|
Dr.
Hamer - ...und raus bist Du
Über die Neue Medizin nach Dr. Ryke Geerd
Hamer
18.
März 2005 * von Christopher Ray
Der
seit Monaten in Frankreich inhaftierte Deutsche Arzt Dr. Ryke Geerd Hamer
soll überraschend morgen (19. März 2005) aus dem Gefängnis entlassen werden.
Unschuldsverdacht, lautet die Vermutung, die aus dem engen Freundeskreis
Hamers geäußert wird.
Sein Schreiben dazu finden Sie:
Hier!
Schon gibt es wieder neue Gerüchte, die von einem Leipziger Haftbefehl gegen
Hamer und einer möglichen Auslieferung statt Freilassung sprechen. Der
Leipziger Oberstaatsanwalt Lehmann teilte uns mit, dass kein Haftbefehl und
kein Auslieferungsgesuch bzw. Auslieferungsantrag gegen
Dr. Ryke Geerd Hamer in Leipzig besteht. Allerdings läuft ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das
Heilpraktikergesetz gegen Dr. Hamer.
Nachtrag:
Dr. Hamer weiter in Haft
Die Neue Medizin -
sie ist angeblich verboten, illegal, steht unter Strafe.
Doch das stimmt so pauschal nicht. Diese Behauptungen sind zwar nicht völlig
aus der Luft gegriffen, doch sie sind auch nicht wirklich wahr. Das hat ein
Test von FAKTuell gezeigt. Monika Berger-Lenz hat sich als Patientin
ausgegeben und sämtliche Ärztekammern in Deutschland angeschrieben und um
Auskunft gebeten. Ist die Neue Medizin verboten? Darf sie nicht angewendet
werden? Zugleich bat sie die Kammern, dem Arzt ihres Vertrauens eine
Erlaubnis bezüglich der Anwendung der Neuen Medizin nach Dr. Hamer zu
erteilen, wenn diese notwendig sein sollte.

Bestandsaufnahme zur Neuen Medizin
18. März 2005 *
von Monika Berger-Lenz
Um es gleich vorweg zu nehmen - nur vier der insgesamt 18
Kammern hielten eine Antwort für nicht nötig. Dazu gehört auch die
Bundesärztekammer. Auf mein Schreiben fehlt bis heute die Antwort. Die
Anfrage ignoriert haben außerdem die Landesärztekammern Baden-Württemberg,
Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Kammern Brandenburg, Hessen und
Rheinland-Pfalz antworteten schnell, allerdings verwiesen sie lediglich auf
die ihrer Meinung nach zuständige Kammer in Sachsen. Zumindest Brandenburg
und Rheinland-Pfalz antworten auf erneute Anfrage etwas ausführlicher.
So stellt der Präsident Dr. Frieder Hessenhauer fest: "Soweit mir bekannt
ist Herrn Dr. Hamer in Deutschland die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen
Berufs entzogen worden. Dies hat sicherlich dazu geführt, dass Ärzte die von
ihm vertretene Medizinrichtung nicht anwenden."
Diese Vermutung ist naheliegend. Und sie zeigt, wie stark der Entzug der
Approbation die Angst unter Medizinern schürt, es könne ihnen ebenso gehen.
Ein Allgemeinmediziner bestätigt das so: "Ich kann die Neue Medizin nicht
nur nicht bei den Kassen abrechnen, ich fürchte auch Angriffe auf meine
Person. Wovon soll ich dann leben?"
Die Antworten der Ärztekammern zeigen noch etwas: Nicht eine einzige erklärt
sich wirklich dazu bereit, einem Mediziner die Art der Behandlung
vorschreiben zu wollen. Alle berufen sich mehr oder weniger direkt auf die
Therapiefreiheit. Indirekt wird allerdings gern gewarnt.
So schreibt die Ärztekammer Bremen: "Es ist nicht die Funktion von
Ärztekammern, Ärzten die 'Erlaubnis' oder gar die Maßgabe zu erteilen, die
sog. 'Neue Medizin' des Herrn Hamer anzuwenden. Diese ist keine von den
Kammern geprüfte Form der Medizinischen Aus- und Weiterbildung."
Und weiter heißt es: "Wir möchten Ihnen jedoch empfehlen, sich - im
Interesse Ihrer Gesundheit - sehr genau zu informieren und sich von
Ärztinnen und Ärzten behandeln zu lassen, die eine fundierte Aus- und
Weiterbildung genossen haben."
