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Ein Fall von Zwangsimpfung? Verstoß gegen das Grundgesetz? Im Landkreis Bautzen? Diese Vorwürfe zumindest erhebt Dr. Stefan Lanka, ein Virologe aus Baden-Württemberg, der sich seit Jahren vehement gegen das Impfen ausspricht. Er wurde in einen Fall eingeschaltet, in dessen Folge er sich am 2.Dezember nun auch vor dem Amtsgericht Bautzen verantworten muss.
Vorwurf: Beleidigung. Landrat Michael Harig hatte Strafanzeige gegen Stefan Lanka gestellt. Denn der hatte ihm sinngemäß in einem Brief erklärt, dass es nicht seine Aufgabe sei, zu klären, ob Harig sich entweder nicht wirklich mit den Gesetzen auskenne oder geistig minderbemittelt sei. Doch was war passiert?
Zuvor hatte das Jugendamt den Eltern dreier Kinder das Sorgerecht für die beiden jüngeren entzogen. Weil sie nicht mehr in der Lage seien, Entscheidungen im Sinne der Kinder zu treffen, so die Begründung. Aufmerksam geworden war das Amt, nachdem die Eltern mit dem jüngsten Kind, einem Kleinkind, ins Bautzener Krankenhaus gegangen waren, weil es ihm immer schlechter ging. Zu spät - so das Urteil der Ärzte. Das Kind sei stark unterernährt und fehlentwickelt gewesen. Es wog im Alter von knapp einem Jahr nur noch sechseinhalb Kilo. Sein Zustand sei lebensbedrohlich gewesen. Die Eltern hätten das einfach nicht erkannt. Das Leben des Kindes habe an einem seidenen Faden gehangen.
"Das Krankenhaus hat Behandlungsempfehlungen gegeben, denen die Eltern nicht folgen wollten", sagt Jugendamtsleiter Hans-Jürgen Klein. "Wir mussten reagieren." Ganz anders stellt es Stefan Lanka dar. Demnach habe das Amt den Eltern gedroht, wenn sie ihre Kinder nicht impfen lassen würden, werde man ihnen das Sorgerecht entziehen. Das Jugendamt begründete Lanka zufolge den späteren Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge an das Familiengericht Bautzen "ausschließlich damit, dass die Eltern die Impfeinwilligung nicht erteilten".
Dieser Punkt ist einer der Knackpunkte in dem Fall. Denn einen Impfzwang gibt es in Deutschland nicht. Er ist aber zugleich der Punkt, den Hans-Jürgen Klein vehement abstreitet. "Das Sorgerecht wurde den Eltern nicht wegen der Weigerung, die Kinder impfen zu lassen entzogen", erklärt Hans-Jürgen Klein. "Wenn das so wäre, hätten wir ja das Sorgerecht für alle Kinder entziehen müssen. Aber das Erstgeborene ist nicht in unserer Obhut, obwohl auch er nicht geimpft ist. Aber er ist gesund." Die Impfempfehlungen seien lediglich Teil des Behandlungskatalogs gewesen, den das Krankenhaus empfohlen habe.
Tatsächlich haben die Eltern nach wie vor das Sorgerecht für das älteste Kind. Mit allen drei Kindern leben sie nun in einem Heim. Hintergrund: Da das Jugendamt allein den Aufenthaltsort für die Kinder bestimmen kann, die Eltern aber nicht getrennt von ihren Kindern leben wollten, zogen sie mit ins Heim, kümmern sich dort um sie. Dort stehen sie nun unter ständiger Aufsicht und Kontrolle. Einmal im halben Jahr überprüft das Jugendamt die Entwicklung der Kinder und der Eltern, danach entscheidet es, ob die Eltern wieder das Sorgerecht zurückerhalten.
"Es sind gute Eltern, leider sind sie nicht sehr entscheidungsfreudig", sagt Hans-Jürgen Klein. Das war das Jugendamt um so mehr. Obwohl es wusste, dass die Eltern ihre Kinder nur impfen lassen wollten, wenn sie einen Wirknachweis für die Impfung erhielten, diesen aber nie bekamen, ließ es die Kinder gegen alle möglichen Kinderkrankheiten impfen, sobald sie in ihrer Obhut waren. "Nichts exotisches", sagt der Jugendamtsleiter. Man sei den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission gefolgt.
