|
Dr. Hamer, Schulmedizin und lahme
Justiz
5. Oktober
2004
* Kommentar von Christopher Ray
Während in Deutschland weiterhin
tausende krebskranke Menschen mit giftiger, aber hochprofitabler
Chemotherapie gequält werden, sitzt der Begründer der Neuen Medizin, Dr.
Ryke Geerd Hamer weiterhin in Spanien in Haft.
FAKTuell-Artikel dazu:
Der Fall Ryke Geerd H.:
Versuch einer Analyse
Konsulat und Gericht:
Informationsdefizite
Berlin Demo:
Freiheit für Dr. Hamer
Krebsarzt
Dr. Hamer Demo angekündigt
Krebsarzt
Dr. Hamer
in Spanien verhaftet
***
Nur zaghaft nehmen die Medien sich der
unglaublichen Geschichte um Dr. Hamer an. Meist nur auf Umwegen, wie
DER SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe.
Wobei der Artikel Giftkur ohne Nutzen nur das
bestätigt, was Dr. Hamer seit Jahrzehnten predigt; gegen den Widerstand der Schulmedizin und der Pharmaindustrie, die
jährlich Milliarden mit ihren sogenannten Medikamenten scheffelt.
Das hat 1986 unter skandalösen Umständen Hamers Habilitation
verhindert.
Trotz eines rechtskräftigen Urteils (Az: 3
K 1180/86) des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gegen die
Uni Tübingen wartet Hamer seit 18 Jahren auf ein längst
überfälliges faires Habilitationsverfahren.
Auszug aus dem Urteil von 1986:

Bis zum heutigen Tag
wartet Dr. Hamer vergebens auf einen Vollzug des Urteils.
Weshalb diese skandalösen Vorgänge nur wenig Öffentlichkeit
finden, ist nicht nachzuvollziehen. Wer es dennoch versucht, muss
Angst davor haben, vor lauter fassungslosem Kopfschütteln ein
Schleudertrauma zu erleiden.
Wie die Lemminge folgen einige Redaktionen dabei der sogenannten
Schulmedizin; der gleichen Schulmedizin, die DER SPIEGEL gerade in
seinem Artikel über die Sinnlosigkeit der Chemotherapie (Auszug:
Rechts) praktisch an die Wand genagelt hat.
Aktuelle SPIEGEL-Absage an eine
Leserin:
Betr.: Dr. Ryke Geerd Hamer
30.09.04 18:09:33 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit
Sehr geehrte Frau Römer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Leider muss ich Ihnen
mitteilen, dass wir uns dem Thema nicht widmen werden ?
die meisten Mediziner halten Dr. Hamer für einen
Scharlatan.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Schießl
Ressortleitung Deutschland
|
Das erinnert stark an das sarkastische:
"Friss Sch.... -
Milliarden Fliegen können sich nicht irren!"
Allerdings, so unsere Leserin, will der FOCUS das Thema innerhalb
der Redaktion prüfen... ***
Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise
durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als
bekehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner
allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von
vornherein mit der Wahrheit vertraut gemacht wird.
Max Planck: Wissenschaftliche Autobiographie, Leipzig, 1928 |
 |
Zurück zu Hamer, Thesen und Giftstoffen:
Wir haben den bekannten Sachbuchautor und Menschenrechtler Dipl. Päd.
Karl Krafeld, Ing. (grad.), der die Situation seit mehr als einem Jahrzehnt
genau verfolgt, als Autor einer Bestandsaufnahme gewinnen können. Die Länge
von rund 15 A4-Seiten ist der Komplexität des Themas, mehr als 100.000
Abrufe unserer Artikel zu Hamer in nur vier Wochen, und den mehr als 7.000
Leserbriefschreibern geschuldet.
Sie können die komplette Seite
auch ausdrucken:
Druckversion

- Aspekte der Dimension der
Verhaftung
des Dr. Ryke Geerd Hamer am 9.9.2004 in Spanien.
- Darf tödlicher Glaube durch
lebensbejahendes Wissen überwunden werden?
- Die Justiz sagt bisher noch
„Nein“!
- Wer sind die tatsächlich
Verantwortlichen und tatsächlich Mächtigen?
- Karl Krafeld für FAKTuell
- Wozu es gut war, und ob es von den Betreibern klug
war, dass Dr. Ryke Geerd Hamer am 9.9.2004 in Spanien verhaftet wurde,
wird sich erst in Zukunft zeigen.
Dr. Hamer, geb. am 17.5.1935 lebte ein Leben, wie es viele Ärzte mit
ihrer Familie leben. Die Familie Hamer war eine ganz normale Arztfamilie
mit vier Kindern. Bis ein Ereignis diese Familie aus der Bahn der
Normalität warf:
Auf den 19jährige Sohn Dirk wurde unter mehr als klärungsbedürftige
Umstände geschossen. Er starb infolge der Schussverletzungen am
7.12.1978.
- Es ist nicht ungewöhnlich, dass solch ein Schlag
einen gestandenen Mann „aus der Bahn wirft“, dass auch ein „gestandener
Mann“ einen solchen Schlag nicht einfach so wegstecken kann, dass ein
„gestandener Mann“ sich nach einem solchen Schlag mit der Frage des
„Warum?“ quält. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein „gestandener Mann“
nach einem solchen Schlag des Nachts oft von seinem brutal getöteten
Sohn träumt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei einem „gestandenen
Mann“ infolge eines solchen Schlages vieles zusammen bricht, was er
zuvor für gesichert hielt.
-
- Es ist nicht ungewöhnlich und es ist keinesfalls ein
Ausdruck psychischer Krankheit, wenn ein Mensch in Folge eines solchen
Schlages, der vieles, was man bisher für sicher und wertvoll ansah in
den Zusammenbruch zwang, zu tiefen Erkenntnissen in Sachzusammenhänge
gelangt, die anzudenken man sich früher nicht getraut hätte, früher als
die Welt noch in Ordnung und sicher zu sein schien.
- Es ist nicht ungewöhnlich, dass Dr. Hamer in dieser
Situation Erkenntnisse zu ließ, bei denen er, wenn er sie nur ansatzhaft
weiterdachte „weiche Knie“ bekam, angesichts der Gesamtdimension, die
man in dieser Situation allenfalls erahnen kann. Dr. Hamer selbst
spricht von den „weichen Knien“ die er infolge seiner Erkenntnisse und
Entdeckungen bekam.
- Es ist eigentlich von jedem redlichen Menschen zu
erwarten, wenn er nahezu schlagartig zu solchen Erkenntnissen gelangt,
dass er daran geht, mit höchsten und strengsten Anforderungen an die
Rationalität, diese Erkenntnisse zu überprüfen.
Genau das tat Dr. Hamer, unter Zuhilfenahme der gerade erst im Entstehen
befindlichen Computertomographie. Mit jedem weiteren Schritt seiner
Überprüfung festigten sich die Beweise der Richtigkeit seiner plötzlich,
schlagartig eingetretenen Erkenntnisse. Trotzdem ist von einem redlichen
Menschen zu verlangen, um ganz sicher zu sein, dass er nicht einem
Selbstirrtum zum Opfer gefallen ist, dass er die Ergebnisse zur
fachkompetenten Überprüfung vorlegt. Auch das tat Dr. Hamer, indem er
seine Ergebnisse der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen im
Oktober 1981 als Habilitationsschrift einreichte.
- Ungewöhnlich ist vielleicht, dass die Universität
Tübingen die Habilitationsschrift ohne Überprüfung zurückwies.
Ungewöhnlich ist auch, dass ein Verwaltungsgericht 1986 die Universität
Tübingen zur Prüfung der Habilitationsschrift verpflichtete.
Ungewöhnlich ist vielleicht auch, dass in den 17 Jahre nach diesem
Gerichtsurteil die Universität Tübingen nicht bereit war sich dem
Gerichtsurteil zu unterwerfen und die Universität Tübingen auch nach
einem Vollstreckungsbeschluss im Jahre 1994, sich immer noch berechtigt
glaubt, ein zwingendes Gerichtsurteil ignorieren zu dürfen und zu
können, da die Universität Tübingen sich in dieser schwerwiegenden
Missachtung des Gerichtsurteils seit 17 Jahren durch die Landesregierung
von Baden-Württemberg (Wissenschaftsminister) geschützt weiß.
Tatsächlich sind die Erkenntnisse des Dr. Hamer nicht glaubbar.
