Petr S. ist nicht nur Koch, sondern er ist auch ein Dieb, ein notorischer noch dazu. Bevorzugt führten den 28jährigen Varnsdorfer seine bisherigen Beutezüge über die Mandau hinweg. Da man aber hierzulande inzwischen längst recht aufmerksam ist, was absolut nichts mit Misstrauen gegenüber Ausländern zu tun hat, landete er inzwischen schon vier Mal vor deutschen Gerichten und sitzt im Moment zum zweiten Mal hinter Schloss und Riegel.
So musste er nun in Handschellen vorgeführt werden, um sich erneut wegen Diebstahls am Amtsgericht Löbau zu verantworten. Fünf Straftaten, begangen im Juni und Juli vergangenen Jahres, legte ihm Staatsanwalt Jürgen Ebert zur Last. Tatorte waren, auch das nicht zum ersten Mal, die beiden Zittauer Kaufland-Filialen an der Äußeren Weberstraße und der Christian-Keimann-Straße sowie Edeka an der Sachsenstraße in Löbau. Der Gesamtwert der gestohlenen Waren betrug etwa 280 Euro. Wie immer handelte es sich dabei um hochprozentige Getränke.
Es waren gleich zwei Delikte, die dazu führten, dass sich der 24jährige Löbauer Jarno W. vor dem Strafrichter am hiesigen Amtsgericht verantworten musste – Diebstahl und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Exakt wegen genau solcher Straftaten war er bereits 2009 straffällig und verurteilt worden. Doch das nur am Rande. Am 5. Juni vergangenen Jahres stahl der Angeklagte in der Edeka-Filiale an der Löbauer Sachsenstraße Waren im Wert von sechs Euro und wurde dabei geschnappt. Bereits drei Tage später geriet er in eine Polizeikontrolle, bei der die Beamten 4,49 Gramm Marihuana und 0,28 Gramm Crystal sicherstellten. Freimütig gab der junge Mann beide Taten zu.
Für Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring war der Löbauer Bernd K. - trotz laut Aktenlage "sauberer Weste" - kein Unbekannter mehr. Schon zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres musste sich nämlich der 49jährige jetzt vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten. "Sachbeschädigung u. a." lautete diesmal der Tatvorwurf, wobei Letzteres wie so oft der ausschlaggebende Punkt war. Aus der von der Staatsanwältin verlesenen Anklageschrift wurde im Wesentlichen folgender Sachverhalt erkennbar: Am 11. April vergangenen Jahres suchte der Angeklagte die Löbauer Wohnung seiner Ex-Lebensgefährtin auf. Diese hatte sich nach rund einem Jahr des Zusammenlebens bereits im Februar von ihm getrennt. Ein weiteres Mal schien hier der über die Maßen geflossene Alkohol eine große Rolle gespielt zu haben. Ob auf beiden Seiten, wie vom Angeklagten behauptet, sei dahingestellt. Jedenfalls wollte Steffi P. nun nichts mehr mit ihm zu tun haben, zumal sie inzwischen einen anderen Partner gefunden hatte.
Obwohl es im vorliegenden Fall weder um einen Maschendrahtzaun noch einen Knallerbsenstrauch ging, schien in der Kleingartensparte "Immerglück" im Löbauer Ortsteil Ebersdorf nicht immer jene Idylle geherrscht zu haben, auf die der Name der Anlage hinweist. Im Gegenteil. Mitunter kam es wohl in der Vergangenheit zu recht heftigen Wortgefechten zwischen einzelnen Gartennachbarn. So sah sich das ehemalige Vorstandsmitglied Tilo K. kürzlich einem Strafbefehl des Amtsgerichts Löbau gegenüber, das gegen ihn eine Geldstrafe wegen Beleidigung verhängte. Dagegen hatte der Beklagte Widerspruch eingelegt, wobei es ihm nur um das Strafmaß ging, denn bezüglich des Sachverhalts war er geständig.
Sicher kommt es nicht sehr häufig vor, dass sich ein Hausbesitzer vor Gericht dafür verantworten muss, dass er unberechtigt in eine von ihm vermietete Wohnung eingedrungen ist und zudem noch des Diebstahls bezichtigt wird. Einer solchen Anklage sah sich jetzt der 50jährige Thomas H. aus Ebersbach-Neugersdorf gegenüber.
Am 27. November vergangenen Jahres soll er mit einem Nachschlüssel die Tür der von ihm an den 21jährigen Marcel G. vermietete Wohnung geöffnet und diese betreten haben, stellte die Staatsanwältin zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Löbauer Amtsgericht fest. Außerdem habe er aus der ebenfalls von G. angemieteten Garage dessen Minimotorrad, ein sogenanntes Pocket Bike, entwendet. Dem widersprach der Beschuldigte energisch.
„Dem Amte wohlbekannt“, resümierte dereinst der Dorfrichter Adam in Heinrich von Kleists „Der zerbrochene Krug“. Das hätte gut und gerne auch auf den 26jährigen Löbauer Marco H. zutreffen können, lag es doch erst wenige Monate zurück, dass er sich wegen Diebstahl und Trunkenheit im Straßenverkehr, mit dem Fahrrad, vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten musste. Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl Keßelring, der auch diesmal den Vorsitz der Hauptverhandlung führte, zeigte sich nun recht angenehm überrascht, hatte er doch den Angeklagten vom letzten Mal noch als zornig und uneinsichtig in Erinnerung. Übrigens spielten nun wiederum die damals verhandelten Delikte eine Rolle, aber insgesamt waren es gleich sechs Delikte, die ihm nun zur Last gelegt wurden.
Der Sachverhalt - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - war diesmal anhand eines Videos klar erwiesen, die Angeklagte obendrein geständig. So gesehen hätte es also gar nicht zur Hauptverhandlung gegen Gerlinde H. am Amtsgericht Löbau kommen müssen. Doch zuerst einmal zum Gegenstand der Anklage. Am 9. Februar vergangenen Jahres, gegen 12 Uhr, stieg die 54jährige Ebersbach-Neugersdorferin auf dem Personalparkplatz des dortigen Klinikums in ihren Pkw Golf, um nach Hause zu fahren. Beim Zurückstoßen rammte sie einen hinter ihr abgestellten BMW. An diesem entstand dabei ein Sachschaden von rund 1.300 Euro.
Es erinnert ein wenig an den kleinen, stets zornigen, dabei aber umwerfend komischen Louis de Funés, der in einem seiner Filme inmitten der Fahrbahn vor seinem Haus aufgebracht mit dem Fuß aufstampfte und dabei ausrief: "In meiner Straße bin ich der Erste!" In der Realität ging es "nur" um eine der leider recht häufigen, bei etwas gutem Willen aber wohl zu vermeidenden Reibereien zwischen Nachbarn, wegen der sich der 45jährige Michael K. vorm Strafrichter des Löbauer Amtsgerichts zu verantworten hatte.
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