Görlitz 24. Jahrgang - 2005

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Dr. Ryke Geerd Hamer * Entdecker der Neuen MedizinDr. Hamer - ...und raus bist Du
Über die Neue Medizin nach Dr. Ryke Geerd Hamer
18. März 2005 * von Christopher Ray

Der seit Monaten in Frankreich inhaftierte Deutsche Arzt Dr. Ryke Geerd Hamer soll überraschend morgen (19. März 2005) aus dem Gefängnis entlassen werden. Unschuldsverdacht, lautet die Vermutung, die aus dem engen Freundeskreis Hamers geäußert wird.
Sein Schreiben dazu finden Sie:
Hier!

Schon gibt es wieder neue Gerüchte, die von einem Leipziger Haftbefehl gegen Hamer und einer möglichen Auslieferung statt Freilassung sprechen. Der Leipziger Oberstaatsanwalt Lehmann teilte uns mit, dass kein Haftbefehl und kein Auslieferungsgesuch bzw. Auslieferungsantrag gegen Dr. Ryke Geerd Hamer in Leipzig besteht. Allerdings läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegen Dr. Hamer.
Nachtrag: Dr. Hamer weiter in Haft

Die Neue Medizin -
sie ist angeblich verboten, illegal, steht unter Strafe.
Doch das stimmt so pauschal nicht. Diese Behauptungen sind zwar nicht völlig aus der Luft gegriffen, doch sie sind auch nicht wirklich wahr. Das hat ein Test von FAKTuell gezeigt. Monika Berger-Lenz hat sich als Patientin ausgegeben und sämtliche Ärztekammern in Deutschland angeschrieben und um Auskunft gebeten. Ist die Neue Medizin verboten? Darf sie nicht angewendet werden? Zugleich bat sie die Kammern, dem Arzt ihres Vertrauens eine Erlaubnis bezüglich der Anwendung der Neuen Medizin nach Dr. Hamer zu erteilen, wenn diese notwendig sein sollte.

Dr. Hamers Neue Medizin * Antwortschreiben der Ärztekammern
Bestandsaufnahme zur Neuen Medizin

18.
März 2005 * von Monika Berger-Lenz

Um es gleich vorweg zu nehmen - nur vier der insgesamt 18 Kammern hielten eine Antwort für nicht nötig. Dazu gehört auch die Bundesärztekammer. Auf mein Schreiben fehlt bis heute die Antwort. Die Anfrage ignoriert haben außerdem die Landesärztekammern Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Kammern Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz antworteten schnell, allerdings verwiesen sie lediglich auf die ihrer Meinung nach zuständige Kammer in Sachsen. Zumindest Brandenburg und Rheinland-Pfalz antworten auf erneute Anfrage etwas ausführlicher.

So stellt der Präsident Dr. Frieder Hessenhauer fest: "Soweit mir bekannt ist Herrn Dr. Hamer in Deutschland die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs entzogen worden. Dies hat sicherlich dazu geführt, dass Ärzte die von ihm vertretene Medizinrichtung nicht anwenden."
Diese Vermutung ist naheliegend. Und sie zeigt, wie stark der Entzug der Approbation die Angst unter Medizinern schürt, es könne ihnen ebenso gehen. Ein Allgemeinmediziner bestätigt das so: "Ich kann die Neue Medizin nicht nur nicht bei den Kassen abrechnen, ich fürchte auch Angriffe auf meine Person. Wovon soll ich dann leben?"

Die Antworten der Ärztekammern zeigen noch etwas: Nicht eine einzige erklärt sich wirklich dazu bereit, einem Mediziner die Art der Behandlung vorschreiben zu wollen. Alle berufen sich mehr oder weniger direkt auf die Therapiefreiheit. Indirekt wird allerdings gern gewarnt.
So schreibt die Ärztekammer Bremen: "Es ist nicht die Funktion von Ärztekammern, Ärzten die 'Erlaubnis' oder gar die Maßgabe zu erteilen, die sog. 'Neue Medizin' des Herrn Hamer anzuwenden. Diese ist keine von den Kammern geprüfte Form der Medizinischen Aus- und Weiterbildung."
Und weiter heißt es: "Wir möchten Ihnen jedoch empfehlen, sich - im Interesse Ihrer Gesundheit - sehr genau zu informieren und sich von Ärztinnen und Ärzten behandeln zu lassen, die eine fundierte Aus- und Weiterbildung genossen haben."