Und genau hier liegt der Kern der ganzen Problematik. Die Erkenntnisse
des Dr. Hamer sind deshalb nicht glaubbar – im wahrsten Sinne des Wortes
– weil sie das gesamte Lehrgebäude der Schulmedizin als reines
Glaubensgebäude, mit kaum einen Bezug zur biologischen Wirklichkeit,
offen legen und die Herrschaft des Glauben (Meinungen, Hypothesen,
Konsense, Irrtümer und absichtliche Irreführungen) in der Schulmedizin
durch überprüfbare Tatsachen, durch Wissen, überwinden und den Glauben
in der Schulmedizin durch Wissen ersetzen, das unausweichlich den
Zusammenbruch des Glauben in der Schulmedizin verlangt, der sich als
Irrtum und Aberglaube, oft als tödlicher Irrtum und Arberglaube,
beweist.
Das Wissen zwingt den Glauben in der Schulmedizin in den Zusammenbruch.
Genau hier ist der Kern des Problems. Genau vor diesem unausweichlichen
Zusammenbruch bei dem zusammenbrechen muss, was zusammenbrechen muss,
damit sich entfalten kann, was es wert ist, in die Entfaltung zu
gelangen, liegt der Kern des Problems, das jetzt durch die Verhaftung
des Dr. Hamer am 9.9.2004 in Spanien wieder deutlicher wird.
Hat man diese Dimension der Entdeckungen des Dr. Hamer wahrgenommen,
kann es nicht verwundern „weiche Knie“ zu bekommen.
Über einen ganz anderen Weg, anfangs vollkommen unabhängig von den
Erkenntnissen des Dr. Hamer, gelangten Dr. rer. nat. Stefan Lanka und
ich, im letzten Jahrzehnt zu genau denselben Beweisen über die
Schulmedizin, zu denen Dr. Hamer gelangte:
Die Schulmedizin gründet nahezu ausschließlich in Glaubenskonstrukten,
die keinerlei Bezug zur Wirklichkeit haben, gründet in 5000
unbewiesenen, sich teils widersprechenden, nahezu kaum miteinander in
Einklang zu bringenden Hypothesen, worauf Dr. Hamer immer wieder
hinweist.
- Das Zusammenwirken von Dr. rer. nat. Stefan Lanka und
mir begann vor nunmehr bald 10 Jahren, im Dezember 1994. Als Student der
Molekularbiologie an der Universität Konstanz hatte Stefan Lanka ein
bisher unbekanntes Virus entdeckt, das erste entdeckte Virus im Meer, in
einer Meeresalge.
Es hatte Stefan Lanka sehr viel Mühe gekostet, seine Professoren davon
zu überzeugen, ihm zu ermöglichen, zu untersuchen, ob es sich bei dem
Partikel, das er mittels des Elektronenmikroskops in einer Meeresalge
fand, tatsächlich um ein Virus handelte. Gemeinsam mit seinen
Professoren veröffentlichte Stefan Lanka den Nachweis des neu entdeckten
Virus, entsprechend den Standardregeln der Biologie.
- Stefan Lanka beachtete damals nicht weiter, dass er
bei seiner Literatursuche über die Nachweistechniken von Viren in der
medizinisch-wissenschaftlichen Literatur nicht fündig wurde obwohl in
der Medizin sehr viele Viren als wissenschaftlich nachgewiesen behauptet
und geglaubt werden. Er wurde in der biologisch-wissenschaftlichen
Literatur fündig. Zur damaligen Zeit gab es an der Universität Konstanz
keine virologische Forschung. Es war das erste bisher unbekannte Virus,
das an der Universität Konstanz nachgewiesen wurde.
- Stefan Lanka hatte ein Virus nachgewiesen, dass in
keinerlei Zusammenhang mit einer Krankheit stand und zu bringen war.
Infolge seiner Entdeckung wurde nachgewiesen, dass das Meerwasser voller
Viren ist. Allgemein wird das Schwimmen im Meer als gesundheitsfördernd
angesehen. Vor den Viren im Meer hat noch niemand gewarnt. Niemand
verlangt, dass nur noch im Ganzkörperkondom im Meer geschwommen werden
darf.
In seiner Naivität meinte Stefan Lanka damals, dass es für die
Medizinwissenschaft von Interesse sein müsste, dass es existierende
Viren gibt, die nicht nur nichts „Böses“ tun sondern die in Zellen durch
die Zellen produziert werden, die die Zellen verlassen und die dann
anderen Zellen helfen.
- Auf diese helfende Funktion der Mikroben wies
nachhaltig Dr. Hamer hin, der bevor er Dr. Lanka kennen lernte, auch
noch gläubig vom erfolgten Nachweis der in der Medizin behaupteten Viren
aus ging.
In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hatte Prof. Alfred Hässig,
der damalige „Vater der Immunologie“ in der Schweiz, den
Paradigmenwechsel in der Immunologie vollzogen, bei dem ihm aber kaum
ein Schulmediziner folgte.
Während Paul Ehrlich sagte: „Kampf der Mikrobe.“ vertrat Prof. Hässig
die Position: „Leben mit der Mikrobe.“ und begründete dieses aus dem
biologischen, im chinesischen Denken gründenden Gleichgewichtsmodell,
während der Schulmedizin das Kriegsmodell, das Kampfparadigma zugrunde
liegt. Dr. Hamer überwandt das haltlose Kriegsparadigma in der
Schulmedizin endgültig und wies das zielbezogene Werden dessen in der
Biologie nach, das allgemein Krankheit genannt wird und von der
kriegerischen Schulmedizin, heute mit Hilfe der Pharmaindustrie,
bekämpft wird.
„Antibiotika“ ist hier sprachlich
kennzeichnend für die Schulmedizin: anti = gegen. Ein Antibiotikum ist
etwas gegen die Biologie, gegen das Leben Gerichtetes.
- Eines Tages wies ein Professor den Studenten und
Virusentdecker Stefan Lanka darauf hin, dass irgend etwas mit dem
AIDS-Virus, „HIV“ genannt, nicht zu stimmen scheint. Stefan Lanka ging,
mit der Erfahrung eines Virus-Entdeckers, daran, die wissenschaftliche
Literatur zu sichten, die allgemein als Beweisliteratur für das „HIV“
behauptete wird und bekam zwar keine „weichen Knie“, lief aber, wie er
erzählt, mehrere Monate „wie Falschgeld“ durch die Universität, weil er
mit niemandem darüber sprechen konnte und begann an sich selbst zu
zweifeln, weil nicht sein durfte, was er fand oder besser gesagt nicht
fand: Nirgendwo in der wissenschaftlichen Literatur war das behauptete
AIDS-Virus „HIV“ nach den Standardregeln der Wissenschaft als Virus
nachgewiesen worden.
- Er begann über seine Literaturrecherche zu sprechen,
bekam aber von wohlwollenden und weniger wohlwollenden Professoren den
dringlichen Rat „den Mund zu halten“, wenn er seine Promotion nicht
gefährden wollte.
Unmittelbar nach seiner Promotion zum „Dr. rer. nat.“ veröffentlichte
Dr. Stefan Lanka im Dezember 1994 weltweit erstmalig in einer
nachrangigen Zeitschrift, in allgemeinverständlicher Form, überprüf- und
nachvollziehbar, dass bisher das behauptete AIDS-Virus „HIV“ noch nicht
isoliert worden ist, zehn Jahre, nachdem die US-Regierung am 23.4.1984
die Entdeckung dieses Virus weltweit verkündigt hatte und alle Welt 10
Jahre lang der US-Regierung blind untertänigst glaubte ohne diese
Aussage der US-Regierung zu überprüfen. Viele gingen davon aus, dass
„die Anderen“ die Überprüfung vorgenommen hätten.
- 1992/1993 war ich in meinem persönlichen Umfeld mit
einem AIDS-Fall im Endstadium konfrontiert. Bei den Kontakten mit den
Ärzten, überwiegend Ärzte, die nicht täglich mit sog. AIDS-Fällen
konfrontiert waren, hatte ich den Eindruck (ich bitte um
Entschuldigung für diese Ausdrucksweise) jemand habe den Ärzten „ins
Gehirn geschissen“.
Sobald das Wort „HIV und AIDS“ fiel, schienen die Ärzte alles
medizinische Grundwissen vergessen zu haben. Damals und noch Jahre
später, hielt ich „AIDS“ für einen Sonderfall in der Schulmedizin. Es
dauerte lange, bis ich „AIDS“ als Spitze der Normalität der Schulmedizin
verstand.