Tatsächlich ist der Bremer Kammer zu empfehlen, sich genau über die Neue
Medizin und Dr. Hamer zu informieren. In diesem Fall sollten die
Verantwortlichen schnell feststellen, dass Hamer nach wie vor und völlig
legal seinen Dr.-Titel trägt. Was aber noch wichtiger sein dürfte ist die
Erkenntnis über die Gründe der Nichtprüfung der Neuen Medizin. Das
Versäumnis liegt eindeutig auf Seiten der Kammern.
Die Bayerische Landesärztekammer nimmt sich etwas mehr Zeit und arbeitet mit
etwas größerer Sorgfalt bei ihrer Antwort. Im Auftrag des Präsidenten Dr.
Koch antwortet die Sachbearbeiterin:
"Die von Ihnen angesprochene 'Neue Medizin nach Dr. Hamer' ist hier nur aus
entsprechenden Presseverlautbarungen bekannt. Eine medizinisch-fachliche
Diskussion hat diesbezüglich wohl nicht stattgefunden. Die Bayerische
Landesärztekammer ist aber grundsätzlich nicht in der Lage,
Therapieverfahren zu bewerten. Vor dem Hintergrund der Therapiefreiheit ist
es also nicht möglich, einem Arzt eine Erlaubnis auch für nicht anerkannte
Therapieverfahren zu erteilen."
Eine interessante Antwort.
Hier hält sich die Kammer buchstabengetreu an das Gesetz und macht zugleich
klar, dass die Neue Medizin nicht wirklich bekannt ist. In Fachkreisen!
Sollte man zumindest meinen. Man kennt sie nur aus Pressverlautbarungen.
Tatsächlich ist das ein Armutszeugnis für die Fachkreise. Eine fachliche
Diskussion hat nie stattgefunden.
An dieser Stelle darf die Frage gestellt werden, weshalb die Neue Medizin
dann von vielen Seiten als Scharlatanerie abgetan wird. Wer maßt sich an
darüber zu urteilen, wenn noch nicht einmal eine medizinisch-fachliche
Diskussion darüber stattgefunden hat?
Eine Antwort liefert die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf. Die zuständige
Referentin schreibt unverdrossen: "Es gibt keine wissenschaftlich
anerkannten Studien, die eine Wirksamkeit der 'Neuen Medizin' belegen.
Bekannt ist jedoch, dass die Unterlassung einer konventionellen,
wissenschaftlich anerkannten Krebsbehandlung durch Anwender der 'Neuen
Medizin' für einige Patienten zum Teil tödliche Folgen hatte. Darüber hinaus
handelt es sich nach unserer Kenntnis bei der 'Neuen Medizin' um eine
paramedizinische Gruppierung mit sektenähnlicher Vorgehensweise."
Das ist starker Tobak.
Da hat also noch keine medizinisch-fachliche Diskussion stattgefunden, es
gibt keine Studien über die Neue Medizin aber bekannt ist, dass sie tödlich
sein kann. Das trifft allerdings noch weit mehr auf die schulmedizinische
Behandlung von schweren Krankheiten zu. Die Diagnose Krebs ruft nicht
umsonst bei den meisten Menschen die Assoziation Tod hervor.
So rechnet die Uniklinik Jena damit, das sich die Zahl der Krebstoten in
Deutschland in den kommenden zehn Jahren mit 1,5 multipliziert. Derzeit
liegt sie bei 220.000 im Jahr. Nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts
überlebt nur jeder zweite Mann seinen Darmkrebs (52 Prozent), bei Frauen
sind es 55 Prozent. Bei Brustkrebs liegt die Rate bei 76 Prozent und bei
Prostatakrebs bei 80 Prozent.
Zahlen, die deprimieren.
Tatsächlich dürfte die Bilanz Dr. Hamers erfreulicher aussehen, wenn man sie
einmal untersuchen würde. Allein bei der Recherche zu dem Buch
Faktor L - Neue Medizin trafen die Autoren auf Dutzende Fälle geheilter
oder rekonvaleszierender Patienten, die auf die Neue Medizin vertrauten.
Doch offenbar handelt es sich bei ihnen um Sektenmitglieder. Jedenfalls wenn
man der Referentin der Ärztekammer Nordhrein glauben darf. Sie verweist für
weitere Informationen an "den Sektenbeauftragten Ihrer Landesregierung".
Die Landesärztekammer Brandenburg macht es sich ganz einfach.