Das aber ist laut Dr. Stefan Lanka ein Verstoß gegen das Grundgesetz. "Auch bei Sorgerechtsentzug darf das Jugendamt sich nicht über den Willen der Eltern hinwegsetzen und die Kinder impfen lassen. Das ist eine eklatanten Grundgesetzverletzung", so Lanka. Der Virologe, der für den wissenschaftlichen Nachweis diverser Viren mehrere zehntausend Euro ausgesetzt hat, die er immer noch nicht auszahlen musste, telefonierte daraufhin mit Jugendamt, Kinderklinik, Mitarbeitern des Landrats. Und holte sich Abfuhren.

"Man erklärte mir, was ich für ein Rotzlöffel sei und dass ich mich doch um meine eigenen Sachen kümmern solle", erinnert er sich. Daraufhin schickte er Faxe, unter anderem an Landrat Michael Harig. Darin erklärte er wörtlich, dass es nicht seine Aufgabe sein könne zu klären, „ob ursächlich für Ihr Verhalten Ihre Idiotie oder kriminelle Energie ausschlaggebend ist“ bzw. „bei Ihnen Idiotie nachzuweisen“. Die Strafanzeige folgte auf dem Fuß, der Fall landet nun vor dem Amtsgericht.
Ein Prozess, der nur mittelbar etwas mit dem Fall selbst zu tun hat. Denn über den eigentlichen Stein des Anstoßes - durfte geimpft werden oder nicht? - wird darin nicht entschieden. So recht glücklich ist Jugendamtsleiter Hans-Jürgen Klein denn auch nicht mit dem Fall. "Immer heißt es, wo ist der Wirknachweis. Doch letztendlich muss ich doch den Ärzten vertrauen können", sagt er. Und weiter: "Ich bin es auch dem Kind schuldig. Was soll ich tun, wenn es als Erwachsener kommt und fragt, was ich unternommen habe?"
Für Stefan Lanka ist dagegen der Fall klar. "Was da gemacht wurde, ist der reinste Psychoterror für Eltern und Kinder. Und man hat sich einfach über das Gesetz hinweggesetzt."
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Nachtrag: Die Verhandlung am 2.12.2009 dauerte von 15:00h bis 22:00h. Sie wird am 9.12.2009 um 8:00h fortgesetzt. -- Urteil: Dr. Lanka wurde wegen Beleidigung zu 4.800.-€ Geldstrafe verurteilt.
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Printausgabe des Artikels: OLK-Bautzen * Mit freundlicher Genehmigung: Alles-Lausitz
» 7 Kommentare
7"Kinderklau" am Dienstag, 15. Dezember 2009 16:21
Diese Unterschrift zog ich allerdings kurze Zeit später wieder zurück. Erneut wurde ich von der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin und dem Kinderpsychiater (angeblich war eine Therapie nötig, obwohl in Wirklichkeit keine nötig war) nebst Ehefrau aufgefordert, ich solle weiteren Impfungen zustimmen. Ich lehnte diese Impfungen ab u . a. mit dem Hinweis, dass eine Impfung eine Körperverletzung sei. Mir wurde gedroht, auch noch die letzten Sorgerechtsanteile entziehen zu lassen, sollte ich meine Zustimmung verweigern. Ich habe nicht zugestimmt. Der Richter entzog mir dann einfach so das Sorgerecht. Auch das Oberlandesgericht gab mir die "Gesundheitssorge" nicht zurück, da ich nicht damit einverstanden war, dass meine "psychisch gesunde Tochter" in die Klapse gesteckt wird. Das ist Deutschland: Menschenrechtsverletzungen am laufenden Band! Die Bevölkerung wird von den Politikern belogen. Elternrechte müssen nicht beachtet werden. Eltern sind nur Samenspender und Gebärmaschinen. Unse
6"Kinderklau" am Montag, 14. Dezember 2009 23:30
Auch mir wurde das Sorgerecht entzogen. Die Gründe dafür wurden von einer jungen, kinderlosen Sozialpädagogin (mit fehlender geistigen Reife) phantasievoll zusammengebastelt. Der Familienrichter übernahm die auf Lügen fundierte Empfehlung des Jugendamtes, mir meine Tochter zu entziehen. Um das vom Jugendamt angestrebte Sorgerechtsverfahren zahlen zu können, musste ich mich über beide Ohren verschulden. Der deutsche Staat hat mich finanziell ruiniert, gesundheitlich geschädigt und seelisch gefoltert. Dazu kommt, dass mein Kind durch die Inobhutnahme schrecklich traumatisiert wurde und für ihr ganzes Leben geschädigt ist. Als eine andere Jugendamtsmitarbeiterin zuständig wurde - nachdem der Familienrichter den rechts- und gesetzeswidrigen Kindesentzug absegnete - wurde ich genötigt eine Vollmacht zu unterschreiben und damit allen notwendigen Impfungen zuzustimmen. Da mich auch meine Rechtsanwältin dazu drängte, unterschrieb ich zunächst. Diese Unterschrift zog ich allerdings kurze