Unfreiwillig hatten wir Deutschen das epidemiologische
AIDS-Experiment vollzogen. (Die Epidemiologie erforscht die Verbreitung
von Krankheiten.) Auch vor der Wende gab es in Deutschland den
West-Ost-Verkehr, auch im doppelten Wortsinn, auch unter homosexuellen
Männern. Die Treffpunkte der homosexuellen Männer im Osten waren im
Westen bekannt und beim Vorbeischauen blieb es nicht immer nur beim
Schauen. Zufolge der als bewiesen verbreiteten Behauptungen über AIDS
hätte sich in der DDR AIDS verbreitet haben müssen. Tatsächlich gab es
nach der Wende im Osten bei homosexuellen Männer nahezu keine
Testpositivität, obwohl es im Osten nach der Wende Mode war, Tests
durchführen zu lassen. Für mich als biologischen
und medizinischen Laien war ein Virus, das Angst vor Kommunisten hat,
biologisch nicht denkbar.
- Im August 1993 bat ich einen Hochschullehrer, zum
Zwecke der Überprüfung ob er ein Seminar zu „AIDS“ im Fach
Sozialpädagogik auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen könnte, das
damals in Abwicklung befindliche Bundesgesundheitsamt um Beweisliteratur
für die Behauptung zu bitten, dass „HIV“ AIDS verursacht.
Der Hochschullehrer bekam keine Literatur.
Er erhielt ein Telefonat von einem Dr. Marcus, AIDS-Zentrum, Berlin,
heute Robert Koch-Institut (RKI). Dr. Marcus erklärte, dass es keine
wissenschaftlichen Beweise gibt, dass HIV AIDS verursacht, es nur dichte
epidemiologische Hinweise gebe und forderte den Hochschullehrer auf,
aufgrund dieser Hinweise zu glauben, dass „HIV“ „AIDS“ verursacht. Dr.
Marcus bestätigte die Richtigkeit der Telefonnotiz dieses Telefonates
mittels Unterschrift. Tatsächlich war der epidemiologische Beweis, dass
die epidemiologischen AIDS-Behauptungen nicht haltbar sind, ja direkt
vor der Haustür des Dr. Marcus, in Ost-Berlin, aufgrund des
unfreiwilligen deutsch-deutschen epidemiologischen AIDS-Experimentes
erbracht worden, war die AIDS-Hypothes in Deutschland durch die
Wirklichkeit falsifiziert, widerlegt worden, als haltlos bewiesen
worden.
- Nach dem Erscheinen der Veröffentlichung von Dr.
Lanka tat ich dann am 14.2.1995 den Schritt, der das Normalste und
Selbstverständlichste in einer zivilisierten Kultur ist, in der die
Verhaltensweise gilt:
„Wer Behauptungen aufstellt, ist beweispflichtig!“
Ich tat etwas (bis dahin) weltweit beispielloses, was es in dem
vergangen AIDS-Jahrzehnt noch nicht gegeben hatte. Ich fragte bei der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die durch den
Werbespot „Wenn Sie fragen zu AIDS haben, ....“
das Regierungsangebot verbreitet, Fragen zu AIDS zu beantworten, nach
der Veröffentlichung des Fotos des isolierten sog. AIDS-Virus.
Ich wies darauf hin, dass ich dieses Beweisfoto weder bei Montagnier
noch bei Gallo finde. Mit Datum vom 9.3.1995 log mich, im Auftrage der
BZgA, Dr. Marcus, Pressesprecher des RKI (s.o.) an, Fotos des isolierten
HIV befänden sich in den Publikationen von Montangier und Gallo.
- Die Verlogenheit der Regierungsbehörde im Jahre 1995
bewies vorläufig abschließend die Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt mit Datum vom 5.1.2004 in einem Schreiben an den
Bundestagsabgeordneten Rudolf Krause, aufgrund der Anfrage eines Bürgers
nach dem wissenschaftlichen Beweis des HIV an diesen Bundesabgeordneten.
Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt:
- „Selbstverständlich gilt das
Humane Immundefizienz-Virus (HIV) – im internationalen
wissenschaftlichen Konsens – als wissenschaftlich nachgewiesen.“
Weltweit erstmalig legt hier eine Gesundheitsministerin das
Wissen offen, dass das als existent behauptete und allgemein, auch von
positiv Getesteten geglaubte Todesvirus „HIV“ niemals nachgewiesen
worden ist, sondern nur aufgrund eines Konsens als nachgewiesen gilt.
- Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Konsens
nicht fotografiert werden kann und dass Tests nicht an einen Konsens
geeicht werden können.
- An der erforderlichen Konsequenz, hierüber die
Öffentlichkeit allgemein und insbesondere die positiv Getesteten
aufzuklären, mangelte es bekanntlich bisher der Bundesregierung. Dieses
Schreiben der Ministerin beweist vorläufig die Absicht der
Bundesregierung, dass es sich bei der AIDS-Politik, in der ein Konsens
als wissenschaftlich bewiesene Tatsache behauptet wird, um eine
absichtliche Irreführung handelt, mit der Folge der Erschleichung der
Zustimmung zu riskanten, mittelfristig eigenständig tödlichen
Medikamenten, mit der Folge der Tötung von Menschen mittels
absichtlicher Irreführung.
Dieses Schreiben der Ministerin vom 5.1.2004 beweist vorläufig
abschließend, dass es sich bei der AIDS-Politik in Deutschland um
Regierungskriminalität handelt, an der sich die Zuständigen in den
Bundesregierungsbehörden wissentlich beteiligen.
- Ein seit 18 Jahren positiv getesteter Bluter
bat mit Datum vom 16.6.2004 die Ministerin um Klärung, ob er nun durch
ein Todesvirus oder durch einen Konsens infiziert worden ist.
Mit Datum vom 30.6.2004 antwortete des Bundesgesundheitsministerium
(Az 319-96, Dr. Schade), ging auf die Frage
nicht ein und empfahl, sich an einen Arzt zu wenden und bezog sich
darauf, das unter anerkannten Experten auf „dem Gebiet der Virologie
und Infektionskrankheiten kein Zweifel an der Existenz des HIV und
seiner ursächlichen Wirkung für die Entstehung von AIDS“ besteht.
Das Ministerium legte eine „Stellungnahme zu Hypothesen der sog.
Perth-Group (V. Turner, E.Papdopoulos-Eleopulos, S. Lanka u.a.) zu
Isolation und Nachweis von „HIV“ ...“ des RKI bei. In dieser
Stellungnahme steht der bedeutende Satz: „Da nach der These der
Perth-Group-Anhänger alle anderen molekularbiologischen und
diagnostischen Verfahren (Antikörper, PCR etc.) aussagelos sind, solange
die Isolierung nach diesem sog. Goldstandard nicht erfolgt ist, wird
diese Bedingung zur „Conditio sine qua non" erhoben und somit eine
wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende Messllatte gelegt.“
(Anmerkung: Antikörpernachweise, die PCR-Methode
u.a. wären nur dann aussagefähig, wenn eine Eichung am Körper möglich
wäre und erfolgt ist. Eine Eichung an einem Konsens, an einer Idee, ist
wissenschaftlich-technisch ausgeschlossen.)
Im Klartext bedeutet dies, dass derjenige, der sich nicht mit einem
Konsens begnügt sondern einen wissenschaftlichen Beweis fordert, die
Messlatte zur Gabe von mittelfristig eigenständig tödlichen Medikamenten
zu hoch legt.
Im Klartext bedeutet dieses, dass die Schulmedizin weiß, dass sie quasi
nichts weiß und die Gesundheitsbehörden dies wissen und auf dieser
Grundlage des quasi Nichtwissens, im Zusammenhang mit dem, was AIDS
genannt wird mittelfristig eigenständig tödliche Medikamente verabreicht
werden und im Zusammenhang mit dem was Krebs genannt wird, riskante
Operationen und Chemotherapien durchgeführt werden bei der die
Überlebenschance aufgrund der eigenständigen Wirkung dieser „Therapien“
sehr gering ist.
- Genau diese Schulmedizin bewies die
Universität Tübingen am 16.12.1986 vor dem Verwaltungsgericht in
Sigmaringen in der Angelegenheit des Habilitationsverfahrens des Dr.
Ryke Geerd Hamer.
Prof. Voigt, Dekan der Medizinischen Fakultät sagte vor Gericht: „In
der Schulmedizin weiß man über Krebs quasi nichts!“ .... „Wir wollen
garnicht wissen, ob der Dr. Hamer recht hat!“ .... „Nein, wir wollen es
nicht wissen. Und ich werde immer und immer gegen Dr. Hamer stimmen,
egal, was er schreibt.“
- Die Universität Tübingen wurde durch das Gericht
verpflichtet, das Habilitationsverfahren fortzusetzen. Seit nunmehr 17
Jahren nimmt sich die Universität Tübingen, die nichts wissen will, das
Recht heraus, dieses verpflichtende Gerichtsurteil zu ignorieren.