Tatsächlich ist der Bremer Kammer zu empfehlen, sich genau über die Neue Medizin und Dr. Hamer zu informieren. In diesem Fall sollten die Verantwortlichen schnell feststellen, dass Hamer nach wie vor und völlig legal seinen Dr.-Titel trägt. Was aber noch wichtiger sein dürfte ist die Erkenntnis über die Gründe der Nichtprüfung der Neuen Medizin. Das Versäumnis liegt eindeutig auf Seiten der Kammern.

Die Bayerische Landesärztekammer nimmt sich etwas mehr Zeit und arbeitet mit etwas größerer Sorgfalt bei ihrer Antwort. Im Auftrag des Präsidenten Dr. Koch antwortet die Sachbearbeiterin:
"Die von Ihnen angesprochene 'Neue Medizin nach Dr. Hamer' ist hier nur aus entsprechenden Presseverlautbarungen bekannt. Eine medizinisch-fachliche Diskussion hat diesbezüglich wohl nicht stattgefunden. Die Bayerische Landesärztekammer ist aber grundsätzlich nicht in der Lage, Therapieverfahren zu bewerten. Vor dem Hintergrund der Therapiefreiheit ist es also nicht möglich, einem Arzt eine Erlaubnis auch für nicht anerkannte Therapieverfahren zu erteilen."


Eine interessante Antwort.
Hier hält sich die Kammer buchstabengetreu an das Gesetz und macht zugleich klar, dass die Neue Medizin nicht wirklich bekannt ist. In Fachkreisen! Sollte man zumindest meinen. Man kennt sie nur aus Pressverlautbarungen. Tatsächlich ist das ein Armutszeugnis für die Fachkreise. Eine fachliche Diskussion hat nie stattgefunden.
An dieser Stelle darf die Frage gestellt werden, weshalb die Neue Medizin dann von vielen Seiten als Scharlatanerie abgetan wird. Wer maßt sich an darüber zu urteilen, wenn noch nicht einmal eine medizinisch-fachliche Diskussion darüber stattgefunden hat?

Eine Antwort liefert die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf. Die zuständige Referentin schreibt unverdrossen: "Es gibt keine wissenschaftlich anerkannten Studien, die eine Wirksamkeit der 'Neuen Medizin' belegen. Bekannt ist jedoch, dass die Unterlassung einer konventionellen, wissenschaftlich anerkannten Krebsbehandlung durch Anwender der 'Neuen Medizin' für einige Patienten zum Teil tödliche Folgen hatte. Darüber hinaus handelt es sich nach unserer Kenntnis bei der 'Neuen Medizin' um eine paramedizinische Gruppierung mit sektenähnlicher Vorgehensweise."

Das ist starker Tobak.
Da hat also noch keine medizinisch-fachliche Diskussion stattgefunden, es gibt keine Studien über die Neue Medizin aber bekannt ist, dass sie tödlich sein kann. Das trifft allerdings noch weit mehr auf die schulmedizinische Behandlung von schweren Krankheiten zu. Die Diagnose Krebs ruft nicht umsonst bei den meisten Menschen die Assoziation Tod hervor.
So rechnet die Uniklinik Jena damit, das sich die Zahl der Krebstoten in Deutschland in den kommenden zehn Jahren mit 1,5 multipliziert. Derzeit liegt sie bei 220.000 im Jahr. Nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts überlebt nur jeder zweite Mann seinen Darmkrebs (52 Prozent), bei Frauen sind es 55 Prozent. Bei Brustkrebs liegt die Rate bei 76 Prozent und bei Prostatakrebs bei 80 Prozent.

Zahlen, die deprimieren.
Tatsächlich dürfte die Bilanz Dr. Hamers erfreulicher aussehen, wenn man sie einmal untersuchen würde. Allein bei der Recherche zu dem Buch Faktor L - Neue Medizin trafen die Autoren auf Dutzende Fälle geheilter oder rekonvaleszierender Patienten, die auf die Neue Medizin vertrauten. Doch offenbar handelt es sich bei ihnen um Sektenmitglieder. Jedenfalls wenn man der Referentin der Ärztekammer Nordhrein glauben darf. Sie verweist für weitere Informationen an "den Sektenbeauftragten Ihrer Landesregierung".

