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||| Görlitz 29. Jahrgang|2010 |||
||| FAKTuell ® - seit 1982 ||| Deutschlands erste Online-Zeitung ||| ISSN 1610-1081 |||
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Rückzahlungsansprüche PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Feser   
Montag, 1. März 2010

Rückzahlungsansprüche gegenüber der privaten VersicherungRückzahlungsansprüche gegenüber der privaten Versicherung

Wer mit seiner privaten Versicherung vereinbart hat, die Prämie gegen Zuschlag monatlich, kalendervierteljährlich oder halbjährlich zu bezahlen, kann unter Umständen, Geld von seiner Versicherung zurück zu bekommen.
Denn die privaten Versicherer müssen für die verlangten Teilzahlungszuschläge den "echten" Preis als effektiven Jahreszins angeben. Dies unterblieb in der Versicherungspraxis nahezu gänzlich..

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 - 2 O 764/04 -, welche durch ein. "Anerkenntnisurteil" des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2009 - I ZR 22/07 - rechtskräftig wurde.

Nachdem in dieser Sache am 14. Mai 2009 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt und ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29. Juli 2009 bestimmt worden war, hat das beklagte Versicherungsunternehmen den Antrag des klagenden Verbraucherverbandes anerkannt. Demgemäß wurde am 29. Juli 2009 ein Anerkenntnisurteil verkündet.


 
Versicherungsrecht * 12 Milliarden Euro... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Feser   
Sonntag, 29. November 2009

(LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 - 324 O1116/07 -, LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 - 1136/07 -, LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 - 1153/07 -). Intransparente Klauseln - Rückkaufswert/Stornoabzug
Millionen Versicherungsnehmer privater Lebens- und Rentenversicherungen profitieren nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale von ihren erfolgreichen Klagen gegen Versicherungsbedingungen. Demnach können sie mit Erstattungen von rund 12 Milliarden Euro rechnen.

Am Freitag erklärte das Hamburger Landgericht bestimmte Vorgaben in Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen für unwirksam, welche sich auf Rückkaufswerte beziehen. Die beanstandeten Klauseln führten dem Versicherungesnehmer weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, teilte das Landgericht mit (LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 - 324 O1116/07 -, LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 - 1136/07 -, LG Hamburg, Urt. v. 20.11.2009 - 1153/07 -).


 
Übermäßige Überziehungszinsen * Sittenwidrig? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Frank Feser * Rechtsanwalt   
Mittwoch, 19. August 2009

Banken und Sparkassen erhalten von der Europäischen Zentralbank (EZB) billigen Kredit. Der Leitzinssatz der EZB beläuft sich, nachdem er schrittweise gesenkt worden ist, seit dem 07.05.2009 auf 1 Prozent.
Übermäßige Überziehungszinsen * Sittenwidrig?
Kreditinstitute geben diese Leitzinssenkung allerdings nicht an ihre Kunden weiter. Dies gilt vor allem für die ohnehin sehr teuren Dispositions- oder Überziehungskredite. Das geht aus einer Auswertung von Stiftung Warentest in Berlin für ihre Zeitschrift "Finanztest" hervor. Obwohl die Zinsen innerhalb eines Jahres erheblich eingebrochen sind, sanken die Kosten für einen Dispositions-Kredit oder Überziehungskredit im Schnitt nur um 0,6 Prozent. Presseberichten zufolge schnitten die Citibank, die Santander Consumer Bank und die Postbank am schlechtesten ab:


 
Pleite bei Lehman Brothers - Was tun? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Feser   
Dienstag, 14. Oktober 2008

Eine Vielzahl deutscher Anleger ist durch die Pleite von Lehman Brothers in Mitleidenschaft gezogen worden.

Haftung deutscher Anlagevermittler
Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Haftung inländischer Kreditinstitute nach § 280 BGB in Frage kommt, ist eine Frage des Einzelfalles, die nicht allgemein beantwortet werden kann.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Geschädigte Privatkunde oder professioneller Kunde war. Nur für Privatkunden gelten besondere Schutzbestimmungen.


 
Ein Anwalt für 19,99 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Frank Feser   
Freitag, 21. September 2007
Seit dem 01.07.2006 ist das Anwaltshonorar für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit frei verhandelbar (FAKTuell berichtete) Rechtsanwälte müssen sich seither dem Preiswettbewerb stellen. Inzwischen befassen sich auch die Gerichte zunehmend mit Honorarfragen, die aus der neuen Rechtslage resultieren.

Das Landgericht Freiburg (Urteil v. 11.10.2006 - 10 O 72/06 -) hielt den Werbeslogan: "Vereinbaren Sie für eine erste Beratung mit uns in allen Rechtsgebieten ein Honorar von 19,99!" noch fur irreführend und wettbewerbswidrig.

Dem widersprach - wie jetzt bekannt wurde - das Oberlandesgericht Stuttgart.

 
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