Infolge dieser schweren ursächlichen Rechtsverletzung durch die
Universität Tübingen, erfolgte der Approbationsentzug des Dr. Hamer, die
Verurteilung des Dr. Hamer zu zwei Jahren Gefängnis in Deutschland, von
der er ein Jahr abgesessen hat, die Flucht des Dr. Hamer ins Exil nach
Spanien, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren
gegen ihn in Frankreich und die Verhaftung am 9.9.2004 in Spanien auf
Betreiben Frankreichs.
- Das europäische Justizverhalten gegenüber Dr. Hamer
hat seinen Ursprung in demselben rechtsstaatsfernen Geist der Justiz,
der am 17.1.2001 bei meiner Verurteilung in der Berufungsverhandlung vor
dem Landgericht Dortmund (73 Ls 70 Js 878/99)
dokumentiert wurde. Ich wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung
verurteilt, wegen mehrfacher versuchter Nötigung der Justizbehörden.
Richter Hackmann begründete die Verwerflichkeit meiner Handlungen damit,
dass ich versucht hätte, eine extreme Mindermeinung
durchzusetzen, deren Richtigkeit nicht erwiesen ist.
- Ich hatte die Lüge der Regierungsbehörde vom 9.3.1995
(RKI, Dr. Markus) auf meine Anfrage an die BZgA nach der
Veröffentlichung des Fotos des isolierten HIV nicht geduldet. Die
Verlogenheit der Regierungsbehörde beweist abschließend die
Gesundheitsministerin mit Datum vom 5.1.2004. Von einem Konsens, von
etwas, das nur als nachgewiesen gilt, aber nicht nachgewiesen ist, kann
kein Foto existieren. Die Existenz eines solchen Fotos hatte das RKI mit
Datum vom 9.3.1995 behauptet.
- Diese nach dem 9.3.1995 hartnäckig u.a. durch den
Bundestag mittels eigenständigem Akt der parlamentarischen Lüge (Pet.
5-13-15-2002-010526) gesicherte Verlogenheit mit den erkennbaren
tödlichen Folgen dieser Verlogenheit trug ich der Staatsanwaltschaft zum
Zwecke der Kenntnisnahme und zum Zwecke des Tätigwerden vor.
Nachhaltig weigerte sich die Staatsanwaltschaft zum Tätigwerden. Durch
Handlungen trieb ich die Staatsanwaltschaft in die Beweisalternative,
entweder pflichtgemäß, entsprechend des für jeden Staatsanwalt
verbindlichen Gesetzes, tätig zu werden oder vor Öffentlichkeit ihre
Absicht der Untätigkeit nach Kenntnisnahme von Beweisen zu beweisen.
Letzteres tat die Staatsanwaltschaft mit der gegen mich erhobenen
Anklage die zur Verurteilung führte. Die von Schmierereien gereinigte
Berichterstattung in der örtlichen Presse über dieses Verfahren, sind
ein auf Dauer hin zweifelsfreier Beweis der Absicht der
Staatsanwaltschaft zur Untätigkeit nach Kenntnisnahme der Beweise eines
schweren Verbrechen.
- Kurz nach Eröffnung der Hauptverhandlung am 15.1.2001
teilte Richter Hackmann, Landgericht Dortmund, vor der erstaunten
Öffentlichkeit, das Ergebnis der eignen richterlichen Ermittlung mit.
Richter Hackmann erklärte, dass Dr. Marcus, RKI
(s.o.), gesagt hat, dass das „HIV“ nicht isolierbar sei.
Ausgangspunkt meiner Handlungen war, dass ich die Behauptung dieses
Dr.Marcus, RKI, vom 9.3.1995 aufgrund meiner Anfrage an die BZgA vom
14.2.1995 als nicht duldbare Lüge behauptete.
Der Richter selbst bewies in der Hauptverhandlung die Richtigkeit
dessen, was er im Kern der Urteilsbegründung als meine
„extreme Mindermeinung nannte, deren Richtigkeit
nicht erwiesen ist“. Im Kern gründete die Urteilsbegründungen
einer dreisten richterlichen Lüge. Nachhaltig weigerte sich der mir auf
Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht zugewiesene
Pflichtverteidiger, eine Revisionsrechtfertigung einzulegen. Eine
richterliche Lüge im Kern der Urteilsbegründung ist immer ein
Revisionsgrund. Darüber hinaus lagen weitere schwere Verletzungen des
formellen Rechtes vor, was dem Pflichtverteidiger bekannt war, der sich
weigerte, die Verletzung des formellen Rechtes in einer
Revisionsrechtfertigung zu benennen.
- Mit der richterlichen Aussage am 15.1.2001 , dass Dr.
Marcus, RKI, gesagt hat, dass das „HIV“ nicht isolierbar sei, hatte
weltgeschichtlich erstmalig eine staatliche Stelle und ein Richter die
Richtigkeit der erstmalig im Dez. 1994 von Dr. rer. nat. Stefan Lanka
veröffentlichten Aussage bestätigt, dass bisher das „HIV“ noch nicht
isoliert worden ist. Die Bundesgesundheitsministerin bestätigte die
Richtigkeit dieser Aussage mit Datum vom 5.1.2004 indem sie offenlegte,
dass HIV nur ein Konsens ist, nur aufgrund eines Konsens als
nachgewiesen gilt, eben niemals nachgewiesen worden ist.
- Am 30.9.2000 erweiterten Dr. Lanka und ich
gemeinsam diese Beweisfrage im medizinischen Bereich auf die gesamte
Infektionstheorie. Am 30.9.2000 stellten Dr. Lanka und ich auf einer
öffentlichen Veranstaltung im Rathaussaal in Linz (Österreich) die Frage
nach den wissenschaftlichen Beweisen, die die Gabe von Impfstoffen
rechtfertigten, die Frage nach den wissenschaftlichen Beweisen der in
der Medizin als Krankheitserreger behaupteten Viren und dem
wissenschaftlichen Beweis, dass Bakterien, in mit Sauerstoff versorgten
lebenden Menschen und Tieren, Gifte produzieren und demnach Krankheiten
verursachen können.
- Es setzte in Österreich, Deutschland und Italien
(Südtirol) eine Bewegung von Bürgern ein, die die Ärzteschaft und die
Gesundheitsbehörden nach den wissenschaftlichen Beweisen fragten
(Virusnachweise, Beweis der Krankheitsverursachung durch Bakterien), die
allgemein als existent behauptet und geglaubt werden und als
Rechtfertigung für die Gabe von Impfstoffen dienen. Infolge dieser
Bürgerbewegung die die Frage nach den wissenschaftlichen Beweisen an die
zuständigen staatlichen Stellen und an die Ärzteschaft richtete, lagen
schon nach kurzer Zeit die Beweise vor, dass – ähnlich wie bei HIV und
AIDS – die zuständigen staatlichen Stellen und die angefragten Ärzte
genau wissen, dass diese die Gabe von Impfstoffen rechtfertigenden
wissenschaftlichen Beweise, nicht existieren.
Jeder Impfstoff enthält sog. Zusatzstoffe,
Giftstoffe, wie Quecksilber, Aluminium usw... Diese Stoffe werden in
einen Körperbereich gespritzt, in dem keine biologischen Entgiftungs-
und Ausscheidungsfunktionen wirken. Diese Giftstoffe werden, dauernd
wirkend, in den Körper implantiert.
U.a. infolge dieser Bewegung der Fragenden (und damit Verunsichernden)
verbreitet die Ärtztekammer für Oberösterreich (ÄK OÖ) in Zeitungen,
u.a. in der Salzkammergut Rundschau vom 10.4.2002, bezahlte
Werbeanzeigen mit der Tatsachenbehauptung in der Überschrift
„Impfen nützt – Impfen schützt“.
Die ÄK OÖ zitiert hier den Impfreferenten der ÄK OÖ Dr. Sedlak: „Auch
der Vorwurf, dass Impfungen Quecksilber und Depot-Nervengifte enthalten,
ist falsch. Das gibt es in Österreich nicht mehr“ erklärt Dr.
Sedlak.
Hiermit gesteht eine Ärztekammer öffentlich ein, dass zumindest früher
die Impfstoffe „Depot-Nervengifte“ enthalten haben.