Sie leitet das Schreiben einfach an die sächsische Kammer weiter. Erst auf
eine erneute Anfrage gibt es eine Antwort. Darin heißt es, es sei der Kammer
nicht bekannt, ob im Land Brandenburg Ärzte die sogenannte Neue Medizin
praktizierten. Und folgert etwas unlogisch: "Aus diesem Grund stellt sich
für uns auch nicht die Frage, ob diese Tätigkeit mit einem Verbot belegt
werden muss."
Dann besinnt sich der Geschäftsführer allerdings auf die Gesetze:
"Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Ärztekammer, eine wissenschaftliche
Bewertung bezüglich Außenseitermethoden abzugeben. Ob eine neue Methode den
anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft entspricht und damit als 'state
of the art' gelten kann, ist nicht durch die Ärztekammer zu beurteilen,
sondern durch wissenschaftliche Gesellschaften."
Grundsätzlich gelte für die Ärzte, dass sie "mit der grundsätzlich
anerkannten Therapiefreiheit nach ihrem ärztlichen Gewissen und den Geboten
der ärztlichen Ethik verantwortungsbewusst umgehen müssen und verpflichtet
sind, nur Methoden anzuwenden, die dem therapeutischen Nutzen allen
Handelns" dienten.
Zwei interessante Punkte werden hier klar.
Erstens sind wir wieder beim Punkt Beurteilung der Neuen Medizin, zu der es
bis heute nicht einmal eine medizinisch-fachliche Diskussion gibt. Zweitens
wird die ärztliche Ethik angesprochen. Allerdings widerspricht sich der
Juristische Geschäftsführer der Kammer auch ein wenig selbst.
Er bringt die Anerkennung einer Methode ins Spiel, verweist jedoch zugleich
auf die Eigenverantwortung der Ärzte. Interessant ist auch seine
Formulierung einer "ärztlichen Wissenschaft". Man sollte meinen
Wissenschaft sei Wissenschaft. Dass diese in ärztlich und nichtärztlich
unterschieden wird, würde allerdings einiges an eigentlich
unwissenschaftlichen Methoden in der Schulmedizin erklären.
Auch die Ärztekammer Niedersachsen verweist auf ihre Nichtzuständigkeit,
rein geographisch betrachtet. Allerdings geht der ärztliche Geschäftsführer
Dr. Krannich dann noch kurz auf die Frage selbst ein. Er schreibt: "Dr.
Hamer darf in Deutschland u. W. nicht mehr praktizieren. Damit es zu solch
einem einschneidenden Verbot kommen kann, müssen schwerwiegende Gründe
vorliegen. Ein Ärztekammerpräsident könnte zudem keinem Arzt 'eine Erlaubnis
bezüglich der Ausübung der Neuen Medizin' erteilen."
Die Ärztekammer Hamburg wird da konkreter.
Zwar kann sie nicht wirklich die Anwendung verbieten, ist allerdings mit
ihrer Antwort schon sehr nah dran. So schreibt die Referentin: "Die
Ärztekammer kann eine Behandlung mit der neuen Medizin nach Dr. Ryke Geerd
Hamer nicht befürworten. Die Angelegenheit kann hier nicht weiter verfolgt
werden." Man könne sich jedoch an das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wenden, das sich u. a. mit der
Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes beschäftige.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein zeigt sich recht unaufgeregt.
Sie verweist auf die Therapiefreiheit, Ärzte seien frei in ihrer
Behandlungsform. Dabei sei in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob die
Behandlungsmethode für den Patienten geeignet sei.
Und weiter: "Da hier keine näheren Kenntnisse zur 'Neuen Medizin nach Dr.
Hamer' bestehen, kann eine konkrete Feststellung nicht getroffen werden."
Ganz einfach macht es sich die Ärztekammer des Saarlandes.
Die lakonische Antwort: "...teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Kenntnis
darüber besitzen, was sich hinter dem Begriff der sog. 'Neuen Medizin nach
Dr. Hamer' verbirgt. Ihre Frage kann daher von uns leider nicht beantwortet
werden."
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat immerhin zwei Monate für eine
Antwort gebraucht, dafür die Frage aber auch eingehend besprochen. Das
Ergebnis: Bei der Neuen Medizin handle es sich um eine von der klassischen
Schulmedizin abweichende Lehre. Das ist und bleibt die einzige fachliche
Aussage. Es folgt ein wohlmeinender Rat: "Ohne dieses an dieser Stelle
einer genaueren fachlichen Bewertung unterziehen zu wollen, dürfen wir
darauf hinweisen, daß Herr Dr. Hamer laut Pressemitteilungen wegen Betrugs
und illegaler Ausübung der Medizin zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde und
derzeit diese Haftstrafe verbüßt."
