Görlitz 24. Jahrgang - 2005

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Dr. Hamer - Informationsdefizit
24.September 2004 * Christopher RayDr. Ryke Geerd Hamer

Seit 14 Tagen sitzt der in Spanien lebende Arzt Dr. Ryke Geerd Hamer, Begründer der sogenannten Neuen Medizin, aufgrund eines EU-Haftbefehls, der von den französischen Behörden ausgestellt wurde, in einem spanischen Gefängnis in Madrid. Der in Abwesenheit von einem französischen Gericht zu 3 Jahren Haft verurteilte Hamer wartet auf seine Auslieferung nach Frankreich - oder besser: darauf, dass er nicht ausgeliefert wird.
Denn die Umstände, die zu seiner Verurteilung geführt haben, sind genau so verworren, wie die unterschiedlichen Aussagen zur Rechtskraft des Urteils. Aus Hamers Umfeld wird heftigt bestritten, dass dieses Urteil, in dem man ihm offenbar unerlaubtes Praktizieren und daraus resultierend Betrug vorwirft, Rechtskraft erlangt hat.

Unsere Nachfrage am zuständigen Gericht in Madrid brachte keine verwertbare Antwort. Dort verwies man uns an die Deutsche Botschaft vor Ort. Deren Pressesprecher, Herr Weckbach, konnte uns nur bestätigen, dass die Botschaft zwar die konsularische Betreuung für Dr. Hamer übernommen, aber keinen Einblick in den Stand der Dinge bei der spanischen Gerichtsbarkeit habe. Er verwies uns an das Auswärtige Amt in Deutschland, weil nur dieses Presseinformationen herausgeben dürfe.
Der zuständige Mitarbeiter im Auswärtigen Amt, Herr Ankermann, bestätigte nur, das die konsularische Betreuung von Dr. Hamer von der Deutschen Botschaft in Madrid ausgeübt werde.

Konsularische Betreuung - (Auszug )
8.3. Haftfälle
Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können.
Im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen der Konsularbeamte behilflich. Er hat eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung.
Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren.
Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.
...
Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und Konsulaten nicht möglich.

Informationen zum Stand der Dinge konnte auch er nicht geben, weil die Abwicklung und Bearbeitung des EU-Haftbefehls alleine in der Verantwortung der spanischen Gerichtsbarkeit liegt. "Deshalb wären alle Aussagen zum weiteren Ablauf nur Spekulation."
Mit dem Informationszugeständnis "Herrn Dr. Hamer geht es den Umständen gemäß gut," verwies er uns wieder an das zuständige Gericht in Madrid...
...von dem wir wieder in die gleiche Desinformationsschlange:
Deutsche Botschaft - Auswärtiges Amt - Gericht in Madrid geschickt wurden.
Inoffiziell(!) wurde uns von einer Tendenz, dem Auslieferungsantrag nachzukommen, berichtet.
Wir bemühen uns weiter um die Informationen, die uns von deutschen Gerichten in ähnlichen Fällen selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden. Zumindest die Anklagepunkte, sowie Zeit und Ort der nächsten Verhandlung gehören zu den Pflichtinformationen, die in Deutschland auf Anfrage an die Presse herausgegeben werden. Weshalb uns dies bei dem EU-Partner Spanien bisher verweigert wird, gehört zu den vielen offen Fragen, die sich um die Person und die juristische Behandlung des deutschen Begründers der "Neuen Medizin", Dr. Hamer, immer wieder auftun.

Photo: Wilfried Wiedemann
In Deutschland gehen die Proteste (Hier: Berlin) gegen die Verhaftung Dr. Hamers inzwischen ungebrochen weiter. Auch die Solidaritätsbekundungen, Protestschreiben und Spenden für Hamers Verteidigung halten unvermindert an.

 


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Info 8.11.2004
Forum faktor-L:

Zur Zeit wird ein neues Forum zum Thema Neue Medizin eingerichtet,
das auf dem im Dezember erscheinenden Buch faktor-L * Neue Medizin aufbaut.
Eine Plattform jenseits von Antisemitismus- und Sektenvorwürfen, mit denen sich auch seriöse Interessenten und Anwender der Neuen Medizin zunehmend konfrontiert sehen.
Hier geht es zum im Aufbau befindlichen Forum: faktor.L.de

***

Lesetipps:
Berlin Demo: Freiheit für Dr. Hamer
Krebsarzt Dr. Hamer Demo angekündigt
Krebsarzt Dr. Hamer
in Spanien verhaftet

***
Bücher von Dr. Hamer: http://amicididirk.systemshop.at

***

Anmerkung der Redaktion:
Wie sagte schon Goethe so treffend: "Einer neuen Wahrheit ist nichts so schädlich als ein alter Irrtum."
Wer etwas dagegen hat, dass Querdenker mundtot gemacht werden, der kann schon mit 10 €uro Prozesskostenhilfe leisten.

Spendenkonto: 
Die korrekte (spesenfreie!) Bankverbindung lautet:
Auslandsüberweisung
2103 UNICAJA (= Bank)
ALHAURIN EL GRANDE – 2 (= Ort)
RYKE GEERD HAMER (= Kontoinhaber, Verwendungszweck: Spende)
IBAN: ES29 2103 3027 0600 3000 3294
BIC: CECAESMM 103

Kurt Marti:
Wo kämen wir hin,
wenn jeder sagen würde: "Wo kämen wir hin"
und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir denn gingen.

 

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