- Die Impfentscheidung obliegt ausschließlich den
Patienten bzw. den Eltern, auch in Österreich. Dem Arzt obliegt die
Pflicht, vor der Impfeinwilligung das erforderliche Wissen, insbesondere
über Risiken, zu vermitteln, das für eine rechtswirksame Einwilligung
erforderlich ist. Es gehört zum Allgemeinwissen, insbesondere der
Mütter, nicht nur in Österreich, dass auch früher die Ärzte, bevor sie
die Kinder geimpft haben, nicht das wichtige Wissen vermittelt haben,
dass sie beabsichtigen „Depot-Nervengifte“ in Kinder zu spritzen, zu
implantieren.
- Tatsächlich handelt es sich hier um eine dreiste
Irreführung der Öffentlichkeit durch die ÄK OÖ. Auch in Österreich
gelangt der sechsfach-Impfstoff Hexavac auch heute noch zur Anwendung
bei Säuglingen und Kleinkindern.
Dieser Impfstoff enthält zufolge des Beipackzettels 0,3 mg.
Aluminiumhydroxyd. Tatsache ist lediglich, dass zunehmend die früher
unter dem Handelsnahmen Thiomersal in den Impfstoffen enthaltene
organische Quecksilberverbindungen heute zunehmen durch andere noch
riskantere Gifte wie Aluminumhydroxyd ersetzt wird.
Um „Depot-Nervengifte“ handelt es sich bei der Implantierung von
organischen Quecksilberverbindungen und Aluminiumhydroxyd gleichermaßen.
- Obwohl die Giftigkeit dieser Impfzusatzstoffe,
dann wenn sie implantiert werden und dauerhaft wirken, unstrittig
bekannt ist, finden diese Impfzusatzstoffe bisher in den Gutachten zu
den Impfschadensanerkennungsprozessen vor den Sozialgerichten noch keine
Beachtung. Diese Giftstoffe werden in den Gutachten durchweg ignoriert.
Die Medizinwissenschaft gesteht zwar ein, dass diese sog. Zusatzstoffe
eine wichtige Funktion für das Zustandekommen einer Impfreaktion haben,
ignoriert bisher, dass diese Zusatzstoffe (Quecksilber, Aluminium
usw.) ursächlich für eine „über das übliche Ausmaß einer
Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung“ entsprechend
der gesetzlichen Impfschadensdefinition nach § 2 Nr. 11
Infektionsschutzgesetz (IfSG) sein können.
- Erstmalig wurde im Jahre 2004 von Impfgeschädigten
bzw. von den Eltern vor Sozialgerichten abverlangt, dass in Gutachten
die Wirkung des gesamten gespritzten Impfstoffes berücksichtigt wird,
dass also auch die giftigen Impfzusatzstoffe in den Gutachten
berücksichtigt werden.
Diese Sozialgerichtsverfahren, in denen das konsequent gefordert wurde,
sind gegenwärtig eigenartigerweise ins Stocken geraten. Bis dahin wurde
in Deutschland, vielleicht sogar weltweit, diese Forderung, dass in
Impfschadensgutachten, alles was gespritzt wurde auch zu berücksichtigen
ist, von Betroffenen vor Sozialgerichten noch nicht erhoben.
- Hier werden die Sozialgerichte in Deutschland
gegenwärtig in sozialgerichtliches Neuland gezwungen.
- Wenn in den Impfschadensgutachten ignoriert wird, und
dieses durch die Versorgungsämter und durch die Sozialgerichte geduldet
wird, dass alle Stoffe, die in der Impfspritze enthalten waren auch
gespritzt wurden, kann sich niemand über die geringe Zahl der
anerkannten Impfschäden wundern, die dann wieder als „Beweis“ des
geringen Risikos der Impfungen dienen. Dieses Zusammenwirken von Medizin
und Justiz, die Unterwerfung der Justiz unter der Medizin, hat ihre
Tradition in den mittelalterlichen Inquisitionsgerichten.
- Bisher fielen die Sozialgerichte auf die absurde (weitgehend
unausgesprochene) Behauptung der Medizinwissenschaft herein, dass
die Zusatzstoffe zwar wesentlich für die Impfreaktionen seien, die
Zusatzstoffe aber unmöglich ursächlich für eine über das übliche Ausmaß
einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung sein
können.
- Kennt man die geistige Grundhaltung der
Medizinwissenschaft, wie sie vor Gericht im Zusammenhang mit dem
Habilitationsverfahren des Dr. Hamer offen dargelegt wurde (Prof. Voigt:
„Nein, wir wollen es nicht wissen.“) und mit welcher
verführerischen Überzeugung der Konsens „HIV“ als biologische Tatsache
behauptet wird, kann die geistige Akrobatik der Medizinwissenschaft
nicht mehr verwundern, dass die giftigen Zusatzstoffe zwar die
Impfreaktion wesentlich verursachen aber nicht eine über das übliche
Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung
(Impfschaden nach § 2 Nr. 11 IfSG) verursachen können.
- Hinsichtlich der in der Medizinwissenschaft als
zweifelsfrei nachgewiesen behaupteten krankheitsverursachenden Viren sei
hier nur exemplarisch aus einem Schreiben der Ärztekammer für Salzburg
vom 12.9.02 zitiert, dass vom Impfreferenten Dr. Öhler und vom
Vizepräsidenten Dr. Havdar unterzeichnet ist:
- „Es ist begrüßenswert, wenn sich Eltern über
Fragen Gedanken machen, die die Gesundheit ihrer Kinder betreffen.
Leider nützen einige schwarze Schafe dieses Informationsbedürfnis, um
mit irreführenden und nachweislich falschen Behauptungen Verwirrung zu
stiften.
- Nun zu Ihren Fragen: Bei allen
Infektionskrankheiten gegen die geimpft wird, wurde der Erreger schon
lange zweifelsfrei nachgewiesen. So z.B. der Erreger der Kinderlähmung,
das Polimyelitisvirus von Karl Lahnsteiner und E. Popper im Jahre
1908.“
- Auch diese Ärzte wissen, dass Viren viel kleiner als
Bakterien sind und nicht mit dem Lichtmikroskop sondern nur mit dem
Elektronenmikroskop nachgewiesen werden können. In jedem Lexikon ist
nachzulesen, dass das Elektronenmikroskop im Jahre 1931 erfunden
wurde.
- Wer, wie diese Ärztekammer, behautet, über 20 Jahre
vor Erfindung des Elektronenmikroskops sei das Poliovirus zweifelsfrei
nachgewiesen worden, beweist sich selbst als. „schwarzes Schaaf“,
das „mit nachweislich falschen Behauptungen Verwirrung stiftet“,
beweist nahezu die gesamte Ärzteschaft als Herde schwarzer Schafe.
- Im Unterschied zu den von der „Medizinwissenschaft“
behaupteten krankheitsverursachenden Viren, von denen, wie mittels der
Beweisfrage innerhalb der letzten vier Jahre nachgewiesen wurde, keines
wissenschaftlich nachgewiesen wurde, wurden als krankheitsverursachend
behaupteten Bakterien tatsächlich, mittels Lichtmikroskop nachgewiesen.
Allerdings wurde die Möglichkeit einer Krankheitsverursachung durch
Bakterien niemals nachgewiesen. Auch dieses Wissen der
„Medizinwissenschaft“ und der Gesundheitsbehörden, wurde infolge der
Beweisfrage, in den letzten vier Jahren nachgewiesen.
In Deutschland bestimmt seit dem 1.1.2001 das IfSG in § 2 Nr. 1, 3 u. 9
die zwingend zu erfüllenden Rechtfertigungsvoraussetzungen, die an die
mit dem Impfschadensrisiko verbundene Gabe von Impfstoffen gestellt
sind.
Das IfSG verlangt zwingend das „Ist“, die wissenschaftlich
bewiesene Tatsache eines Krankheitserregers (§ 2 Nr. 1), der Möglichkeit
der Krankheitsverursachung durch diesen Krankheitserreger (§ 2 Nr. 3)
und die Möglichkeit des Schutzes vor der Krankheit durch die
Schutzimpfung (§ 2 Nr. 9).
Dem gesetzlich zwingend abverlangten „Ist“ genügen Konsense,
Meinungen, Hypothesen, Ideen, Irrtümer und Irreführungen als
Rechtfertigungsgrundlagen zweifelsfrei nicht. In den letzten vier Jahren
wurde das Wissen der zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland
nachgewiesen, dass, trotz öffentlicher Impfempfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) beim RKI und der Gesundheitsbehörden der Länder,
in keinem Fall diese vom Gesetze zwingend abverlangten
Rechtfertigungsanforderungen erfüllt sind.
Aus dem Erfordernis des Ist-Anspruches der Möglichkeit
eines Schutzes vor Krankheiten durch die Gabe eines Impfstoffes (§ 2 Nr.
