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Dr. Hamer - Informationsdefizit
24.September
2004
* Christopher Ray
Seit 14 Tagen sitzt der in Spanien lebende Arzt
Dr. Ryke Geerd Hamer, Begründer der sogenannten Neuen
Medizin, aufgrund eines EU-Haftbefehls, der von den französischen Behörden
ausgestellt wurde, in einem spanischen Gefängnis in Madrid. Der in
Abwesenheit von einem französischen Gericht zu 3 Jahren Haft verurteilte
Hamer wartet auf seine Auslieferung nach Frankreich - oder besser: darauf,
dass er nicht ausgeliefert wird.
Denn die Umstände, die zu seiner Verurteilung geführt haben, sind genau so
verworren, wie die unterschiedlichen Aussagen zur Rechtskraft des Urteils.
Aus Hamers Umfeld wird heftigt bestritten, dass dieses Urteil, in dem man
ihm offenbar unerlaubtes Praktizieren und daraus resultierend Betrug
vorwirft, Rechtskraft erlangt hat.
Unsere Nachfrage am
zuständigen Gericht in Madrid brachte keine verwertbare Antwort. Dort
verwies man uns an die Deutsche Botschaft vor Ort. Deren Pressesprecher,
Herr Weckbach, konnte uns nur bestätigen, dass die Botschaft zwar die
konsularische Betreuung für Dr. Hamer übernommen, aber keinen Einblick
in den Stand der Dinge bei der spanischen Gerichtsbarkeit habe. Er verwies
uns an das Auswärtige Amt in Deutschland, weil nur dieses
Presseinformationen herausgeben dürfe.
Der zuständige Mitarbeiter im Auswärtigen Amt, Herr Ankermann, bestätigte
nur, das die konsularische Betreuung von Dr. Hamer von der Deutschen
Botschaft in Madrid ausgeübt werde.
Konsularische Betreuung - (Auszug )
8.3. Haftfälle
Die Behörden des Gastlandes sind durch die
Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung
unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies
verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses
internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf,
die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu
können.
Im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen
Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein
Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren
verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend
halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
beauftragen. Hierbei ist Ihnen der Konsularbeamte behilflich. Er hat
eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte (sofern erforderlich, mit
Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung.
Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen
und mit ihnen korrespondieren.
Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob
die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und
gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet
er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.
...
Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und
Konsulaten nicht möglich. |
Informationen zum Stand der Dinge konnte
auch er nicht geben, weil die
Abwicklung und Bearbeitung des EU-Haftbefehls alleine in der Verantwortung
der spanischen Gerichtsbarkeit liegt. "Deshalb wären alle Aussagen zum
weiteren Ablauf nur Spekulation."
Mit dem Informationszugeständnis "Herrn Dr. Hamer geht es den Umständen
gemäß gut," verwies er uns wieder an das zuständige Gericht in Madrid...
...von dem wir wieder in die gleiche Desinformationsschlange:
Deutsche Botschaft - Auswärtiges Amt - Gericht in Madrid geschickt wurden.
Inoffiziell(!) wurde uns von einer Tendenz, dem Auslieferungsantrag
nachzukommen, berichtet.
Wir bemühen uns weiter um die Informationen, die uns von deutschen Gerichten
in ähnlichen Fällen selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden.
Zumindest die Anklagepunkte, sowie Zeit und Ort der nächsten Verhandlung
gehören zu den Pflichtinformationen, die in Deutschland auf Anfrage an die
Presse herausgegeben werden. Weshalb uns dies bei dem EU-Partner Spanien
bisher verweigert wird, gehört zu den vielen offen Fragen, die sich um die
Person und die juristische Behandlung des deutschen Begründers der "Neuen
Medizin", Dr. Hamer, immer wieder auftun.

In Deutschland gehen
die Proteste (Hier: Berlin)
gegen die Verhaftung Dr. Hamers inzwischen ungebrochen
weiter. Auch die Solidaritätsbekundungen, Protestschreiben und Spenden für
Hamers Verteidigung halten unvermindert an.

***
Info 8.11.2004
Forum
faktor-L:
Zur Zeit wird ein neues Forum zum
Thema Neue Medizin eingerichtet,
das auf dem im Dezember erscheinenden Buch faktor-L * Neue Medizin
aufbaut.
Eine Plattform jenseits von Antisemitismus- und Sektenvorwürfen, mit denen
sich auch seriöse Interessenten und Anwender der Neuen Medizin zunehmend
konfrontiert sehen.
Hier geht es zum im Aufbau
befindlichen Forum:
faktor.L.de
***
Lesetipps:
Berlin Demo:
Freiheit für Dr. Hamer
Krebsarzt Dr. Hamer Demo angekündigt
Krebsarzt Dr. Hamer
in Spanien verhaftet
***
Bücher von Dr. Hamer:
http://amicididirk.systemshop.at
***
Anmerkung der
Redaktion:
Wie sagte schon Goethe so treffend: "Einer neuen Wahrheit ist nichts
so schädlich als ein alter Irrtum."
Wer etwas dagegen hat, dass Querdenker mundtot gemacht werden,
der kann schon mit 10 €uro Prozesskostenhilfe leisten.
Spendenkonto:
Die korrekte (spesenfreie!)
Bankverbindung lautet:
Auslandsüberweisung
2103 UNICAJA (= Bank)
ALHAURIN EL GRANDE – 2 (= Ort)
RYKE GEERD HAMER (= Kontoinhaber, Verwendungszweck:
Spende)
IBAN: ES29 2103 3027 0600 3000 3294
BIC: CECAESMM 103
Kurt Marti:
Wo kämen wir hin,
wenn jeder sagen würde: "Wo kämen wir hin"
und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir denn gingen.
***
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