Der Vorwurf, Minister Guttenberg hätte seinen Doktortitel womöglich erschwindelt und seine Dissertation in wesentlichen Teilen abgeschrieben oder schreiben lassen haben soll, steht seit Tagen im Raum. Seine Universität prüft die Vorwürfe und hat eine Stellungnahme angefordert. Guttenberg selbst befindet sich derzeit in Afghanistan, seine Politkollegen in wachsender Unruhe.
Wie das mit den selbst ernannten wissenschaftlichen Ghostwritern funktioniert, oder auch nicht, zeigt Ihnen ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf:
Werbeverbot für Ghostwriter
RA Frank Feser
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Ghostwriter die Internetwerbung untersagt, er sei "einer der Marktführer" im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings. Das Ghostwriting-Unternehmen könne schon deshalb nicht zu den Marktführern der Branche gehören, weil es verbotene Dienstleistungen gegen Entgelt anbiete
- nämlich Hochschulabschlussarbeiten (z. B. Dissertationen, Diplomarbeiten) zum Erwerb akademischer Grade für Dritte zu erstellen -, urteilte das Gericht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.02.2011 - I-20 U 116/10 -)