9) und dem mit jeder Gabe eines Impfstoffes verbundenen
Impfschadensrisiko (§ 2 Nr. 11) leitet sich auch das Erfordernis von
Risiko-Nutzen-Analysen ab. Durchgängig wurde in der Vergangenheit
behauptete, dass den öffentlichen Impfempfehlungen der STIKO jeweils
Risiko-Nutzen-Analysen bzw. wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Bewertungen
zugrunde liegen, die zugunsten des Nutzen sprechen.
Im Dez. 2001 behauptete der Landtag von Baden-Württemberg
(B-W), dass in B-W nur Impfungen öffentliche empfohlen würden,
denen eine Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO
zugrunde liegt, die zugunsten des Nutzen spricht. (Pet
13/184; DS 13/416).
Mit Datum vom 22.4.04 teilte die Geschäftsstelle der STIKO, Dr. Rasch,
einem nachfragenden Bürger mit „so oder ähnlich
bezeichnete „Nutzen-Risiko-Analysen“ bestehen nicht.“, und
bewies damit gleichzeitig die Irreführung der Öffentlichkeit durch den
Landtag von Baden-Württemberg, mit der Folge der rechtswidrigen
Erschleichung der Einwilligung zum Risiko von Impfschäden.
- Später zog sich die STIKO darauf zurück, dass die
STIKO keine Nutzen-Risiko-Analysen erstellen würde, die STIKO aber davon
ausginge, dass diese durch das für die Impfstoffzulassung zuständige
Paul-Ehrlich-Insitut (PEI) erstellt würden.
Mit Datum vom 12.7.2004 erklärte das PEI (Frau Dr. Stöcker), dass durch
das PEI Nutzen-Risiko-Analysen durchgeführt werden, diese jedoch dem
Schutz der Geheimhaltung aufgrund §30 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)
unterliegen und deshalb nicht öffentlich gemacht werden dürfen.
- Demnach handelt es sich bei den behaupteten
Risiko-Nutzen-Analysen, bei dem behaupteten Nutzen der Impfungen und dem
oft verschwiegenen Risiko der Impfungen um ein vom Staat zu schützendes
Geheimnis.
Unter gleicher Bezugnahme auf § 30 VwVG hatte das PEI schon vor Jahren
auf eine Anfrage eines Arztes hin, die Aussagegültigkeit der vom PEI
zugelassenen sog. HIV-Antikörpertests zu einem vom Staat (auch vor
Ärzten) zu schützendes Geheimnis erklärt.
- Unverzichtbare Voraussetzung für eine
rechtswirksame Einwilligung zu einer Impfung ist die Aufklärung durch
den Arzt über Nutzen und Risiken der Impfung. Wenn Nutzen und Risiken
der Impfungen ein vom Staat zu schützendens Geheimnis sind, dann ist es,
aufgrund der Natur der Sache, jedem Arzt versperrt, vor Impfeinwilligung
den Patienten über Nutzen und Risiken aufklären zu können. Dann ist es
aufgrund der Natur der Sache versperrt, dass der Gabe eines Impfstoffes
jemals eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten bzw. des
Personensorgeberechtigten zugrunde liegen kann.
- Dann erfüllt jede Gabe eines Impfstoffes den
Straftatbestand der Körperverletzung. Aufgrund des umfangreichen und
systematischen Rahmens erfüllt die in Deutschland durchgeführte
Impfpraxis den Straftatbestand eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit
nach § 7 Nr. 2 des am 30.6.2002 in Kraft getretenen
Völkerstrafgesetzbuches (VStGB). Jeder Staatsanwalt ist verpflichtet,
nach Kenntnisnahme der Beweise hier auf die unverzügliche Aufnahme der
Strafermittlungen hinzuwirken.
Bisher gehen die Staatsanwälte, denen hier die Beweise vorliegen, in
Bayern und in Baden-Württemberg nur gegen Dr. Lanka und mich vor, indem
sie absurde Anklagen wegen Beleidigung gegen uns erheben. Gegenwärtig
sind drei dieser Verfahren anhängig in denen die Staatsanwaltschaft vor
Öffentlichkeit wiederum ihre Kenntnis der Beweise und ihre Absicht der
Untätigkeit nach Kenntnisnahme erbringt. (Ähnlich wie in dem gegen
mich gerichteten Dortmunder AIDS-Verfahren. s.o.)
- Heute weiß jeder Oberschüler, dass Bakterien,
in Abhängigkeit von der Umgebung (Milieu) ihren Stoffwechsel verändern
können. Einige Bakterien, so das Tetanusbakterium, produzieren unter
Sauerstoffabschluss, z.B. in verschlossenen Laborbehältern und in
Leichen und Tierkadavern Gifte. Das begründete die biologische
Kriegsführung im 30jährigen Krieg: Tierkadaver wurden in Brunnen
geworfen. Die Bakterien produzierten in den Kadavern, unter
Sauerstoffabschluss, Gifte. Das Trinkwasser wurde mit Giften durchsetzt.
Die Menschen erkrankten oder starben. Tatsächlich ist das auch nahezu
die einzige Möglichkeit der biologischen Kriegsführung.
- Als Ursache für die Krankheit Tetanus wird noch die
Absurdität behauptet, dass bei Verletzungen, infolge Schmutzpartikel,
eine sauerstofffreie Zone entstehen könnte, in der die Bakterien dann
Gifte produzieren könnten vor deren Wirkung die Tetanusimpfung schützen
würde.
- Bei Diphtherie versucht man nicht einmal mehr diese
absurde Erklärung der sauerstofffreien Zone und bei Anthrax (Milzbrand)
erst recht nicht. Die Absurdität einer sauerstofffreien Zone auf der
Haut (Hautmilzbrand) oder in den Atemorganen (Lungenmilzbrand) würde
leichter durchschaut werden, als bei Tetanus.
- Nachdem am 11.9.2001 in New York die zwei baulich
maroden Türme zusammen stürzten und mehr Fragen eröffnet haben als
ernsthaft Antworten und Lösungen gesucht und gefunden wurden, hatten in
Deutschland viele Frauen in den Poststellen Angst und Panik. Sie hatten
Angst vor Terrorbriefen mit Milzbrandsporen.
- Die gesamten Ärzteschaft, die wusste, dass Bakterien
nur unter Sauerstoffabschluss Gifte produzieren können und es absurd
ist, auf der Haut oder in der Lunge eine sauerstofffreie Zone zu
behaupten, haben hier geschwiegen, als diese Frauen in Deutschland Angst
hatten.
- Auch dieses unfreiwillige Beweis-Experiment das nicht
nur die Ärzte in Deutschland erbrachten, ist bisher in seiner Bedeutung
noch nicht im Ansatz wahrgenommen worden. Nach der Milzbrandpanik wurde
sogar offiziellerseits aus den USA eingestanden, dass die Milzbrandtoten
in den USA vermutlichen an falschen Medikationen gestorben sind.
In dieser Panik gab die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, wohl
kaum weil der Finanzminister ihr gesagt hatte, dass die Staatskasse
überquillt, 210 Millionen Euro für Pockenimpfstoffe aus, der, mangels
Erfüllungsmöglichkeit der rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen
Einsatz nie zur Anwendung gelangen kann.
Für den Fall einer bundesweiten Zwangsimpfung hatte die Bundesregierung
hier mindestens 50 Todesfälle als unerwünschte Pockenimpffolge
eingeplant. In Ausfüllung des grundgesetzlichen Gesetzesvorbehaltes
ermöglicht das Infektionsschutzgesetz wohl den Eingriff in das Recht auf
körperliche Unversehrtheit mittels Zwangsimpfungen, nicht aber einen
Eingriff in das Recht auf Leben (§ 20 Abs. 6 u. 7 IfSG).
- Als bei Eintritt der Anthraxpanik für Dr. Lanka und
für mich absehbar war, dass die Pockenpanik folgen wird, fragten wir,
auf Anraten der Staatskanzlei und des Gesundheitsministerium in
Nordrhein-Westfalen, denen weder wissenschaftliche Beweise zu Anthrax
noch zum behaupteten Pockenvirus vorlagen und zugänglich waren, die aber
eine Informationshotline der Staatskanzlei (NRW) zur
Terrorbiowaffenpanik (Anthrax) eingerichtet hatten, um verängstigte
Bürger sachlich informieren zu können (!?). bei der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach dem wissenschaftlichen Beweis des
Pockenvirus. Die WHO verwies hier lediglich auf absurde Experimente mit
Hühnerembryonen, die mit einem Virusnachweis nichts gemeinsam haben.
