei Mitschüler unter Androhung von Prügeln dazu animiert haben, für ihn Lebens- und Genussmittel zu stehlen. Das taten diese dann auch etwa eine Stunde später in der Edeka-Filiale an der Sachsenstraße. Weiterhin habe er Mitte April an der Heinrich-Pestalozzi-Mittelschule mutwillig ein Kellerfenster eingetreten, hieß es in der Anklageschrift.
Eigentlich wolle er keine Angaben machen, sagte Fernando K., räumte dann aber doch ein, er habe schon die anderen Beiden dazu aufgefordert, für ihn zu klauen. Das mit der Gewaltandrohung stimme aber nicht. Natürlich könne man das ohne Anhörung von Zeugen nicht beweisen, erklärte sowohl der Vorsitzende als auch Staatsanwalt Uwe Schärig. Deshalb erkannte man in diesem Punkt auf einfache Anstiftung zum Diebstahl. Die Sachbeschädigung gab er Angeklagte zu und kommentierte sie damit, er habe eben Langeweile gehabt.
Inzwischen begann er, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs den angerichteten Schaden abzuarbeiten. Dafür waren 15 Stunden vereinbart worden. Bei den beiden bisherigen im Bundeszentralregister verzeichneten Straftaten handelte es sich um eine Körperverletzung von 2007 und Beihilfe zur Leistungserschleichung 2008. Beide Verfahren wurden gegen Arbeitsauflagen eingestellt.
Auf die für den jungen Mann und seine vier Geschwister etwas problematische Kindheit im Zittauer Elternhaus verwies die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe Beatrix Berger. Mutter und Vater, dieser verstarb im vergangenen Jahr, seien mit der Betreuung und Erziehung der Kinder schlichtweg überfordert gewesen, stellte sie fest.
Das äußerte sich dann eben nicht nur im gestörten familiären Umfeld, sondern auch recht drastisch in Fernandos weiterem Lebensweg. Der führte über die Zittauer Förderschule „Lisa Tetzner“ zum Kinderheim Hainewalde, doch überall gab es nur Disziplin-, Lern- und andere Schwierigkeiten.
Das setzt sich bis zum heutigen Tag fort, denn inzwischen hat er zwar ein Berufsvorbereitendes Jahr in Löbau begonnen, glänzt auch hier bereits wieder durch Verstöße und Fehlzeiten. Deshalb forderte der Staatsanwalt für den jungen Mann nicht nur eine Arbeitsauflage von 150 Stunden, sondern die Garantie, zukünftig unbedingt die Ausbildung regelmäßig zu besuchen.
Das Gericht fand eine andere Lösung: Der Angeklagte müsse unbedingt die begonnene Maßnahme des BiZ erfolgreich zu Ende bringen, darin waren sich alle einig. Mache er das nicht regelmäßig, habe er für jede Fehlstunde zwei Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Wiedergutmachung für den Schaden am Kellerfenster bleibt davon ausgeschlossen.
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