Ein Argument, das das Pferd von hinten aufzäumt.
Und eines, das in Zeiten illegaler Kriege, ebenso illegaler Gefangenenlager
und ähnlicher Menschenrechtsverletzungen zumindest Zweifel am aktuellen
Informationsstand der Mitarbeiter in dieser Ärztekammer aufkommen lässt.
Weiter heißt es in dem Schreiben: Jedem Patienten stehe die Ausübung eines
Selbstbestimmungsrechts frei, seine Therapie zu favorisieren. "Den Ärzten
sollte jedoch gerade vor dem genannten juristischen Hintergrund die
Ablehnung der neuen Medizin überlassen bleiben."
Die Ärztekammer Berlin verweist in ihrem Schreiben zuerst darauf, dass
Bewertung von Behandlungsmethoden nicht ihre Sache sei, um dann aber doch
noch ein paar Hinweise loszuwerden. Zum Beispiel dem, dass die Neue Medizin
nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse
entspreche. Es sei fraglich, ob diese Methode medizinisch empfehlenswert
bzw. ärztlich vertretbar sei, da keinerlei Daten vorliegen, dass ein
nachweislicher Nutzen mit dieser Methode erreicht werden könnte. Zudem müsse
ein Arzt bei Untersuchungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung stünden, einer erhöhten Begründungs- und
Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten nachkommen. "Eine
Genehmigungspflicht für die Anwendung dieser Methode besteht jedoch nicht."
Und schließlich sollen noch die beiden sachlichsten Antworten von allen
folgen.
Die Ärztekammern Sachsen und Westfalen-Lippe folgen dem Gesetz und enthielten
sich jeglichen Kommentars. So verweist die Sächsische Kammer auf Paragraph
16 Absatz 1 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und § 2Abs. 2 der
Berufsordnung.
Demnach sei der Arzt verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben, die
Qualität der Berufsausübung zu sichern, also fortzubilden. "Art, Inhalt
und Umfang der ärztlichen Leistungen werden jedoch regelmäßig vom Arzt
bestimmt...
Da der Arzt in der Ausübung seines Berufes frei ist, gilt auch der Grundsatz
der Behandlungsfreiheit für den Arzt...
Die Wahl der therapeutischen Maßnahmen obliegt damit primär der alleinigen
Verantwortung des Arztes. Eine Einflussnahme auf medizinische Entscheidungen
wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes."
Und die Ärztekammer Westfalen-Lippe meint, die Berufsordnung der Ärzte
"Beinhaltet keine Verpflichtung auf die sogenannte Schulmedizin, sondern
geht von dem von der Rechtssprechung gebilligten Grundsatz der
Methodenfreiheit aus".
§ 11 Absatz 2 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestimme,
dass Vertrauen, Unwissenheit oder Hilflosigkeit der Patienten nicht
ausgenutzt werden dürften. Ärzte seien ihrem Gewissen, den Geboten der
ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit verpflichtet. "Sie dürfen keine
Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die
mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht
verantworten können." Somit sei es "nicht Aufgabe der Ärztekammern
der Ärztin oder dem Arzt bestimmte Therapieverfahren zu erlauben oder zu
verbieten".
Fazit: die Neue Medizin ist in Deutschland nicht verboten!
Ihre Anwendung ist jedem Arzt selbst überlassen. Dass er dabei mit
Schwierigkeiten rechnen muss, zeigen die wohlmeinenden Ratschläge einiger
Ärztekammern. Tatsächlich aber ist es wohl hauptsächlich eine Frage der
Zivilcourage, dass kaum ein Arzt sich bereit erklärt, die Neue Medizin
offiziell anzuwenden. Damit verstoßen zumindest die Mediziner, die ihre
Richtigkeit erkannt haben, gegen ihre eigene ärztliche Ethik.
Hintergrund:
Themenseite Dr. Hamer und die Neue Medizin
LeseTipp:
faktor-L. Neue Medizin.
Die Wahrheit über Dr.
Hamers Entdeckung
Krebs und andere heilbare Krankheiten

Mit einer Einführung in die Neue Medizin
von:
Professor Dr. Hans-Ulrich Niemitz
Forum:
faktor-L. de
***
Leserbrief
*
Mail
an den Autor * Artikel per eMail verschicken * Druckversion
|