- Auf diesem Hintergrund gewinnt erst die
Rechtfertigung der US-Regierung für den letzten Irak-Krieg seine
Bedeutung. Heute gesteht die US-Regierung ein, dass es ein Irrtum war,
im Irak die Existenz von Bio-Massenvernichtungswaffen zu vermuten. Weiß
man von der Existenz des Epidemic Intelligenz Service (EIS, Spitzname:
CIA der Medizin) in den USA, der ursprünglich als Elitetruppe für
Gegenmaßnahmen in der biologischen Kriegsführung errichtet wurde, wird
deutlich, dass bei den Entscheidungsträgern für den Irakkrieg in den
USA, niemand von der Existenz biologischer Massenvernichtungswaffen im
Irak ausgegangen ist, ausgehen konnte.
- Belächelt und nicht ernst genommen wird allgemein,
dass in den USA die für die Zivilbevölkerung zuständige Seuchenbehörde,
das „Centers for Disease Control“ (CDC) eine Behörde des Pentagon, eine
Militärbehörde ist, in der die für die Zivilbevölkerung zuständigen
Ärzte teilweise Militäruniformen tragen. Eine Unterorganisation des CDC
ist der EIS, die „CIA der Medizin“.
Jeder, der etwas in Geheimdienststrategien denken kann, musste
aufmerksam werden, als am 23.4.1984 nicht irgendeine Universität,
sondern die amerikanischen Regierung, vertreten durch die
Gesundheitsministerin Heckler, die Entdeckung eines Virus im
Zusammenhang mit AIDS auf einer groß angelegten Pressekonferenz
verkündigte, ähnlich wie der Papst Dogmen verkündigt. Als Entdecker
wurde der damalige US-Regierungsforscher Dr. Robert Gallo der
Weltöffentlichkeit vorgestellt.
- Der parlamentarische Untersuchungsausschussbericht
zum Bluterskandal (DS 12/8591) vom
21.10.1994 belegt auf S. 59, 61 u. 63 das Wissen, dass Gallo nur dem
Montangier (Frankreich) die Ergebnisse geklaut hat, die Montangier ein
Jahr zuvor veröffentlicht hatte und kein Wissenschaftler als Beweis
eines Todesvirus behauptete und Gallo selbst wenige Monate zuvor auf
einer Fachkonferenz in Cold Spring Harbour noch als Laborartefakte
bezeichnet hatte.
- Wie durch Diebstahl aus einen Laborartefakt, mittels
Verkündigung durch die US-Regierung am 23.4.1984, ein Todesvirus werden
kann, ist das bis heute ungeklärte und gehütete Geheimnis nicht nur des
Deutschen Bundestages.
- Mit Datum vom 5.1.2004 gesteht die
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das Wissen ein, dass es sich
bei „HIV“ nur um einen Konsens handelt. Der Ursprung dieses Konsens in
der US-Verkündigung vom 23.4.84 (nach dem Muster der päpstlichen
Dogmenverkündigung) ist unstrittig.
Tatsächlich ist die US-Regierung mit ihrer heutigen Seuchenpolitik nur
in die Fußstapfen des von Bismarck getreten und setzt die absurde
deutsche Politik global fort. Von Bismarck verlangte von Robert Koch
pseudowissenschaftliche Beweise zur Begründung der biologischen
Infektionstheorie zu schaffen, was Koch auch tat.
Die medizinische Infektionstheorie war von Anfang an ein politisches
Instrument. Koch trat hier in Wettstreit mit den Franzosen, mit
Pasteur ein, der der Erfinder der krankheitsverursachenden Viren ist,
lange vor der tatsächlichen Erfindung des Elektronenmikroskops im Jahre
1931.
Gelingen konnte und kann das nur auf dem Hintergrund einer 1.000jährigen
Geschichte, die kurz nach Begründung des „Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation“ begann und bei aller heute gebotenen Skepsis zur
Geschichtsschreibung und Geschichtsdatierung, in der Distanzierung der
römischen Kirche von den Errungenschaften des Islam gründet. Tatsächlich
hatte der Islam zum Ende des ersten Jahrtausend große Fortschritte in
die empirische Wissenschaft und auch in die Technik und in die Kultur
gebracht. Die römisch-christliche Kultur lief Gefahr in die Kultur des
Islam aufzugehen. (Heute erweist sich der Islam, mit Ausnahme des
Ahmadi-Islam, in seiner Grundhaltung als vatikanischer als der Vatikan.)
Die römisch-christliche Kultur stellte die griechische Ontologie, die
Metaphysik, von den Füssen auf den Kopf und unterwarf tausend Jahre lang
auch die Medizin der Ableitung aus Gott, der Ableitung aus Ideen, bei
der die Wirklichkeit verbannt und verbrannt werden musste, im wahrsten
Sinne des Wortes. Die Scheiterhaufen stehen hierfür, auf denen die
Träger des medizinisch-biologischen Wissens, überwiegend heilkundige
Frauen (Hebammen) verbrannt wurden.
Erst auf diesem Hintergrund beginnt man zu verstehen, warum von Dr.
Hamer im ausgehenden zweiten Jahrtausend von einem Gericht in
Deutschland abverlangt wurde, seinen verifizierten Erkenntnissen
abzuschwören.
Die Justiz der Bundesrepublik Deutschland bewies hier, dass die Justiz
der Bundesrepublik Deutschland vom Geist der Inquisitionsgerichte nach
wie vor diktiert wird, vollkommen unabhängig von
demokratisch-rechtsstaatlichen Anforderungen an die Justiz. Auf diesem
Hintergrund wird verständlich, warum sich die Universität Tübingen bis
heute berechtigt behauptet, das Gerichtsurteil, das die Universität zur
Fortsetzung des Habilitationsverfahrens des Dr. Hamer verpflichtet,
ignorieren zu können.
Eine Universität, wie die Universität Tübingen, die geistig in der Zeit
der Scheiterhaufen verblieben ist, darf und muss
demokratisch-rechtsstaatliche Gerichte ignorieren. In einem
demokratischen Rechtsstaat allerdings wäre eine solche universitäre
Grundhaltung nicht duldbar. In der Bundesrepublik Deutschland wird
dieses bisher noch geduldet, auch von Staatsbürgern.
Die Verhaftung des Dr. Hamer am 9.9.2004 in Spanien auf Betreiben
Frankreichs wird man als historischen Punkt ansehen müssen, an dem sich
Staatsbürger in Europa entscheiden müssen, ob sie sich weiterhin der
1.000jährigen Weltdiktatur der Irreführung und Lüge im Medizinwissen
ausliefern oder eine Medizin auf der Grundlage der biologischen
Wirklichkeit abverlangen.
In den letzten 10 Jahren haben Dr. Lanka und ich, exemplarisch an „HIV“
(AIDS) und „Impfen“ die Impulse gesetzt, mittels der Frage nach den
wissenschaftlichen Beweisen, das Wissen der Zuständigen nachzuweisen,
dass hier keine Beweise existieren, dass es sich hier um haltlose
Ideengebäude, um Konsense, handelt, die zu Dogmen erstarrten, die nicht
hinterfragt werden dürfen.
In den letzten zwei Jahrzehnten hat Dr. Hamer überprüfbar die
biologische Wirklichkeit dargestellt, die bei einem überwiegenden Teil
der „Krankheiten“ geschieht. Auf dieser Kenntnisgrundlage erst
ist es möglich, gezielter, nebenwirkungsärmer und kostengünstiger mit
Krankheiten umzugehen, zum Wohle der Menschen. Als Nebenprodukt wies Dr.
Hamer nach, dass die herrschende Schulmedizin, in „5000 Hypothesen“, die
unbewiesen sind und miteinander nicht in Einklang zu bringen sind,
gründet.
Diese „5000 Hypothesen“ sind Grundlage der überwiegenden Gewinne der
Pharmaindustrie, die durch die Entdeckungen des Dr. Hamer mehr als nur
gefährdet sind. Dr. Hamer entzieht den überwiegenden Gewinnen der
Pharmaindustrie die rechtliche Rechtfertigungsgrundlage, verweist global
den überwiegenden Teil der Gewinne der Pharmaindustrie in den Bereich
des sittenwidrig erworbenen Eigentums, das aufgrund Grundgesetze (GG)
Art. 14 Abs. 2 nicht mehr dem grundgesetzlich gesicherten
Eigentumsschutz unterliegt. (GG, Art. 14 Abs. 2: „Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen.“)
Angesichts der Gesamtdimension ist es
verführerisch, hinter all dem eine Weltverschwörung zu vermuten,
gleich ob diese von kleinen grünen Männchen im Erdinnern, von einer
chinesischen Verschwörungsgruppe oder von sonstwem ausgeübt wird.