Die Landesärztekammer Brandenburg macht es sich ganz einfach.
Sie leitet das Schreiben einfach an die sächsische Kammer weiter. Erst auf eine erneute Anfrage gibt es eine Antwort. Darin heißt es, es sei der Kammer nicht bekannt, ob im Land Brandenburg Ärzte die sogenannte Neue Medizin praktizierten. Und folgert etwas unlogisch: "Aus diesem Grund stellt sich für uns auch nicht die Frage, ob diese Tätigkeit mit einem Verbot belegt werden muss."

Dann besinnt sich der Geschäftsführer allerdings auf die Gesetze:
"Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Ärztekammer, eine wissenschaftliche Bewertung bezüglich Außenseitermethoden abzugeben. Ob eine neue Methode den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft entspricht und damit als 'state of the art' gelten kann, ist nicht durch die Ärztekammer zu beurteilen, sondern durch wissenschaftliche Gesellschaften."
Grundsätzlich gelte für die Ärzte, dass sie "mit der grundsätzlich anerkannten Therapiefreiheit nach ihrem ärztlichen Gewissen und den Geboten der ärztlichen Ethik verantwortungsbewusst umgehen müssen und verpflichtet sind, nur Methoden anzuwenden, die dem therapeutischen Nutzen allen Handelns" dienten.

Zwei interessante Punkte werden hier klar.
Erstens sind wir wieder beim Punkt Beurteilung der Neuen Medizin, zu der es bis heute nicht einmal eine medizinisch-fachliche Diskussion gibt. Zweitens wird die ärztliche Ethik angesprochen. Allerdings widerspricht sich der Juristische Geschäftsführer der Kammer auch ein wenig selbst.
Er bringt die Anerkennung einer Methode ins Spiel, verweist jedoch zugleich auf die Eigenverantwortung der Ärzte. Interessant ist auch seine Formulierung einer "ärztlichen Wissenschaft". Man sollte meinen Wissenschaft sei Wissenschaft. Dass diese in ärztlich und nichtärztlich unterschieden wird, würde allerdings einiges an eigentlich unwissenschaftlichen Methoden in der Schulmedizin erklären.

Auch die Ärztekammer Niedersachsen verweist auf ihre Nichtzuständigkeit, rein geographisch betrachtet. Allerdings geht der ärztliche Geschäftsführer Dr. Krannich dann noch kurz auf die Frage selbst ein. Er schreibt: "Dr. Hamer darf in Deutschland u. W. nicht mehr praktizieren. Damit es zu solch einem einschneidenden Verbot kommen kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein Ärztekammerpräsident könnte zudem keinem Arzt 'eine Erlaubnis bezüglich der Ausübung der Neuen Medizin' erteilen."

Die Ärztekammer Hamburg wird da konkreter.
Zwar kann sie nicht wirklich die Anwendung verbieten, ist allerdings mit ihrer Antwort schon sehr nah dran. So schreibt die Referentin: "Die Ärztekammer kann eine Behandlung mit der neuen Medizin nach Dr. Ryke Geerd Hamer nicht befürworten. Die Angelegenheit kann hier nicht weiter verfolgt werden." Man könne sich jedoch an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wenden, das sich u. a. mit der Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes beschäftige.

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein zeigt sich recht unaufgeregt.
Sie verweist auf die Therapiefreiheit, Ärzte seien frei in ihrer Behandlungsform. Dabei sei in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob die Behandlungsmethode für den Patienten geeignet sei.
Und weiter: "Da hier keine näheren Kenntnisse zur 'Neuen Medizin nach Dr. Hamer' bestehen, kann eine konkrete Feststellung nicht getroffen werden."

Ganz einfach macht es sich die Ärztekammer des Saarlandes.
Die lakonische Antwort: "...teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Kenntnis darüber besitzen, was sich hinter dem Begriff der sog. 'Neuen Medizin nach Dr. Hamer' verbirgt. Ihre Frage kann daher von uns leider nicht beantwortet werden."

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat immerhin zwei Monate für eine Antwort gebraucht, dafür die Frage aber auch eingehend besprochen. Das Ergebnis: Bei der Neuen Medizin handle es sich um eine von der klassischen Schulmedizin abweichende Lehre. Das ist und bleibt die einzige fachliche Aussage. Es folgt ein wohlmeinender Rat: "Ohne dieses an dieser Stelle einer genaueren fachlichen Bewertung unterziehen zu wollen, dürfen wir darauf hinweisen, daß Herr Dr. Hamer laut Pressemitteilungen wegen Betrugs und illegaler Ausübung der Medizin zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde und derzeit diese Haftstrafe verbüßt."

