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Willy meint: EGV? Vereinbare selbst! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Willy von Bockenheim * Glosse   
Dienstag, 2. Februar 2010

Willy meint: EGV? Vereinbare selbst!Wie ist das eigentlich mit Vereinbarungen? Wenn die einseitig stattfinde, wie bei den Hartz-ARGEN, sind das ja eischentlich garkeine. Sondern Anweisungen. Abber wenn Du als Hartz-IV-Opfer ned unnerschreibe tust, was die Dir vorleche, dann kürze die Dir gerademal die sowieso schon viel zu niedrige Zahlunge.

Jetzt ist allerdings ein kluger Kopf darauf gekomme, des mer Vereinbarunge ja ned nur hinnehme muss, sondern auch selbst anbiete kann. Des hat mehrere Vorteile. Natürlich ned unbedingt aus der Sicht von Koch, Brüderle odder den ARGEN. Abber mer nimmt seine Rechte als Mensch und Bürger wahr.

Und wenn die uff den Ämtern sich sicher wärn, des sie einfach mit uns Bürgern mache könnte was sie wolle, dann würde die Eingliederungsvereinbarung ned Vereinbarung, sondern Anweisung heisse. Also gibt's hier offensichtlich noch Rechte, die Du auch als Hartz-IV-Opfer wahrnehme kannst. Sollt mer mache, bevor der Koch sich mit seiner Zwangsarbeit durchsetzt.

Wie mer des am Beste macht, und welche Form man wahren sollte, kann man hier nachlese. Da gibt's auch gleich eine Mustervereinbarung, die man sich als Betroffener kopiern und kostenfrei nutzen kann.

Eingliederungsvereinbarung

zwischen "ARGE-Opfer"
und "ARGE"
gültig bis (jeweils halbes Jahr)


Ziele:
Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und freie Entfaltung der Persönlichkeit (§ 1 SGB I) (GG Art. 1 & 2)
Integration in erwerbsmäßige Arbeit: Freie Wahl einer konventionellen Erwerbsarbeit oder selbstständigen Tätigkeit (GG Art. 12)


1. Ihr Träger für Grundsicherung unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung:
Grundsicherung nach SGB II
Erstattung von Bewerbungskosten (4,33 Euro pro Bewerbung)
Ggf. Erstattung von Fahrtkosten (Bewerbungsgespräche und Einstellungstests)
Individuell verfolgtes Maßnahmeziel: Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und freie Entfaltung der Persönlichkeit (§ 1 SGB I) (GG Art. 1 & 2), sowie freie Wahl einer konventionellen Erwerbsarbeit oder selbstständigen Tätigkeit (GG Art. 12).
Es findet keine Dumpinglohn-Zwangsarbeit auf öffentliche Kosten und zu Lasten regulärer Erwerbsarbeitsstellen statt (sog. "1-Euro-Jobs").

>>>zur Mustervereinbarung>>>

Wers versucht, seine Rechte widder wahrzunehme, kann mir gern über die Reaktion seiner Fallbearbeiter/in und der zuständigen ARGE berichten. Ich werd des dann an hier weitergebbe.

Dann vereinbarn Sie mal schön,
meint
Ihne Ihrn Willy

» 8 Kommentare
8"So isses:"
am Montag, 8. Februar 2010 13:43von Albermann
Gerade gelesen: 
"Menschen, die behaupten, ALG-II-Bezieher stünden finanziell besser da als Beschäftigte haben entweder keine Ahnung oder betreiben üble Stimmungsmache." 
Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik,Bündnis90/DieGrünen
7"bGE"
am Mittwoch, 3. Februar 2010 02:45von Yorkfield
Heute sind wir in der Lage, jeden Menschen weltweit satt zu machen und mit einem menschenwürdigen Lebensstandard auszustatten. 
Wenn heute jemand für ein Hungerlohn keine Lust auf Arbeit hat, dann ist das nur RICHTIG und zeigt, dass er ein funktionierendes Selbstwertgefühl hat. Jeder Mensch muß SELBER entscheiden wofür und wie lange am Tag er arbeiten will. Würden endlich alle aufhören in Selbstversklavung zu leben, hätten wir längst unser uns zustehendes bGE. 
Der Ansturm auf den "Arbeitsmarkt" wird sich mit dem Grundeinkommen nicht abschwächen, er wird eher noch stärker, da es mit einem bGE viel mehr Freude macht zu arbeiten, weil keine Existenzangst vor dem Totalabsturz diesen Tatendrang behindert. 
Es gibt keine Faulheit in der Natur des Menschen. Nur in unserer kranken Gesellschaft, die lediglich an Wirtschaft, Wachstum und Produktion denkt.Faul ist keiner, der nichts tut, wo es nichts sinnvolles zu tun gibt.
6"Fehler"
am Dienstag, 2. Februar 2010 18:58von Horst
Keine Sanktion bei Weigerung, sondern EGV muss als Verwaltungsakt erlassen werden und wird somit faktisch zur Anordnung.
5"Schwierig"
am Dienstag, 2. Februar 2010 18:03von Ehrmann
Da muss man schon einen Arsch in der Hose haben, und keine Angst vorm Verhungern. Ich glaube, das kann nur funktionieren, wenn viele Betroiffene an der Aktion teilnehmen. 
@Herr Koch - Glauben Sie wirklich an das Märchen, es gäbe ordentlich bezahlte Arbeit für jeden Bundesbürger? Dann warten Sie mal bei BA und Argen auf die Fee, die Ihre Träume erfüllt.Oder Sie werden Realist und Verfechter des Bedingungslosen Grundeinkommens.
4"Nomen est Omen"
am Dienstag, 2. Februar 2010 17:12von Rinsweiler
@H. Koch - bei diesem Namen kann man nicht überrascht sein, über Ihren Kommentar. Von welcher Arbeit sprechen Sie? Von den Hühnerställen unserer Gesellschaft? Den Call-Centern, und anderen Auswüchsen, die noch nicht einmal die sogenannten Lebenshaltungskosten decken! Wir brauchen das BGE und solche Aktionen, wie sie hier vorgestellt werden.
3"Opfer?"
am Dienstag, 2. Februar 2010 16:52von Hermann Koch
Wer sich vom Staat aushalten lässt, der sollte nicht noch eine große Lippe riskieren. Es ist genügend Arbeit für alle da. Man muss nur wollen.
2"Panik"
am Dienstag, 2. Februar 2010 16:47von Elvira K.
Meine Kollegen und Kolleginnen haben mit Panik reagiert, als ich ihnen diese Aktion vorgestellt habe. Wir bemühen uns in der Regel sehr um unsere Kunden, und können solche Störaktionen nicht gebrauchen. Das ist eher unverschämt als klug. Einfach sein lassen. Bitte.
1"Ghandi würde sich freuen"
am Dienstag, 2. Februar 2010 14:53von Rainer Weckesser
Es wird wieder Zeit sich zu wehren. Eine geniale Aktion, dass System mit seinen eigenen Mitteln zu bekämpfen. Ich prophezeie 100000 neue Jobs bei den ARGEN, wenn die sich mit persönlichen EGV der Hartz-Opfer auseinandersetzen müssen.
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