Tatsächlich steckt hinter alledem und ist ursächlich für alledem die
größte Weltverschwörung, die heute die Diktatur auf diesem Planeten
ausübt und auf die der Philosoph Arthur Schopenhauer hingewiesen hat:
Die Dummheit der Menschen!
Die Verhaftung des Dr. Hamer am 9.9.2004 zeigt das dringliche
Erfordernis auf, diese Diktatur der Weltverschwörung, die heutige
Globaldiktatur der Dummheit zu überwinden, sowohl individuell als auch
als Staatsbürger gesellschaftlich, indem vom eigenen Staat die
konsequente Unterwerfung unter Recht und Gesetz abverlangt wird, das
Irreführungen, insbesondere wissentliche tödliche Irreführungen im
Gesundheitsbereich, nicht zulässt.
- Wir haben es zur Aufgabe gemacht, aktiv an der
Überwindung dieser Weltverschwörung der Dummheit, an der Überwindung der
Globaldiktatur der Dummheit durch klare Informationen aktiv mitzuwirken.
Für diejenigen, die unter Eingehen des Risikos, dass sie „weiche Knie“
bekommen und zeitweise „wie Falschgeld durch die Gegend laufen“ (weil
sie es einfach nicht glauben können und noch nicht verstanden haben,
dass es heute darauf ankommt, “Glauben“ durch „Wissen“ zu überwinden),
zu dem Zwecke weitere Kenntnisse über die Entdeckung des Dr. Ryke Geerd
Hamer erlangen wollen und Kenntnisse über die vorläufigen Ergebnisse der
nun bald zehnjährigen Beweisfrage an die zuständigen Stellen im
Zusammenhang mit „HIV und Impfen“ erlangen zu wollen, werden hier drei
Internetadressen genannt, nicht zu dem Zwecke, sich an dem Wissen zu
erfreuen, wie schlecht die Welt doch ist, sondern zu dem Zwecke als
Staatsbürger, dem die abschließende Kontrolle über seinem Staat obliegt
(Alle staatliche Gewalt geht von Volke aus.), das abzuverlangen,
was wir Deutschen 50 Jahre lang versäumt haben von unserem
demokratischen Rechtsstaat BRD abzuverlangen:
Die staatliche Unterwerfung unter Recht und Gesetz!
www.klein-klein-aktion.de
-
www.klein-klein-verlag.de
-
www.neue-medizin.de
- Das Erfordernis, dass Staatsbürger jetzt beginnen,
ausgehend vom kostenträchtigen Gesundheitswesen, vom Staat die
Unterwerfung unter Recht und Gesetz, ohne falsche Rücksichtnahme
abzuverlangen, erscheint uns als die überfällige Reformpolitik, die die
jetzige Reformpolitik in Deutschland überwinden muss, in einer Zeit der
leeren Kassen, in der wir uns den Luxus der Geldverschwendung für Lügen
und Irreführungen nicht weiter leisten können.
Zu diesem Zweck wird der Verein „Wissenschaft, Medizin und
Menschenrechte“ e.V. jetzt das Projekt Agenda 2006 starten, das
erstmalig in dem in wenigen Tagen erscheinenden klein-klein-aktuell abo
5 (klein-klein-verlag, 9,-- EURO/Jahr incl. Porto) vorgestellt wird.
Hier wird von der Tatsache ausgegangen, dass spätestens
im September 2006 die nächste Bundestagswahl statt findet und Politiker
und Parteien hier gewählt werden wollen. Es wird von der Hypothese
ausgegangen, dass wir uns den Luxus der Geldverschwendung für
Irreführungen und Lügen, insbesondere im Gesundheitswesen, nicht mehr
leisten können. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Politiker und
Parteien, die spätestens im Sept. 2006 gewählt werden wollen frühzeitig
vorher klare Aussagen dazu machen, ob sie im Falle ihrer Wahl weiter an
dem Luxus der Geldverschwendung für Irrehrungen und Lügen, insbesondere
im Gesundheitswesen, aber auch in der Gentechnologie u.a. mitwirken
wollen.
- Diese Agenda 2006 richtet sich insbesondere an die
heute größte Wählergruppe in Deutschland, an die Gruppe der Nichtwähler,
die festgestellt haben, dass das Wahlkreuzchen kaum etwas bewirkt, die
aber häufig in den resignativen apathischen lebenszerstörenden und
zukunftsverhindernden Irrtum leben, der Einzelne könne doch nichts tun.
- Auch hier muss die globale Diktatur der Dummheit
überwunden werden, indem der Einzelne beginnt, klein-klein etwas zu tun,
das zu tun, was ihm real möglich ist – anstatt auf die zu schimpfen, die
doch nichts tun, die nicht das tun was möglich und erforderlich ist.
- Hartz IV hebt, im Rahmen der „Reformpolitik“
der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose den bisher in der
Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen und verbindlichen
Rechtsgrundsatz der Besitzstandswahrung und des Vertrauensschutzes auf.
Die erforderliche Reformpolitik (Revolutionspolitik) verlangt,
dass das Besitzstandsrecht für Irreführung und Verlogenheit in allen
gesellschaftlichen Bereichen aufgehoben wird. Wenn das erfolgt, lassen
sich die heutigen vielen unlösbar erscheinenden Probleme in Aufgaben
umformen, die dann und nur dann zum Wohle der Allgemeinheit bewältigt
werden können.
Die Umwandlung des undurchsichtigen Problems der Verhaftung des Dr.
Hamer am 9.9.2004 in eine lösbare Aufgabe und die Lösung dieser Aufgabe,
nimmt hier eine welthistorische Schlüsselfunktion ein. Die Art der
Lösung ist davon abhängig, was Bürger in Europa weiter zulassen, was in
Europa geschieht.
Tatsächlich erweist sich hier die Pharmaindustrie hinsichtlich ihres
realen Freiheitsraumes als machtlos. Die Macht liegt hier bei den freien
Staatsbürgern in Europa von denen viele infolge der Weltdiktatur der
Dummheit dem Irrtum unterliegen, sie seien als Staatsbürger
machtlos. Die tatsächliche Macht der Staatsbürger ist auf der
klein-klein homepage dokumentiert. Die staatlichen Stellen geraten
immer mehr in einen Erklärungs- und Rechtfertigungsnotstand, einfach
dadurch, indem Bürger nicht mehr blind glauben sonder wissen wollten.
Das überfordert die staatlichen Stellen, insbesondere im
Gesundheitswesen.
- Der Staatsbürger, wer denn sonst wohl, ist heute der
tatsächliche Verantwortliche, der ganz alleine die Verantwortung dafür
trägt, wenn er seine Macht nicht nutzt, klein-klein, mit großer
Dimension. Karl Krafeld

***
Info 8.11.2004
Forum
faktor-L:
Zur Zeit wird ein neues Forum zum
Thema Neue Medizin eingerichtet,
das auf dem im Dezember erscheinenden Buch faktor-L * Neue Medizin
aufbaut.
Eine Plattform jenseits von Antisemitismus- und Sektenvorwürfen, mit denen
sich auch seriöse Interessenten und Anwender der Neuen Medizin zunehmend
konfrontiert sehen.
Hier geht es zum im Aufbau
befindlichen Forum:
faktor.L.de
***
***
Lesetipps:
Der Fall Ryke Geerd H.:
Versuch einer Analyse
Konsulat und Gericht:
Informationsdefizite
Berlin Demo:
Freiheit für Dr. Hamer
Krebsarzt Dr. Hamer Demo angekündigt
Krebsarzt Dr. Hamer
in Spanien verhaftet
***
Bücher von Dr. Hamer:
http://amicididirk.systemshop.at
***
Anmerkung der
Redaktion:
Wie sagte schon Goethe so treffend: "Einer neuen Wahrheit ist nichts
so schädlich als ein alter Irrtum."
Wer etwas dagegen hat, dass Querdenker mundtot gemacht werden,
der kann schon mit 10 €uro Prozesskostenhilfe leisten.
Spendenkonto:
Die korrekte (spesenfreie!)
Bankverbindung lautet:
Auslandsüberweisung
2103 UNICAJA (= Bank)
ALHAURIN EL GRANDE – 2 (= Ort)
RYKE GEERD HAMER (= Kontoinhaber, Verwendungszweck:
Spende)
IBAN: ES29 2103 3027 0600 3000 3294
BIC: CECAESMM 103
Kurt Marti:
Wo kämen wir hin,
wenn jeder sagen würde: "Wo kämen wir hin"
und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir denn gingen.
***
Leserbrief
*
Mail
an den Autor * Artikel per eMail verschicken * Druckversion
|