5Kommentar am Dienstag, 1. Dezember 2009 23:38
Ist doch ein gelungener Schachzug von Herrn Lanka, oder? Wißt ihr denn nicht warum er das macht? Er ist doch nicht blöd :-)
4Kommentar am Dienstag, 1. Dezember 2009 14:05
Dass Lanka immer wieder auf die Mängel der Virologie, nämlich die fehlenden Nachweise der krankmachenden Wirkung der sogenannten Viren, hinweist, ist verdienstvoll und hat dazugeführt, dass sich immer mehr Bürger und auch Mediziner mit dem Thema beschäftigen. Leider steht er sich und einer weiteren Ausbreitung seiner inhaltlich völlig berechtigten Kritik letztlich selbst im Weg, wenn er wie Krafeld herumpöbelt und alle möglichen Leute beleidigt. Denn dadurch wird vom eigentlichen Kernpunkt abgelenkt. Man kann daher nur an Lanka appellieren, diese Pöbelei einzustellen und sich auf sachliche Argumente zu beschränken. Das Schweinegrippe-Schmierentheater dürfte seiner Auffassung in der Öffentlichkeit verstärkt Auftrieb geben, und deshalb sollte er die Pöbeleien dringend unterlassen.
3Kommentar am Dienstag, 1. Dezember 2009 12:44
Welch eine Farce! So kann man auch geschickt vom eigentlich Thema ablenken. Es ist keineswegs rechtens, einer Familie das Sorgerecht zu entziehen, weil sie sich gegen die Impfung entscheidet. Es gibt (noch) keine gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsimpfungen sondern lediglich eine Impfempfehlung. Eine gute Strategie, um genau diesen Punkt mal so eben rein zufällig gänzlich aus dem Auge zu verlieren. Grrrrrrrrrrrrrrr
2Kommentar am Montag, 30. November 2009 11:40
Schlimm, wenn das Jugendamt gegen den Willen der Eltern impfen lässt. Impfungen sind in Bezug auf Setzung chronischer Schäden - auch in Fachkreisen! - beileibe nicht so unumstritten, dass jemand den Eltern die Entscheidung abnehmen darf. Indem sich Jugendamtsleiter Hans-Jürgen Klein einfach auf die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission bezieht, macht er es sich kriminell leicht. Wenn so einem leichtfertigen Menschen eine so wichtige Aufgabe wie das Wohl von Kindern und Jugendlichen anvertraut wird, dann ist das beängstigend. Dass die Impfkomissionen mit von Pharmafirmen beeinflussten Menschen besetzt sind, ist bekannt. Man denke nur an die "Gebärmutterhalskrebsimfung": sehr fraglicher Nutzen, hohe Kosten und bereits mehrere Todesfälle junger, vormals völlig gesunder Mädchen. Nein, die Abwägung zwischen Nutzen und Risiken von Impfungen muss bei Eltern bleiben!
1Kommentar am Montag, 30. November 2009 08:18
Schade, da hat Stefan Lanka sich im Ton leider wirklich vergriffen, so daß der Beleidigungsvorwurf nicht zu entkräften ist, auch wenn ich sehr gut verstehen kann, daß Lanka zu so drastischen Formulierungen greift. Aber ich fürchte, der Sache tut es nicht gut. Schlimmer, wahrscheinlich wird dieser Prozeß nichts dazu beitragen, die tatsächlichen Gründe für die Entziehung des Sorgerechts zu klären. Wenn Stefan Lanka Beweise dafür hat, daß nur die Impfweigerung der Eltern zur Begründung diente, dann gut. Doch warum haben er oder die Eltern selbst dann nicht gleich gegen den Sorgerechtsentzug geklagt? Die Behauptung von H-J. Klein, es den Kindern schuldig zu sein, um sich später nicht fragen lassen zu müssen, was er unternommen habe, ist nur als dumm zu bezeichnen. So muß er sich fragen lassen, und das erst recht, wenn langfristig Folgeschäden auftreten sollten, warum er das unternommen hat. Billiger kann man sich der Frage nach dem Wirknachweis kaum entziehen.
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