Ein Argument, das das Pferd von hinten aufzäumt.
Und eines, das in Zeiten illegaler Kriege, ebenso illegaler Gefangenenlager und ähnlicher Menschenrechtsverletzungen zumindest Zweifel am aktuellen Informationsstand der Mitarbeiter in dieser Ärztekammer aufkommen lässt.
Weiter heißt es in dem Schreiben: Jedem Patienten stehe die Ausübung eines Selbstbestimmungsrechts frei, seine Therapie zu favorisieren. "Den Ärzten sollte jedoch gerade vor dem genannten juristischen Hintergrund die Ablehnung der neuen Medizin überlassen bleiben."

Die Ärztekammer Berlin verweist in ihrem Schreiben zuerst darauf, dass Bewertung von Behandlungsmethoden nicht ihre Sache sei, um dann aber doch noch ein paar Hinweise loszuwerden. Zum Beispiel dem, dass die Neue Medizin nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspreche. Es sei fraglich, ob diese Methode medizinisch empfehlenswert bzw. ärztlich vertretbar sei, da keinerlei Daten vorliegen, dass ein nachweislicher Nutzen mit dieser Methode erreicht werden könnte. Zudem müsse ein Arzt bei Untersuchungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stünden, einer erhöhten Begründungs- und Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten nachkommen. "Eine Genehmigungspflicht für die Anwendung dieser Methode besteht jedoch nicht."

Und schließlich sollen noch die beiden sachlichsten Antworten von allen folgen.
Die Ärztekammern Sachsen und Westfalen-Lippe folgen dem Gesetz und enthielten sich jeglichen Kommentars. So verweist die Sächsische Kammer auf Paragraph 16 Absatz 1 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und § 2Abs. 2 der Berufsordnung.
Demnach sei der Arzt verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben, die Qualität der Berufsausübung zu sichern, also fortzubilden. "Art, Inhalt und Umfang der ärztlichen Leistungen werden jedoch regelmäßig vom Arzt bestimmt...
Da der Arzt in der Ausübung seines Berufes frei ist, gilt auch der Grundsatz der Behandlungsfreiheit für den Arzt...
Die Wahl der therapeutischen Maßnahmen obliegt damit primär der alleinigen Verantwortung des Arztes. Eine Einflussnahme auf medizinische Entscheidungen wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes."


Und die Ärztekammer Westfalen-Lippe meint, die Berufsordnung der Ärzte "Beinhaltet keine Verpflichtung auf die sogenannte Schulmedizin, sondern geht von dem von der Rechtssprechung gebilligten Grundsatz der Methodenfreiheit aus".
§ 11 Absatz 2 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestimme, dass Vertrauen, Unwissenheit oder Hilflosigkeit der Patienten nicht ausgenutzt werden dürften. Ärzte seien ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit verpflichtet. "Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können." Somit sei es "nicht Aufgabe der Ärztekammern der Ärztin oder dem Arzt bestimmte Therapieverfahren zu erlauben oder zu verbieten".

Fazit: die Neue Medizin ist in Deutschland nicht verboten!
Ihre Anwendung ist jedem Arzt selbst überlassen. Dass er dabei mit Schwierigkeiten rechnen muss, zeigen die wohlmeinenden Ratschläge einiger Ärztekammern. Tatsächlich aber ist es wohl hauptsächlich eine Frage der Zivilcourage, dass kaum ein Arzt sich bereit erklärt, die Neue Medizin offiziell anzuwenden. Damit verstoßen zumindest die Mediziner, die ihre Richtigkeit erkannt haben, gegen ihre eigene ärztliche Ethik.

Hintergrund:
Themenseite Dr. Hamer und die Neue Medizin
 

LeseTipp:
faktor-L. Neue Medizin.
Die Wahrheit über Dr. Hamers Entdeckung
Krebs und andere heilbare Krankheiten

faktor-L * Die  Neue Medizin nach Dr. Reyke Geerd Hamer

Mit einer Einführung in die Neue Medizin von:
Professor Dr. Hans-Ulrich Niemitz
Forum: faktor-L. de

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